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Beitrag vom 07.03.2008 - 19:26 Uhr
UserGast
User (-4 Beiträge)
Streik und Höhere Gewalt waren schon immer im
Deutschen Recht (durch höchstrichterliche Rechts-
sprechung, also BGH.) von Regressansprüchen aus-
geschlossen. Blöd, zu versuchen, das zu unterlaufen.
Geht halt nicht.