Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa erinnert an Maskenpflicht

Beitrag 1 - 15 von 20
1 | 2 | « zurück | weiter »
Beitrag vom 23.08.2022 - 17:40 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Warum gilt das Infektionsschutzgesetz nicht auch bei der Luftwaffe?
Beitrag vom 23.08.2022 - 23:28 Uhr
UserDaedalos1504
User (528 Beiträge)
Die Passagiere im Regierungsflieger mussten alle einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen. Das ist ein höheres Schutzlevel, als eine Maske zu tragen.
Beitrag vom 23.08.2022 - 23:39 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Warum gilt das Infektionsschutzgesetz nicht auch bei der Luftwaffe?
Da fliegt kein dummer Normal-Steuerzahler vor dem man sich schützen müsste mit.
Beitrag vom 24.08.2022 - 02:52 Uhr
Usermuckster
User (408 Beiträge)
Die Passagiere im Regierungsflieger mussten alle einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen. Das ist ein höheres Schutzlevel, als eine Maske zu tragen.

Was natürlich an vielen aufgeregten Lesern vorbeigegangen ist. Andererseits: Die Regierung hätte sich der Wirkung klar sein müssen. PR kann diese Administration einfach nicht.
Beitrag vom 24.08.2022 - 15:36 Uhr
UserSENflyer
User (218 Beiträge)
Korrekt müsste die Meldung heissen:
"Lufthansa erinnert, dass auf Lufthansa Flügen von und nach Deutschlan die Maskenpflicht nach wie vor gilt"

Andere Airlines von AF, ueber UA, SAS, bis BA interessiert das naemlich nicht... da muss man KEINE Maske tragen, wenn man von z.B. FRA nach ARN oder umgekehrt fliegt.... nur mal so am Rande..... und jetzt kommt ja noch die deutsche FFP2 Pflicht... mal sehen, ob man das noch verhindern kann, sonst sage ich nur arme LH und DB - dann sehtIhr mich bis Mai nicht mehr an Board.
Beitrag vom 24.08.2022 - 15:44 Uhr
UserChristian159
User (888 Beiträge)
Korrekt müsste die Meldung heissen:
"Lufthansa erinnert, dass auf Lufthansa Flügen von und nach Deutschlan die Maskenpflicht nach wie vor gilt"

Andere Airlines von AF, ueber UA, SAS, bis BA interessiert das naemlich nicht... da muss man KEINE Maske tragen, wenn man von z.B. FRA nach ARN oder umgekehrt fliegt.... nur mal so am Rande..... und jetzt kommt ja noch die deutsche FFP2 Pflicht... mal sehen, ob man das noch verhindern kann, sonst sage ich nur arme LH und DB - dann sehtIhr mich bis Mai nicht mehr an Board.

Ist alles halb so wild. Auch auf Lufthansa Flügen hat nicht jeder permanent eine Maske auf. Selbst die Flugbegleiter nicht. Wenn man die Maske nach Start abnimmt sagt auch keiner was. Also ganz entspannt bleiben und sich nicht verrückt machen lassen.
Beitrag vom 24.08.2022 - 16:21 Uhr
UserDaedalos1504
User (528 Beiträge)
Korrekt müsste die Meldung heissen:
"Lufthansa erinnert, dass auf Lufthansa Flügen von und nach Deutschlan die Maskenpflicht nach wie vor gilt"

Andere Airlines von AF, ueber UA, SAS, bis BA interessiert das naemlich nicht... da muss man KEINE Maske tragen, wenn man von z.B. FRA nach ARN oder umgekehrt fliegt.... nur mal so am Rande..... und jetzt kommt ja noch die deutsche FFP2 Pflicht... mal sehen, ob man das noch verhindern kann, sonst sage ich nur arme LH und DB - dann sehtIhr mich bis Mai nicht mehr an Board.

Ist alles halb so wild. Auch auf Lufthansa Flügen hat nicht jeder permanent eine Maske auf. Selbst die Flugbegleiter nicht. Wenn man die Maske nach Start abnimmt sagt auch keiner was. Also ganz entspannt bleiben und sich nicht verrückt machen lassen.

Sehe ich auch so. In der Business hat man eh immer etwas zu essen oder zu trinken, so dass die Maske selten auf ist, und in der Eco hält man eben seine Wasserflasche in der Hand und gut ist...
Beitrag vom 25.08.2022 - 11:31 Uhr
Userphoyer
User (3 Beiträge)
Im Infektionsschutzgesetz gibt es keine Ausnahmeklausel für PCR-Getestete. Deshalb wird die Maskenpflicht ja auch auf Flügen zu Destinationen durchgezogen, wo grundsätzlich eine PCR Testpflicht besteht.

Auf Bundeswehrflügen gelten andere Regeln? Dann kann es sich hier doch sicherlich nicht um ein "Privileg", sondern nur um eine Notwendigkeit zur Ausführung der dienstlichen Pflichten handeln. Unsere Regierung war auf ihrem Flug nicht im Kampf- oder Rettungseinsatz, also keine Sonderrechte. Die Polizei fährt ja auch nicht mit Blaulicht zur Dönerbude...
Beitrag vom 25.08.2022 - 11:39 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Im Infektionsschutzgesetz gibt es keine Ausnahmeklausel für PCR-Getestete. Deshalb wird die Maskenpflicht ja auch auf Flügen zu Destinationen durchgezogen, wo grundsätzlich eine PCR Testpflicht besteht.

Auf Bundeswehrflügen gelten andere Regeln? Dann kann es sich hier doch sicherlich nicht um ein "Privileg", sondern nur um eine Notwendigkeit zur Ausführung der dienstlichen Pflichten handeln. Unsere Regierung war auf ihrem Flug nicht im Kampf- oder Rettungseinsatz, also keine Sonderrechte. Die Polizei fährt ja auch nicht mit Blaulicht zur Dönerbude...

Warum haben die Insassen dann keine Maske getragen, wenn der Flug kein Kampf- oder Rettungseinsatz war?
Beitrag vom 25.08.2022 - 11:42 Uhr
Userphoyer
User (3 Beiträge)
Warum haben die Insassen dann keine Maske getragen, wenn der Flug kein Kampf- oder Rettungseinsatz war?
Tja...
Beitrag vom 25.08.2022 - 12:33 Uhr
UserEricM
User (5528 Beiträge)
Im Infektionsschutzgesetz gibt es keine Ausnahmeklausel für PCR-Getestete. Deshalb wird die Maskenpflicht ja auch auf Flügen zu Destinationen durchgezogen, wo grundsätzlich eine PCR Testpflicht besteht.

Auf Bundeswehrflügen gelten andere Regeln? Dann kann es sich hier doch sicherlich nicht um ein "Privileg", sondern nur um eine Notwendigkeit zur Ausführung der dienstlichen Pflichten handeln. Unsere Regierung war auf ihrem Flug nicht im Kampf- oder Rettungseinsatz, also keine Sonderrechte. Die Polizei fährt ja auch nicht mit Blaulicht zur Dönerbude...

Warum haben die Insassen dann keine Maske getragen, wenn der Flug kein Kampf- oder Rettungseinsatz war?

Dass Andere bisweilen keine Maske tragen müssen, Sie aber schon, da kommen Sie echt schlecht drüber weg, oder?
Die Maskenpflicht im Infektonsschutzgesetz umfasst die Sektoren Luftverkehr und öffentlichen Nahverkehr.
Die Bundeswehr ist im entsprechenden Paragraphen schlicht nicht genannt.
Also sind keine Sonderrechte wie zB ein Blaulicht auf dem Airbus notwendig , es liegt kein Rechtsbruch und keine Rechtsbeugung vor, etc.

Nur ein paar "gegen-die-da-oben"-bewegte, die es nicht mal für nötig befinden das Gesetz zu lesen, das Sie anderen vorwerfen gebrochen zu haben...
Beitrag vom 25.08.2022 - 12:52 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Aha die Bundeswehr ist also nicht genannt.

Es handelt sich also um eine rechtliche Grauzone.

Andere d.h. private Akteure verhalten sich in dieser Zone üblicherweise sehr vorsichtig und orientieren sich am jeweils für die ungünstigeren/ strengeren Fall ...

warum macht das die Bundesregierung nicht?
Beitrag vom 25.08.2022 - 12:53 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Auf die Ausreden bin ich [nicht] gespannt.
Beitrag vom 25.08.2022 - 13:03 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2414 Beiträge)
Auf die Ausreden bin ich [nicht] gespannt.

Es braucht keine "Ausreden".

Das ist sogar genauso rechtlich EINDEUTIG im Infektionsschutzgesetz geregelt.

Können Sie in einem anderen Thread hier (in dem sich @VJ 101 völlig verrannt und lächerlich gemacht hat) nachlesen.

Es schadet nie, bevor man wohlfeile Parolen raushaut (siehe Ihren ersten Beitrag ;),), sich mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vertraut zu machen.
Beitrag vom 25.08.2022 - 13:06 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Im 54a steht was von "Vollzug" und nicht von "Gültigkeit" falls es jemanden noch nicht aufgefallen sein sollte.
1 | 2 | « zurück | weiter »