Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa nutzt 787 weiter als Trans...

Beitrag 1 - 7 von 7
Beitrag vom 02.02.2023 - 15:22 Uhr
UserDaedalos1504
User (517 Beiträge)
"Aktuell betreibt Lufthansa drei Boeing 787-9 mit den Registrierungen D-ABPA, D-ABPC und D-ABPD."

Zur Zeit werden nur 2 "betrieben". Die -PC steht noch in der Halle.
Beitrag vom 02.02.2023 - 16:28 Uhr
UserRomanLX
User (11 Beiträge)
"Aktuell betreibt Lufthansa drei Boeing 787-9 mit den Registrierungen D-ABPA, D-ABPC und D-ABPD."

Zur Zeit werden nur 2 "betrieben". Die -PC steht noch in der Halle.

Ja da ist zwar absolut richtig, dass die Maschine noch im Hangar steht und nicht im Liniendienst auftaucht, trotzdem wird sie von der LH betrieben. Sie kam ja zB bereits mit einer LH Flugnummer aus PAE.
Beitrag vom 02.02.2023 - 17:18 Uhr
UserDaedalos1504
User (517 Beiträge)
"Aktuell betreibt Lufthansa drei Boeing 787-9 mit den Registrierungen D-ABPA, D-ABPC und D-ABPD."

Zur Zeit werden nur 2 "betrieben". Die -PC steht noch in der Halle.

Ja da ist zwar absolut richtig, dass die Maschine noch im Hangar steht und nicht im Liniendienst auftaucht, trotzdem wird sie von der LH betrieben. Sie kam ja zB bereits mit einer LH Flugnummer aus PAE.

So kann man das auch sehen. Aber wenn unmittelbar vorher von den Flugstrecken geschrieben wird, auf denen die 787 eingesetzt werden, könnte für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass bereits mit drei Maschinen geflogen wird. Das wollte ich nur klarstellen. Und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die -PC noch nicht im Betreiberzeugnis aufgeführt ist, wo wir wieder bei "betreiben" sind. Aber das ist reine Spekulation von mir.
Beitrag vom 02.02.2023 - 18:32 Uhr
UserRomanLX
User (11 Beiträge)
"Aktuell betreibt Lufthansa drei Boeing 787-9 mit den Registrierungen D-ABPA, D-ABPC und D-ABPD."

Zur Zeit werden nur 2 "betrieben". Die -PC steht noch in der Halle.

Ja da ist zwar absolut richtig, dass die Maschine noch im Hangar steht und nicht im Liniendienst auftaucht, trotzdem wird sie von der LH betrieben. Sie kam ja zB bereits mit einer LH Flugnummer aus PAE.

So kann man das auch sehen. Aber wenn unmittelbar vorher von den Flugstrecken geschrieben wird, auf denen die 787 eingesetzt werden, könnte für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass bereits mit drei Maschinen geflogen wird. Das wollte ich nur klarstellen. Und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die -PC noch nicht im Betreiberzeugnis aufgeführt ist, wo wir wieder bei "betreiben" sind. Aber das ist reine Spekulation von mir.

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.
Beitrag vom 02.02.2023 - 19:35 Uhr
UserDaedalos1504
User (517 Beiträge)

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.
Beitrag vom 02.02.2023 - 21:06 Uhr
UserRomanLX
User (11 Beiträge)

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.

Es tut mir leid, aber da tu ich mir schwer. Ich komme aus der zivilen Luftfahrt und wüste nicht, welches anderes Zertifikat da noch benötigt wird. Der Flieger ist im Aircraft Register eingetragen mit entsprechendem Zertifikat. Die Lufti hat ein gültiges AOC und und der Flieger ein ARC und natürlich eine EASA/LBA Musterzulassung. Was meinen sie mit Betriebszulassung? Welches LBA Zertifikat soll es sein? Danke fürs Feedback.
Beitrag vom 02.02.2023 - 21:54 Uhr
UserDaedalos1504
User (517 Beiträge)

Ja absolut - ich habe es auch so verstanden. Fand den Kommentar von ihnen auch absolut richtig.
Doch, eingetragen ist sie, sonst hätte der Delivery Flight nicht unter LH Flugnummer stattfinden können mit LH Crew.

Man darf die Verkehrszulassung nicht mit der Betriebszulassung verwechseln. Ich habe früher mal für Leasingfirmen Flugzeugzulassungen begleitet. Mit einer Verkehrszulassung (damit gibt es auch das Kennzeichen) kann man schon mit Crew fliegen aber noch keine gewerblichen Flüge absolvieren. Erst wenn das Kennzeichen ins Verkehrsbetreiberzeugnis eingetragen wurde, dürfen Passagiere oder Fracht transportiert werden. Die Verkehrszulassung erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Flugzeugübergabe, die Betriebszzlassung in der Regel später, kurz vor dem kommerziellen "Betrieb". Daher meine Vermutung, dass die Betriebszulassung noch nicht vorliegen könnte.

Es tut mir leid, aber da tu ich mir schwer. Ich komme aus der zivilen Luftfahrt und wüste nicht, welches anderes Zertifikat da noch benötigt wird. Der Flieger ist im Aircraft Register eingetragen mit entsprechendem Zertifikat. Die Lufti hat ein gültiges AOC und und der Flieger ein ARC und natürlich eine EASA/LBA Musterzulassung. Was meinen sie mit Betriebszulassung? Welches LBA Zertifikat soll es sein? Danke fürs Feedback.

Das ist alles korrekt. Der Flieger hat einen Eintragungschein (CoR), ein Lufttüchtigkeitszeugnis (CoA) und eine Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC).
Diese Unterlagen brauche ich u.a. für die Verkehrszulassung. Damit kann ich jetzt Flüge durchführen, aber keine Passagiere transportieren.
Wenn ich Passagiere transportieren will, benötige ich ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC). Das hat die Hansa bestimmt.
Möchte ich jetzt mit dem Flugzeug, das für den Verkehr zugelassen ist, Passagiere befördern, muss dieses Kennzeichen in die Anlage 1 des AOC eingetragen werden. Das erfolgt u.a. nach einer Prüfung, ob z.B.notwendige Notfallausrüstung installiet ist. Erst wenn das Kennzeichen in der Anlage 1 des AOC steht, kann der kommerzielle "Betrieb" diese Flugzeuges unter dem AOC des Betreibers erfolgen. Das habe ich als "Betriebszulassung" bezeichnet. Ich denke, das wird heute immer noch so sein, wie in meiner aktiven Zeit in der Luftfahrt.
Einfach einmal nach AOC und Anlage 1 googlen. Dann findet man Beispiele und auch entsprechende Antragsformulare.
Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden, was ich gemeint habe.