Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Mehr Spielraum bei Nachtflugverbot

Beitrag 1 - 10 von 10
Beitrag vom 25.03.2023 - 08:15 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Landesluftfahrtbehörden und Flughäfen seien aufgefordert, auch verspätete Landungen und Abflüge zu ermöglichen

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung? Im Fluglärmschutzgesetzt stehen die definierten Ausnahmen wie zB Wetterbasierte Verspätungen. Streik am Folgetag gehört mWn dazu nicht.
Fordert das Ministerium hier genau genommen also Rechtsbeugung?
Bei Herrn Wissing würde mich auch das nicht mehr überraschen...

Mehrere Bundesländer wollen zudem das Sonntagsfahrverbot für LKW nicht kontrollieren

Andere dagegen schon.
Also werden hier Speditionen und Fahrer zu (ich vermute mal) Ordnungswidrigkeiten ermuntert, die sie auf eigenes Risiko begehen sollen.
Kommt das noch jemandem falsch vor?
Beitrag vom 25.03.2023 - 09:51 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
@Eric M
Ich sehe das etwas entspannter: Es steht ein Streik in nie da gewesenem Ausmaß bevor. Da kann man nicht alle Vorschriften 1:1 weiter umsetzen. Das ist doch genau unsere Krux, auch in Kriesenzeiten verlangt der Bürokratismus ohne wenn und aber seine Erfüllung. (Siehe auch Munitionsbeschaffung für die an die Ukraine gelieferten Waffen) Oder siehe die Reaktionen die auf die Energiekrise erforderlich waren.

Das was wegen des Streiks zur Diskussion steht soll doch nur für den einen Tag gelten.
Es gibt den satirischen Witz "in Deutschland kann keine Revolution stattfinden weil das Betreten des Rasens verboten ist" Genau so ist es. Und was die Klimakleber machen dürfte nach Ihren Worten auch so nicht stattfinden.
Beitrag vom 25.03.2023 - 15:19 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Ich hätte für beides volles Verständnis, wenn eine entsprechende Weisung des Ministeriums rausgeht und der Minister für beide Anordnungen auch die Verantwortung übernimmt. Das wäre eine klare Sache - das genau tut er aber nicht.

Stattdessen gibt das Ministerium eine PM eraus, die mit
Landesluftfahrtbehörden und Flughäfen seien aufgefordert
schön schwammig im juristischen "da müsste man doch mal"-Bereich bleibt.
Und wenn dann hinterher jemand deswegen verklagt wird, ist das sicher nicht der Herr Wissing.

Genau das Gleiche gilt für eine Aussetzung des Sonntagsfahrverbots. Das könnte man auch offiziell anordnen. Aber weil das Ministerium auch hier keine klaren Weisung auf die Reihe bekommt sollen durch den nur angekündigten "Verzicht mancher Bundesländer auf Kontrollen" dann offenbar die Spediteure und Berufskraftfahrer auf eigenes Risiko die Lieferketten aufrecht erhalten.
Beitrag vom 25.03.2023 - 19:15 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Ja, ok. So wird ein Schuh draus. Verantwortung zu übernehmen ist nicht mehr selbstverständlich, im Gegenteil, "dafür bin ich nicht zuständig" ist der meist gesprochene Satz in den Behörden.
Eben in den Nachrichten: Niedersachsen macht nicht mit. Wer also von Hamburg oder S-H nach Hessen oder NRW will muss über Meckpom hintenrum fahren. Das ist Deutschland wie es leibt und lacht. Noch 20 Jahre weiter so, geht hier nichts mehr.
Beitrag vom 25.03.2023 - 22:23 Uhr
Userfbwlaie
User (4888 Beiträge)
Und ein Polizist muss nun beiden Augen in NRW zumachen, wenn er einen fahrenden LKW sieht?
Falls dieser LKW verunfallt, dürfen die Richter nicht fragen, weshalb er illegal auf der Strasse unterwegs war?
Märchenstunde?
Beitrag vom 26.03.2023 - 11:11 Uhr
UserBoeing757767
User (847 Beiträge)
@Eric M
Ich sehe das etwas entspannter: Es steht ein Streik in nie da gewesenem Ausmaß bevor. Da kann man nicht alle Vorschriften 1:1 weiter umsetzen. Das ist doch genau unsere Krux, auch in Kriesenzeiten verlangt der Bürokratismus ohne wenn und aber seine Erfüllung. (Siehe auch Munitionsbeschaffung für die an die Ukraine gelieferten Waffen) Oder siehe die Reaktionen die auf die Energiekrise erforderlich waren.

Das was wegen des Streiks zur Diskussion steht soll doch nur für den einen Tag gelten.
Es gibt den satirischen Witz "in Deutschland kann keine Revolution stattfinden weil das Betreten des Rasens verboten ist" Genau so ist es. Und was die Klimakleber machen dürfte nach Ihren Worten auch so nicht stattfinden.

Sehe ich ganz genauso... Ich vermute mal, ein Verkehrsminister KANN legal keine Gesetze mal für einen Tag ausser Kraft setzen.. Und für genau diesen aussergewöhnlichen Streik ist PRAGMATISMUS angebracht, und schon gibts wieder den DEUTSCHEN HEULER : wo ist die Rechtsgundlage ... Noch schlimmer finde ich den Beiträge, dass hier erst mit wo ist die Rechtsgrundlage und Rechtsbeugung argumentiert wird, und dann wird aber gefordert, dass der Minister ne RECHTLICH VERBINDLICHE ANORDNUNG machen soll ( die er aber wohl nicht machen kann..... Oha, da will man ja schön gründlich deutsch wieder beide Enden der Kerze anzünden. So wie immer halt.
Deswegen geht hier auch nichts mehr.... Bedenken, Grundlagen und dazu noch Gejammer "was wäre wenn der Richter ... " .... Irgendwas ist ja immer....

Kein Wunder, dass in D alles bis ins Klein Klein geregelt ist, Papier und Stempelgeilheit und man besser nichts mehr anfasst oder macht, nur um einer potentiellen Falle aus dem Weg zu gehen. Läuft ja auch schon seit Jahren so richtig gut in D... Was den Deutschen zum Glück noch fehlt ist ne Glaskugel mit Blick in die Zunkunft. Nur dass man dieses "Geschenk" in D dafür nutzen würde progressive neue Dinge der Zukunft schon heute mit Klein Klein Regelungen in Fesseln zu legen. Sodass man gut "vorbereitet" sein wird nach 10 Jahren Disput quasi.! Achtung Ironie !



Dieser Beitrag wurde am 26.03.2023 11:17 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.03.2023 - 23:52 Uhr
UserKönig
User (9 Beiträge)
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung? Im Fluglärmschutzgesetzt stehen die definierten Ausnahmen wie zB Wetterbasierte Verspätungen. Streik am Folgetag gehört mWn dazu nicht.

1. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 LuftVG: "Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen (...) außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat."

2. An welcher Stelle im "Fluglärmschutzgesetzt" (gemeint wohl  https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/BJNR002820971.html) haben Sie was von Ausnahmen wie zB wetterbasierten Verspätungen gelesen?


Fordert das Ministerium hier genau genommen also Rechtsbeugung?
Nein.
Beitrag vom 26.03.2023 - 23:57 Uhr
UserKönig
User (9 Beiträge)
Ich hätte für beides volles Verständnis, wenn eine entsprechende Weisung des Ministeriums rausgeht und der Minister für beide Anordnungen auch die Verantwortung übernimmt. Das wäre eine klare Sache - das genau tut er aber nicht.

Dazu hat der Minister nicht die Befugnis, siehe Rechtsgrundlage oben....

Stattdessen gibt das Ministerium eine PM eraus, die mit
Landesluftfahrtbehörden und Flughäfen seien aufgefordert
schön schwammig im juristischen "da müsste man doch mal"-Bereich bleibt.

...sondern appelliert völlig zu Recht an Landesluftfahrtbehörden und Flughäfen, damit die die notwendige Genehmigung erteilen, s.o.
Beitrag vom 27.03.2023 - 08:28 Uhr
UserEricM
User (5495 Beiträge)
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Aufforderung? Im Fluglärmschutzgesetzt stehen die definierten Ausnahmen wie zB Wetterbasierte Verspätungen. Streik am Folgetag gehört mWn dazu nicht.

1. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 LuftVG: "Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen (...) außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat."

2. An welcher Stelle im "Fluglärmschutzgesetzt" (gemeint wohl  https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/BJNR002820971.html) haben Sie was von Ausnahmen wie zB wetterbasierten Verspätungen gelesen?

Danke für den Link.
In der Praxis wird das Nachtflugverbot oft dann nicht strikt angewendet, wenn zB im Lauf des Tages Unwetter einen normalen Flugbetrieb für eine Weile unterbrechen und so am Abend noch Verspätungen aufgeholt werden müssen.
Ich ging bisher davon aus, dass es dafür im Gesetz Ausnahmen gibt ...


Fordert das Ministerium hier genau genommen also Rechtsbeugung?
Nein.
Beitrag vom 27.03.2023 - 20:38 Uhr
Userfbwlaie
User (4888 Beiträge)
Am Ende ist es ein "kleiner Mitarbeiter", der sich mit der Rechtsauslegung auseinandersetzen muss - mit allen Konsequenzen!
Muss am Ende Verdi für die Einhaltung der Gesetze kämpfen?