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Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 10.06.2026 - 10:39 Uhr
UserEricM
User (7195 Beiträge)
Im Verfahren um die Rechtmäßigkeit des Ausbaus hatte die DFS glasklar zu Protokoll gegeben: Das neue Betriebskonzept mit Südumfliegung ist in der Lage, bis zu 700k Flugbewegungen im Jahre und 126 pro Stunde sicher abzuwickeln. Kein Wenn, kein Aber.

Jetzt muss plötzlich schon bei einer Flugbewegungszahl auf dem Stand von 2002 (460k), also deutlich vor dem Ausbau und deutlich unter der Kapazität vor dem Ausbau (500k) das Betriebskonzept geändert werden?

Wurden die Gerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht bewusst getäuscht?

Dieser Beitrag wurde am 10.06.2026 22:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.06.2026 - 11:39 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4336 Beiträge)
Im Verfahren um die Rechtmäßigkeit des Ausbaus hatte die DFS glasklar zu Protokoll gegeben: Das neue Betriebskonzept mit Südumfliegung ist in der Lage, bis zu 700k Flugbewegungen sicher abzuwickeln. Kein Wenn, kein Aber.

Jetzt muss plötzlich schon bei einer Flugbewegungszahl auf dem Stand von 2002 (460k), also deutlich vor dem Ausbau und deutlich unter der Kapazität vor dem Ausbau (500k) das Betriebskonzept geändert werden?

Wurde das Bundesverwaltungsgericht bewusst getäuscht?

Wenn es so wäre, wie es ja offensichtlich der Fall ist, wird dann die Justiz gegen die 'Täuscher' vorgehen? Das sollte man doch eigentlich erwarten können.
Beitrag vom 10.06.2026 - 22:32 Uhr
UserEricM
User (7195 Beiträge)
Nur falls eine mögliche Falschaussage vor einem Verwaltungsgericht ein Offizialdelikt ist... eventuell müssten auch die damals unterlegenen Kläger selbst wieder juristisch aktiv werden.

Dieser Beitrag wurde am 10.06.2026 22:32 Uhr bearbeitet.