Beitrag vom 04.07.2023 - 22:34 Uhr
"Die medizinische Ã?berwachungspflicht ist Aufgabe des Staates" entschied das Gericht also und damit hat es natürlich Recht.
Unabhängig davon was die Forums-Polizei auf aero.de davon hällt.
Die medizinische Ã?berwachungspflicht ist Aufgabe des Staates.
Nicht von Lufthansa. Nicht von Rewe. Nicht von Aldi. Nicht von Wimmer und auch nicht vom FC Bayern.
Das ist völlig richtig, die Ã?berwachungspflicht liegt beim Staat, aber es gibt hier auch Grenzen, trotz Ã?berwachung und Kontrolle können unvorhersehbare Situationen entstehen, die unabdingbar sind.
Beitrag vom 05.07.2023 - 03:14 Uhr
ich halte das für schlecht.
Irgendwer muss immer schuld sein.
Was bringt das?
Wollen die ANgehörigen jetzt jeden Cent rausquetschen - oder denken sie es gibt ihnen mehr Seelenfrieden wenn jemand schuld ist?
Es ist relativ klar wer es zu verantworten hat, aber der ist tot.
Der Arzt ist noch ein Thema, aber der hat eine Schweigepflicht, und das auch zu recht.
Wie soll im aktuellen System so eine suizidale Absicht dem Fliegerarzt auffallen beim Medical?
Beitrag vom 05.07.2023 - 03:23 Uhr
@Große Krügerklappe
Dafür, dass Sie mir mal vorgehalten haben, ich wäre empathielos hinsichtlich dieses Falles, sind Sie aber schnell mit dem Vorwurf bei der Hand, es ginge den Opferfamilien ums Geld.
Allerdings stimme ich Ihnen in der Sache zu: Realistisch war da nichts zu verhindern, auch nicht durch das LBA. Es ist ja beileibe nicht nur dieser eine Fall; auch in anderen Kriminalfällen hätte die rechtzeitige Weitergabe von Informationen durch behandelnde Ã"rzte Leben retten können. Nur ist diese Weitergabe halt nicht vorgesehen, Stichwort Schweigepflicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte bekannt werden, dass die Begehung einer schweren Straftat durch den Patienten bevorsteht.
Seien wir ehrlich! Hätte sich Lubitzâ?? behandelnder Arzt mit dem, was er nach öffentlichen Quellen wusste, an die Lufthansa oder das LBA gewandt, hätte er sich nicht nur strafbar gemacht. Hätten Arbeitgeber oder Behörde auf diese Information hin Lubitz die medizinische Tauglichkeit abgesprochen, hätte er sie auch wahrscheinlich einfach verklagt.
Dieser Beitrag wurde am 05.07.2023 03:24 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.07.2023 - 12:33 Uhr
Seien wir ehrlich! Hätte sich Lubitzâ?? behandelnder Arzt mit dem, was er
nach öffentlichen Quellen wusste, an die Lufthansa oder das LBA gewandt, hätte er sich nicht nur strafbar gemacht. Hätten Arbeitgeber oder Behörde auf diese Information hin Lubitz die medizinische Tauglichkeit abgesprochen, hätte er sie auch wahrscheinlich einfach verklagt.
Wenn Gesetze nicht greifen oder erst gar nicht erst da sind, dann sollte nicht derjenige haften müssen, der damit arbeiten muß, sondern der, der seine Arbeit sprich Gesetze nicht oder nur unzureichend gemacht hat.
Der Gesetzgeber erlaubt sich leider immer wieder, sich widersprechende Passagen zu leisten und die Entscheidung des Einzelfalls auf Gerichte zu verlagern. Dabei sind Gesetze ja gerade dazu da, Einzelfallentscheidungen möglichst auszuschließen.
Beitrag vom 05.07.2023 - 14:07 Uhr
@Große Krügerklappe
Dafür, dass Sie mir mal vorgehalten haben, ich wäre empathielos hinsichtlich dieses Falles, sind Sie aber schnell mit dem Vorwurf bei der Hand, es ginge den Opferfamilien ums Geld.
Habe ich das? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ausserdem sind es 2 Aussagen:
1. entweder sie sind wirklich auf der Suche nach einem Schuldigen
2. oder sie wollen mehr geld.
Beides steht einem Abschluss im Weg.
Allerdings stimme ich Ihnen in der Sache zu: Realistisch war da nichts zu verhindern, auch nicht durch das LBA. Es ist ja beileibe nicht nur dieser eine Fall; auch in anderen Kriminalfällen hätte die rechtzeitige Weitergabe von Informationen durch behandelnde Ã"rzte Leben retten können. Nur ist diese Weitergabe halt nicht vorgesehen, Stichwort Schweigepflicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte bekannt werden, dass die Begehung einer schweren Straftat durch den Patienten bevorsteht.
Ich möchte da an Winnenden erinnern, wo man letztendlich den Vater hingehangen hat, weil der Sohn den Code zum Waffenschrank kannte - der Sohn der wohl selbst Schütze war und der im selben Haushalt lebte.
Ich habe als Kind jedenfalls die PIN Nummern meiner Eltern gekannt.
Der realistische "Schuldige" war der Arzt bzw. Psychologe, bei dem die Behandlung erfolgte, er wusste was sache war. Aber er hat halt die Schweigepflicht, und die gemachten Behandlungsfehler im Klinikum führten zu keinem Urteil, die Klage wurde abgewiesen.
Die Ã"rzte können also machen was sie wollen.
Verantwortung für die Folgen müssen sie scheinbar nicht tragen.
Seien wir ehrlich! Hätte sich Lubitzâ?? behandelnder Arzt mit dem, was er nach öffentlichen Quellen wusste, an die Lufthansa oder das LBA gewandt, hätte er sich nicht nur strafbar gemacht. Hätten Arbeitgeber oder Behörde auf diese Information hin Lubitz die medizinische Tauglichkeit abgesprochen, hätte er sie auch wahrscheinlich einfach verklagt.
Ja, und das ist doch der Fehler im System. Ein Pilot, der offensichtlich unfit to fly ist. Mit psychischen Problemen, die bereits einmal in seiner Ausbildung auftraten.
Real gesehen hätte der Arzt das dem Fliegerarzt melden müssen, und dann hätten sie ihn freistellen müssen.
Da besteht einfach ein öffentliches Intresse dran, das ggfs. schwerer wiegt als der Schutz des Arztgeheimnis eines einzelnen, besonders in einem Beruf wie Pilot.
Dafür wird man ja auch relativ gut bezahlt.
Aber man stelle sich vor der AG findet raus das der Pilot nicht fliegen sollte und hält ihm am Boden, da wäre was los.
Es ist eine Abwägung.
Zumal man auch nicht vergessen darf, jemand mit psychischen Problemen kann nur zum Arzt gehen wenn er sich darauf verlassen kann danach nicht überall als "verrückt" zu gelten.
Das ist auch was ich meine, die Opferangehörigen müssen halt verstehen das es ein Unglück war, das so nicht zu verhindern war, ohne geltendes Recht zu brechen.
Der Schuldige sass im Cockpit, und sonst war nicht viel zu machen.
Beitrag vom 05.07.2023 - 15:38 Uhr
@Große Krügerklappe
Dafür, dass Sie mir mal vorgehalten haben, ich wäre empathielos hinsichtlich dieses Falles, sind Sie aber schnell mit dem Vorwurf bei der Hand, es ginge den Opferfamilien ums Geld.
Habe ich das? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ausserdem sind es 2 Aussagen:
1. entweder sie sind wirklich auf der Suche nach einem Schuldigen
2. oder sie wollen mehr geld.
Beides steht einem Abschluss im Weg.
Allerdings stimme ich Ihnen in der Sache zu: Realistisch war da nichts zu verhindern, auch nicht durch das LBA. Es ist ja beileibe nicht nur dieser eine Fall; auch in anderen Kriminalfällen hätte die rechtzeitige Weitergabe von Informationen durch behandelnde Ã"rzte Leben retten können. Nur ist diese Weitergabe halt nicht vorgesehen, Stichwort Schweigepflicht, solange keine konkreten Anhaltspunkte bekannt werden, dass die Begehung einer schweren Straftat durch den Patienten bevorsteht.
Ich möchte da an Winnenden erinnern, wo man letztendlich den Vater hingehangen hat, weil der Sohn den Code zum Waffenschrank kannte - der Sohn der wohl selbst Schütze war und der im selben Haushalt lebte.
Ich habe als Kind jedenfalls die PIN Nummern meiner Eltern gekannt.
Der realistische "Schuldige" war der Arzt bzw. Psychologe, bei dem die Behandlung erfolgte, er wusste was sache war. Aber er hat halt die Schweigepflicht, und die gemachten Behandlungsfehler im Klinikum führten zu keinem Urteil, die Klage wurde abgewiesen.
Die Ã"rzte können also machen was sie wollen.
Verantwortung für die Folgen müssen sie scheinbar nicht tragen.
Seien wir ehrlich! Hätte sich Lubitzâ?? behandelnder Arzt mit dem, was er nach öffentlichen Quellen wusste, an die Lufthansa oder das LBA gewandt, hätte er sich nicht nur strafbar gemacht. Hätten Arbeitgeber oder Behörde auf diese Information hin Lubitz die medizinische Tauglichkeit abgesprochen, hätte er sie auch wahrscheinlich einfach verklagt.
Ja, und das ist doch der Fehler im System. Ein Pilot, der offensichtlich unfit to fly ist. Mit psychischen Problemen, die bereits einmal in seiner Ausbildung auftraten.
Real gesehen hätte der Arzt das dem Fliegerarzt melden müssen, und dann hätten sie ihn freistellen müssen.
Da besteht einfach ein öffentliches Intresse dran, das ggfs. schwerer wiegt als der Schutz des Arztgeheimnis eines einzelnen, besonders in einem Beruf wie Pilot.
Dafür wird man ja auch relativ gut bezahlt.
Aber man stelle sich vor der AG findet raus das der Pilot nicht fliegen sollte und hält ihm am Boden, da wäre was los.
Es ist eine Abwägung.
Zumal man auch nicht vergessen darf, jemand mit psychischen Problemen kann nur zum Arzt gehen wenn er sich darauf verlassen kann danach nicht überall als "verrückt" zu gelten.
Das ist auch was ich meine, die Opferangehörigen müssen halt verstehen das es ein Unglück war, das so nicht zu verhindern war, ohne geltendes Recht zu brechen.
Der Schuldige sass im Cockpit, und sonst war nicht viel zu machen.
. . . . ich denke hier geht es nicht mehr NUR ums Geld, denn die breite Oeffentlichkeit und vorallem die Betroffenen haben mitbekommen muessen, wie dieser Vorfall behandelt wurde mit Zuweisung der Verantwortlichkeit im Konzern und der ewigen Zeit die verstrich, bis sich ein angeblicher "Verantwortlicher" gemeldet hat, nach all den Spekulationen.
Wenn nun tatsaechlich das LBA in der Verantwortung stehen sollte, dann denke ich werde die Klaeger auch diese Huerde noch nehmen.
Der Frust und der Verlust bei allen war "UNBEZAHLBAR".
Egal welche Summe am Ende bezahlt wird, Recht ist Recht!
Nur ein boeser Fehler im Cockpit wird ebenfalls mit einen Grounding behandelt, so auch wenn die Aufgaben einer Behoerde nicht rechtens erfuellt wurden, Strafe muss sein! Falls es nur um Geld gehen sollte, dann koennte ich es auch verstehen, denn es war schliesslich kein Unfall der im Warschauer Abkommen geregelt ist oder in einem Folgeabkommen, hier geht es im Vorsatz eines Verantwortlichen Flugzeugfuehrers. Vielleicht ist es auch endlich an der Zeit, nach ueber 8 Jahren ein solches Ereignis in einem neuen Abkommen zu regeln, dazu waere dann auch wieder das LBA gefragt, . . . aber es passiert nichts.
Daher denke ich diese Klage ist absolut gerechtfertigt.
Beitrag vom 05.07.2023 - 17:24 Uhr
Vielleicht ist es auch endlich an der Zeit, nach ueber 8 Jahren ein solches Ereignis in einem neuen Abkommen zu regeln, dazu waere dann auch wieder das LBA gefragt, . . . aber es passiert nichts.
Daher denke ich diese Klage ist absolut gerechtfertigt.
Soweit ich weiss, werden Gesetze im Bundestag beschlossen und nicht in Bundesbehörden. Insofern wäre nicht das LBA gefragt, sondern der Gesetzgeber, sprich der Bundestag (auf europäischer Ebene das EU-Parlament und der Ministerrat).
Beitrag vom 07.07.2023 - 19:43 Uhr
Die Schweigepflicht des Arztes ist ein sehr wichtiges Instrument der Vertrauensbildung. Gerade Fluggesellschaften bemühen sich doch, erfolgte Fehler anonym erfassen zu können, damit öffentlich wird, was ggfs. schiefgehen könnte. Geht das nicht anonym, wird auch keiner was berichten.
Welcher Pilot würde denn seinem Arzt freiwillig etwas fragen/gestehen, wenn er davon ausgehen müsste, daß der Arzt das an die Firma weiterreichen dürfte oder sogar müsste?
Es ist daher die vielbeschworene Verantwortung des Einzelnen, sich entsprechend zu verhalten, und nicht die des Arztes, so traurig das Ergebnis auch sen kann.
Gäbe es ein objektives Verfahren zur sicheren Erkennung labiler oder gar suizidaler Zustände, dann bedürfte es keiner patientenseitigen Aktion und der Arzt könnte wie bei einem Sehfehler problemlos eine Meldung machenn. Leider gibt es aber noch kein solches Verfahren.
Beitrag vom 09.07.2023 - 02:21 Uhr
@Große Krügerklappe
Habe ich das? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ich hatte mich dagegen gesperrt, Germanwings-Flug 9525 als "Katastrophe" und "Tragödie" zu bezeichnen, weil in meinen Augen dadurch die Tatsache verschleiert wird, dass es sich um einen Massenmord gehandelt hat. Sie empfanden das als pietätlos gegenüber den Angehörigen.
Egal.
Ja, und das ist doch der Fehler im System. Ein Pilot, der offensichtlich unfit to fly ist. Mit psychischen Problemen, die bereits einmal in seiner Ausbildung auftraten.
[â?¦]
Es ist eine Abwägung.
Zumal man auch nicht vergessen darf, jemand mit psychischen Problemen kann nur zum Arzt gehen wenn er sich darauf verlassen kann danach nicht überall als "verrückt" zu gelten.
Richtig. Eine Meldepflicht für psychische Auffälligkeiten bei Personen, die Berufe wie eben den des Piloten ausüben, wäre überaus wünschenswert, aber ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht zu vereinbaren. Ich glaube nicht, dass man diesen Konflikt jemals wird auflösen können.
Beitrag vom 09.07.2023 - 09:46 Uhr
Eine Meldepflicht für psychische Auffälligkeiten bei Personen, die Berufe wie eben den des Piloten ausüben, wäre überaus wünschenswert, aber ist mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht zu vereinbaren.
Gegenthese:
Wir wissen, dass das heutige System ohne Meldepflicht bis auf sehr seltene Aussreisser funktioniert.
Eine Meldepflicht würde wohl dazu führen, dass Betroffene sich seltener an Ã"rzte wenden, da sie mit sofortiger Sperrung rechnen müssten.
Es ist sehr gut möglich, dass durch dieses vorhersehbare Verhalten und den damit verbundenen Zusatz-Stress, keine Arzt aufsuchen zu können, _mehr_ derartige Vorfälle geschehen würden als in der Vergangenheit.
Ich denke daher nicht, dass eine Meldepflicht wünschenswert wäre, denn die ärtzliche Schweigepflicht erfüllt auch in diesen Situationen eine wichtige Funktion.