Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Ryanair und Flughafen Hahn müssen...

Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 09.09.2024 - 19:26 Uhr
UserEricM
User (7195 Beiträge)
Der Flughafen Frankfurt-Hahn und die Fluggesellschaft Ryanair müssen nach einer Entscheidung der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung rund 15 Millionen Euro Staatshilfe zurückzahlen. Konkret geht es um 13 bis 14 Millionen für Ryanair und 1,25 Millionen für den Flughafen, wie die EU-Kommission weiter mitteilte.

Das Verhältnis der beiden Zahlen finde ich im Nachhinein jetzt schon erschreckend.
D.h. Rheinland Pfalz hat es tatsächlich damals geschafft mehr als 90% der Fördersumme für den Hahn an Ryanair abfließen zu lassen.

Ich bin ja ein großer Freund von Hanlons Razor - aber da ist schon fraglich, ob Unfähigkeit als Begründung noch ausreicht...
Beitrag vom 09.09.2024 - 19:32 Uhr
UserCptKirk
Kapitän zur See
User (297 Beiträge)
Ryanair sind das nicht die, die immer besonders laut poltern bei Hilfen für andere und klagen?
Beitrag vom 10.09.2024 - 07:05 Uhr
Usercontrail55
User (6201 Beiträge)
Der Flughafen Frankfurt-Hahn und die Fluggesellschaft Ryanair müssen nach einer Entscheidung der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung rund 15 Millionen Euro Staatshilfe zurückzahlen. Konkret geht es um 13 bis 14 Millionen für Ryanair und 1,25 Millionen für den Flughafen, wie die EU-Kommission weiter mitteilte.

Das Verhältnis der beiden Zahlen finde ich im Nachhinein jetzt schon erschreckend.
D.h. Rheinland Pfalz hat es tatsächlich damals geschafft mehr als 90% der Fördersumme für den Hahn an Ryanair abfließen zu lassen.
Wie kommen Sie denn auf diesen Anteil? Die tatsächliche Höhe der Staatshilfe wird doch garnicht genannt, nur was zurückgezahlt werden muss.
Beitrag vom 10.09.2024 - 08:07 Uhr
UserFRAHAM
User (1285 Beiträge)
Die Frage, die man sich stellen muss - in wie weit sind Beihilfen nicht doch sinnvoll. In diesem Fall bin ich bei einem Gericht, dass es hier keine benötigt. Aber in vielen Fällen hätten sie (oder sonstige Unterstützung) bitter Not getan - man denke an die 728JET zurück.
Beitrag vom 10.09.2024 - 08:25 Uhr
Usercontrail55
User (6201 Beiträge)
Die Frage, die man sich stellen muss - in wie weit sind Beihilfen nicht doch sinnvoll. In diesem Fall bin ich bei einem Gericht, dass es hier keine benötigt. Aber in vielen Fällen hätten sie (oder sonstige Unterstützung) bitter Not getan - man denke an die 728JET zurück.
Aber es ging hier ja nicht um die Sinnhaftigkeit von Beihilfen, da würde man ohnehin keinen Konsenz finden. Es ging um die Form der Beihilfen. So wie es lief geht es nicht. Beihilfen hat es gerade für den Hahn reichlich gegeben.