Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / US-Kampfjets verfolgen gestohlene Ce...

Beitrag 1 - 9 von 9
Beitrag vom 08.04.2009 - 13:50 Uhr
UserDer Fluggerätem..
User (60 Beiträge)
tja flugzeuge zu klauen ist nicht ganz so einfach wie autos :P
Beitrag vom 08.04.2009 - 14:50 Uhr
UserAviatorNZ
Moderator
Aber ich muss sagen, er hat lange durchgehalten. Das ist ja schonmal eine beträchtliche Strecke :lol:
Beitrag vom 08.04.2009 - 16:22 Uhr
UserReisefan
User (56 Beiträge)
Und Glück hat er auch noch gehabt das er über der USA nicht abgeschossen wurde.
Beitrag vom 09.04.2009 - 11:20 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Und die Air Force bekommt sogar noch ne quasi-gratis Zieldarstellung, denn der Typ kann sich gratulieren - die werden sich die Einsatzkosten für den Start der Jäger bezahlen lassen. :?
Beitrag vom 09.04.2009 - 20:08 Uhr
UserAviatorNZ
Moderator
Ich glaube, das ist das geringste Problem, wenn man ein Flugzeug gestohlen hat, damit illegal Ländergrenzen überquert und sich dann der Festnahme widersetzt. Im übrigen ist Landesverteidigung ein Public Good, das heißt, von dessen Nutzung kann niemand ausgeschlossen werden. Von daher wird auch nie jemand eine Rechnung von den Streitkräften bekommen :wink:
Beitrag vom 09.04.2009 - 21:39 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Da wäre ich ehrlich gesagt nicht so sicher - SAR-Einsätze werden auch berechnet, wenn aufgrund eines versehentlich aktivierten ELTs der Hubschrauber die Zündung einschalten muss.
Beitrag vom 09.04.2009 - 23:12 Uhr
UserAviatorNZ
Moderator
Hierbei handelt es sich aber nicht um einen SAR-Einsatz. Wenn ein Quick Reaction Alert in einem Geschwader ausgelöst wird (wie im Falle unseres kleptomanischen Freundes), handelt es sich um eine Luftraumsicherung, zugespitzt kann man auch Landesverteidigung sagen. Dieses ist im Interesse der ALLGEMEINHEIT (public good). Dafür zahlen die Bürger steuern, in diesem Falle die US-Amerikaner. Er hätte die Cessna ja auch mit Sprengstoff vollpacken können, um sich auf irgendein Ziel zu stürzen. Von daher könnte man es auch Präventivmaßnahme nennen, eine Rotte F-16 in den Himmel zu schicken.

Der nette Herr Strambach, der 2003 angedroht hatte, seinen Motorsegler in ein Frankfurter Hochhaus zu steuern, musste im Endeffekt die Kosten für einen riesigen Polizeieinsatz und einen Teil der Kosten für die Feuerwehr (für Absperrungen) übernehmen, NICHT aber die Kosten für die Phantoms, die über der City rumschwirrten. Die Luftwaffe reagiert auf Einsatzlagen jedweder Art, dabei ist es egal, ob es ein Verrückter ist, ein Terrorist (kommt ja auf das Gleiche raus) oder aber ein verirrter Pilot.
In meinem Geschwader (ist schon ein paar Jährchen her) gab es ab und zu mal QRAs und mir ist nie zu Ohren gekommen, dass verirrte Piloten,die mal einen NAV-Fehler gemacht haben, danach eine Rechnung bekommen hätten. NAV-Fehler sind ebenso wie ein versehentlich aktivierter ELT einfach nur dämlich...

Wie das in den USA gehandhabt wird weiß ich nicht, aber da es sich hier um einen Kriminellen handelt, dürfte es definitiv nichts Kosten. Wenn jemand eine Bank überfällt, bekommt er ja auch keine Rechnung für den Polizeieinsatz :wink:

Gruß aus FRA
Beitrag vom 10.04.2009 - 08:09 Uhr
UserReynolds
Rudergänger
Moderator
Interessant, wobei ich es mir bei einem Vorsatz-Motiv oder einer kriminellen Motivierung durchaus vorstellen könnte, dass der Staatsanwalt da durchaus eine Möglichkeit sieht, den Steuerzahler zu entlasten - if you mean what I know? :)

Danke für den Erfahrungsbericht!
Beitrag vom 10.04.2009 - 10:50 Uhr
UserAviatorNZ
Moderator
Gerne! Also, wenn ein Gericht entscheiden würde, dass er den Einsatz der Luftwaffe bezahlen muss...dann haben seine Enkelkinder in 50 Jahren immer noch ein dickes Minus auf dem Kontoauszug stehen :lol: