Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Zweiter Bieter für Flughafen Hahn

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Beitrag vom 04.02.2023 - 21:45 Uhr
Userfliegerschmunz
User (618 Beiträge)
Noch besser wäre es, dieses endlose Steuergeldloch endlich dicht zu machen. Nur eine Frage der Zeit, wann da wieder nach Staatsknete geschrien wird.
Die Welt braucht keine "Regionalflughäfen"!
Vielleicht im outback, aber nicht in Mitteleuropa.
Beitrag vom 04.02.2023 - 23:16 Uhr
UserNunja
User (20 Beiträge)
Hmm, handelt es sich hier um zwei Teilverkäufe? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Flughafen zweimal verkaufen kann.
Ob sich Hahn langfristig ohne Steuergelder behaupten kann, wird die Zukunft zeigen. Ich persönlich bin gegen Zuschüsse von öffentliche Gelder. Damit wird nur Ryanair und Co. bezuschusst.
Beitrag vom 05.02.2023 - 09:58 Uhr
UserFRAHAM
User (617 Beiträge)
Ich kann die Ausasagen absolut unterstreichen ... einen FLughafen wie Hahn braucht man in diesem Land nicht wirklich.

Ich möchte aber die Illusion nehmen, dass Zuschüsse nur an Billigflieger gehen. So wurden in den 90er beispielsweise die Strecke Frankfurt-Hof-Bayreuth stark subventioniert für den Betrieb durch RFG/NFD damals. Lufthansa kassiert - meist im Ausland - auch hohe Subventionen zur Aufnahme neuer Ziele, aber auch im Inland aus allen Töpfen die sich dafür bieten (gab vor nicht zu langer Zeit mal die Schlagzeilen über 10 Mio. € Subvention für Bio-Joghurt an Bord.

Ich finde daher sollten sich viel mehr Subventionen auf den Prüfstand setzen lassen. Am Ende ist aber der Hunsrück wirtschaftlich auch nicht besonders stark und eine lokale Unterstützung sicherlich gerechtfertigt.
Beitrag vom 05.02.2023 - 11:42 Uhr
UserGB
User (407 Beiträge)
Hmm, handelt es sich hier um zwei Teilverkäufe? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Flughafen zweimal verkaufen kann.

Klar kann man einen weiteren Vertrag abschließen, der nur unter bestimmten Bedingungen die Besitzübergabe verspricht. Dumm wäre nur, wenn man sich dann in der Formulierung ähnlich naiv festlegen würde wie zuvor.

Die viel interessantere Frage ist nämlich die, wie man Multimillionenobjekte fahrlässiger behandeln kann als jede andere Immobilien-Transaktion, bei der wie allgemein üblich erst das Geld (zumindest auf ein Anderkonto) fließen muß, bevor der Notar auch nur den Kuli in die Hand nimmt.
Beitrag vom 05.02.2023 - 14:13 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)
Hmm, handelt es sich hier um zwei Teilverkäufe?


@Nunja

Aus dem Artikel entsprechend der Antwort von GB: "Die parallelen Kaufverträge mit den beiden voneinander unabhängigen Investoren stünden noch unter Bedingungen, "so dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird".

Ist aber auch ein langer Artikel^^

@GB
Die viel interessantere Frage ist nämlich die, wie man Multimillionenobjekte fahrlässiger behandeln kann...bevor der Notar auch nur den Kuli in die Hand nimmt.

Bevor ich Millionen auf ein Anderkonto überweise, möchte ich natürlich wissen, ob ich das Objekt dann auch bekomme und genauso weit ist die Transaktion auch gelaufen - notariell wurde kein Eigentümerwechsel vollzogen.
Deine Aufregung kann ich daher nicht machvollziehen, wer eine Auktion gewinnt, hört zwar am Ende "..und..verkauft!" aber das Objekt gehört ihm erst, nachdme er gezahlt hat.

Gruß, 25.1309

Beitrag vom 05.02.2023 - 18:10 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)
Das Hahn Chaos ist perfekt!
Der seinerzeitige Verkauf "wurde von Swift Conjoy nicht vollzogen", weil die nicht bezahlt haben. Dennoch muß dieser Kaufvertrag ja wohl juristisch rückabgewickelt werden. Nun hat die NR Holding um den russischer Pharma-Unternehmer Charitonin, welche auch den Nürburgring gekauft hat, einen Kauftrag für Hahn abgeschlossen.

Eine Firma Richter aus Mainz habe aber gleichzeitig auch einen Kaufvertrag unterschrieben. Die Verkäuferseite, das Land, der Konkursverwalter und wer noch alles Anteile hat, haben praktisch doppelt verkauft. "Das habe sich jetzt alles überschlagen. Die Firmengruppe Richter habe zuvor nicht gewusst, dass die NR Holding ebenfalls einen Kaufvertrag unterschrieben habe".

Die Verkäuferseite kommentiert, "dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird". Verkaufen Sie Ihr Haus mal gleichzeitig 2mal, das gibt eine schöne Schadensersatzklage. Aber in Hahn ist die Mainzer Karnevalistik nicht weit weg, die tollen Tage laufen derzeit an. Helau !

Beitrag vom 06.02.2023 - 11:58 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)
Das Hahn Chaos ist perfekt!

Lieber mpilot

Das ist kein Chaos, sondern das stinknormle Vorgehen, wenn ein Insolvenzverwalter (kein Konkurs) die Unternehmensführung übernimmt und M&A Consultants nach Investoren suchen.
Auch, wenn Immobilien im Bieterverfahren den Besitzer wechseln, gibt es Verträge mit den zweit- und drittplatzierten, sollten diese ihr Angebot verbindlich abgeben für den Fall, dass der Gewinner der Auktion abspringt.

Die Lust daran, überall in Deutschland Regierungs- und Verwaltunsgversagen zu finden, muss also in einem anderen Fall kanalisert werden.

Gruß, 25.1309

Beitrag vom 06.02.2023 - 12:32 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)
Lieber (liebe*?) 25.1309,
lesen Sie sich den Bericht doch bitte mal genau durch.
Bieter1,Swift Conjoy hat nicht gezahlt, Bieter2, NR hat gezahlt, der Bieter3 Richter ist erst nachträglich aufgesprungen. Bieter2 hat mit Vertragsunterzeichnung und Zahlung doch wohl einen Anspruch erworben - oder ist das in der tiefsten Provinz anders geregelt?
Die Geschäftsführerin des Bieter3, Julia Richter, hat das ja schön naiv formuliert:
"Das hat sich jetzt alles überschlagen." Und das nennen Sie stinknormales Vorgehen, ja es stinkt.
MG

Dieser Beitrag wurde am 06.02.2023 12:33 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.02.2023 - 20:28 Uhr
UserGB
User (407 Beiträge)
Lieber (liebe*?) 25.1309,
lesen Sie sich den Bericht doch bitte mal genau durch.
Bieter1,Swift Conjoy hat nicht gezahlt, Bieter2, NR hat gezahlt, der Bieter3 Richter ist erst nachträglich aufgesprungen. Bieter2 hat mit Vertragsunterzeichnung und Zahlung doch wohl einen Anspruch erworben - oder ist das in der tiefsten Provinz anders geregelt?


Ich würde jetzt anderen nicht empfehlen erst mal genau durchzulesen ohne offenkundig selbst nicht alles gelesen und verstanden zu haben.

Was ist an diesem Passus denn so unverständlich:

"...notariell beurkundet worden 'für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten'. Die parallelen Kaufverträge mit den beiden voneinander unabhängigen Investoren stünden noch unter Bedingungen, 'so dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird'"

Selbstverständlich kann man mit Bieter 2 einen Vertrag abschließen, mit dem man ihm das Eigentum an einer Immobilie zusichert für den Fall, daß Bedingung XYZ erfüllt wird. Durch geeignete Formulierung der Bedingung XYZ muß die Existenz von Bieter 1 dem Bieter 2 dabei noch nicht einmal bekannt gemacht werden.

Ohne Erfüllung der Bedingung XYZ hat Bieter 2 keinen Anspruch erworben, der Verkäufer allerdings auch keinen auf Einbehalt dessen Kaufpreiszahlung.

Die Überweisung auf ein Anderkonto ist ferner auch noch keine Bezahlung des Kaufpreises, sondern lediglich dessen gesicherte Bereitstellung, die der Einzahler nicht einfach so wieder zurücknehmen kann.

Vielleicht nicht in großstädtischem Überflieger-Ambiente aber auf jeden Fall in der tiefsten Provinz in DE werden Immobilienübereignungen üblicherweise erst nach Zahlung direkt an den Verkäufer oder an einen Intermediär, i.d.R. einen Notar, angestoßen, d.h. zur Eintragung im Grundbuch freigegeben, da ausbleibende Bezahlung erstmal keine Rücknahme des Grundbucheintrags auslöst. Dem Grundbuchamt ist es nämlich schlicht egal, ob und wann Geld fließt oder auch nicht.
Beitrag vom 07.02.2023 - 10:30 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (656 Beiträge)
Zum Vollzug gehören zwei Unterschriften. Ich lese nur, dass die beiden potenziellen Käufer unterschrieben haben. Beide haben auch das Geld überwiesen bzw. bereitgestellt. Ich nenne das ein verbindliches Angebot und noch keinen gültigen Vertrag.

Dieser Beitrag wurde am 07.02.2023 10:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.02.2023 - 16:24 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)

Vielleicht nicht in großstädtischem Überflieger-Ambiente aber auf jeden Fall in der tiefsten Provinz in DE werden Immobilienübereignungen üblicherweise erst nach Zahlung direkt an den Verkäufer oder an einen Intermediär, i.d.R. einen Notar, angestoßen, d.h. zur Eintragung im Grundbuch freigegeben, da ausbleibende Bezahlung erstmal keine Rücknahme des Grundbucheintrags auslöst. Dem Grundbuchamt ist es nämlich schlicht egal, ob und wann Geld fließt oder auch nicht.


Das sind doch Binsenweisheiten welche Sie hier erläutern. Es geht doch darum wer den Zuschlag erhält.
NR hat mit 20Mio Überzahlung wohl den Anspruch erworben, aber der Insolvenzverwalter wohl wegen deren russischer Beherrschung kalte Füße bekommen und plötzlich fiel noch das Angebot der Firma Richter vom Himmel. "Das hat sich jetzt alles überschlagen." Wurde wohl zwischen den Kappensitzungen in Mainz beschlossen. Das ganze Procedere dürfte für den Notar und die Anwälte ein lukratives Geschäft sein. Mal gespannt, wer zum Schluß gegen wen auf Schadenersatz klagt.
Beitrag vom 08.02.2023 - 00:25 Uhr
User2heavy4u
User (144 Beiträge)
Was ist an diesem Passus denn so unverständlich:

"...notariell beurkundet worden 'für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten'. Die parallelen Kaufverträge mit den beiden voneinander unabhängigen Investoren stünden noch unter Bedingungen, 'so dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird'"


Sie müssen ihre Beiträge kürzer halten, denn der User "mpilot" ist offensichtlich nicht in der Lage mehr als 3 Sätze am Stück zu lesen / zu verstehen. Er scheint es ja jetzt auch wieder nicht verstanden zu haben und stammelt den gleichen Unsinn zum dritten mal
Beitrag vom 08.02.2023 - 08:24 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2310 Beiträge)
Was ist an diesem Passus denn so unverständlich:

"...notariell beurkundet worden 'für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten'. Die parallelen Kaufverträge mit den beiden voneinander unabhängigen Investoren stünden noch unter Bedingungen, 'so dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird'"


Sie müssen ihre Beiträge kürzer halten, denn der User "mpilot" ist offensichtlich nicht in der Lage mehr als 3 Sätze am Stück zu lesen / zu verstehen. Er scheint es ja jetzt auch wieder nicht verstanden zu haben und stammelt den gleichen Unsinn zum dritten mal

Mussten Sie letzte Nacht irgendwelche Aggressionen 'abbauen'?

Da gibt es andere Mittel als hier Leute anzupöbeln!

Aber das scheint offensichtlich "zuschwerfürSie"...zu sein 🤣.


Dieser Beitrag wurde am 08.02.2023 09:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.02.2023 - 10:39 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)
@User2heavy4u

Sie müssen ihre Beiträge kürzer halten, denn der User "mpilot" ist offensichtlich nicht in der Lage mehr als 3 Sätze am Stück zu lesen / zu verstehen. Er scheint es ja jetzt auch wieder nicht verstanden zu haben und stammelt den gleichen Unsinn zum dritten mal

Ihre Primitivität passt nicht in dieses Forum, da gibt es geeignetere für Sie, einfach mal surfen !
Beitrag vom 08.02.2023 - 12:51 Uhr
User2heavy4u
User (144 Beiträge)
@User2heavy4u

Sie müssen ihre Beiträge kürzer halten, denn der User "mpilot" ist offensichtlich nicht in der Lage mehr als 3 Sätze am Stück zu lesen / zu verstehen. Er scheint es ja jetzt auch wieder nicht verstanden zu haben und stammelt den gleichen Unsinn zum dritten mal

Ihre Primitivität passt nicht in dieses Forum, da gibt es geeignetere für Sie, einfach mal surfen !

Es waren wohl leider immer noch zu viele Wörter für Sie. Hatte ihre kognitiven Beschränkungen nicht bedacht.

Nochmal:
Bieter 1 bekommt Zuschlag und kauft Flughafen. Wenn Bieter 1 nicht kaufen kann oder darf, kauft Bieter 2 Flughafen.

Haben Sie es nun auch verstanden, oder kommt zum 4ten mal irgendein abstruser Vergleich zum Mainzer Karneval? Dabei sind Sie hier der einzige kostümierte Kasper :)
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