Und könnte das u.U. für LH bedeuten das sie Ihre 10 % Beteiligung, ohne Entschädigung, verlieren?
Daraus:
"Häufig müssen die Anteilseigner des insolventen Unternehmens nach Abschluss der Insolvenz entschädigungslos auf ihre Rechte am Unternehmen verzichten, da das Gericht alle Altverbindlichkeiten des Unternehmens und Rechte an ihm aufhebt (engl. rights and interests are being terminated). An die Stelle der Alteigentümer rücken dann anteilig die Gläubiger, entsprechend ihrem Anteil an den Gesamtverbindlichkeiten. Oft übersteigen die Verbindlichkeiten das Unternehmensvermögen, so dass am Ende des Insolvenzverfahrens die bisherigen Eigentümer mit leeren Händen dastehen, ..." .
Verstehe ich das richtig?
