Zitat: "Der Abschlussbericht über ein Unglück sollte "sobald wie möglich und möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall" vorliegen."
Kann mir jemand sagen, was diese Formulierung soll? Jedes Mitglied einer Untersuchungskommission hat ein Interesse daran, dass die Ergebnisse "sobald wie möglich" vorliegen, denn sie sind wichtig für die weitere Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr. Aber niemand kann sicherstellen, dass dies möglichst innerhalb von 12 Monaten geschieht.
Es gibt genügend Beispiele, bei denen die Untersuchungen Jahre gedauert haben und erst am Ende dieser langen Zeit die Ursache eines Unfalls ermittelt werden konnte. "Möglichst innerhalb von 12 Monaten" ist m.E. der untaugliche Versuch, etwas zu regeln, was man gar nicht von außen regeln kann und was nach meiner Meinung auch gar keiner Regelung durch die EU bedarf.
Einen Abschlussbericht darf es erst dann geben, wenn die Experten der Untersuchungskommission sicher sind, die Ursache ermittelt zu haben. Egal, wie lange es gedauert hat. Eine zeitliche Vorgabe - egal wie weich die Formulierung gehalten ist - ist dabei für die Qualität dieser wichtigen Arbeit nur schädlich.