EU-Gesetz
Älter als 7 Tage

Airlines sollen nach Unfällen rascher informieren

Aktuelles aus dem Ressort Organisation

STRAßBURG - Das EU-Parlament verabschiedete am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit ein Gesetz, das Fluggesellschaften dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Stunden nach einem Unfall Passagierlisten vorzulegen.

Dadurch sollen Angehörige der Passagiere nach Flugzeug-Unfällen rascher als bisher an Informationen kommen. Nach der formalen Zustimmung des Rates tritt diese Verordnung ab Mitte 2012 in Kraft. Außerdem soll die Unabhängigkeit der Untersuchungen von Flugunfällen garantiert werden.

Die Verpflichtung zur Information der Behörden gilt für alle Fluggesellschaften, die von einem Flughafen in der EU starten. Weiter veröffentlicht werden die Namen der Fluggäste nur, wenn die Angehörigen informiert wurden und keine Einwände haben. Passagiere sind berechtigt, vor Abflug eine Kontaktperson für den Fall eines Unfalls zu nennen. Ferner sollen die EU-Regierungen Notfallpläne ausarbeiten und sicherstellen, dass Angehörige und Opfer von Flugunfällen schnelle Hilfe bekommen.

Die EU will außerdem dafür sorgen, dass bei Untersuchungen von Flugunfällen kein Druck von Behörden oder anderen Einrichtungen ausgeübt wird, wo es zu einem Interessenkonflikt kommen könnte. Unglücke sollen von einer unabhängigen Stelle untersucht werden, um zuverlässig Mängel bei der Sicherheit festzustellen und zu beheben. Alle Aussagen von Personen, Cockpit-Stimmen- und -Bildaufzeichnungen sollen ausschließlich im Rahmen der Sicherheitsuntersuchung verwendet werden - es sei denn, es gäbe einen zwingenden Grund, diese Informationen der Justiz zu übermitteln.

So soll sichergestellt werden, dass Betroffene sich nicht scheuen, mit sicherheitstechnischen Ermittlern zu reden, die lediglich Fakten sammeln und keine Schuld zuweisen. Der Abschlussbericht über ein Unglück sollte "sobald wie möglich und möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall" vorliegen. An den Sicherheitsuntersuchungen soll die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) beteiligt werden.
© dpa | 21.09.2010 16:15

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Beitrag vom 21.09.2010 - 19:23 Uhr
Passagiere sind berechtigt, vor Abflug eine Kontaktperson für den Fall eines Unfalls zu nennen


Wie lange soll der Check in dauern ? EU = Dummheit pur .Ich werde von nun an jedesmal die Polizei , den Rettungsdienst und natürlich die Feuerwehr anrufen bevor ich das Haus verlasse . Denen gebe ich den Namen einer Kontaktperson falls mir was passiert . Die freuen sich
Beitrag vom 21.09.2010 - 19:05 Uhr
Zitat: "Der Abschlussbericht über ein Unglück sollte «sobald wie möglich und möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall» vorliegen."

Kann mir jemand sagen, was diese Formulierung soll? Jedes Mitglied einer Untersuchungskommission hat ein Interesse daran, dass die Ergebnisse "sobald wie möglich" vorliegen, denn sie sind wichtig für die weitere Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr. Aber niemand kann sicherstellen, dass dies möglichst innerhalb von 12 Monaten geschieht.

Es gibt genügend Beispiele, bei denen die Untersuchungen Jahre gedauert haben und erst am Ende dieser langen Zeit die Ursache eines Unfalls ermittelt werden konnte. "Möglichst innerhalb von 12 Monaten" ist m.E. der untaugliche Versuch, etwas zu regeln, was man gar nicht von außen regeln kann und was nach meiner Meinung auch gar keiner Regelung durch die EU bedarf.

Einen Abschlussbericht darf es erst dann geben, wenn die Experten der Untersuchungskommission sicher sind, die Ursache ermittelt zu haben. Egal, wie lange es gedauert hat. Eine zeitliche Vorgabe - egal wie weich die Formulierung gehalten ist - ist dabei für die Qualität dieser wichtigen Arbeit nur schädlich.


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