Die Rückzahlungsverpflichtung von EUR 300 Mio kann von Alitalia nicht bezahlt werden. Was hier von seiten des Ital. Staates betrieben wird ist systematische Konkursverschleppung.
Die Ital. Regierung wusste zum Zeitpunkt der Vergabe der Beihilfe, daß Alitalia faktisch insolvent ist und dieses Geld nicht zurückzahlen kann, damit ist zudem faktisch der Tatbestand der Veruntreung von Staatsgeldern erfüllt.