Beitrag vom 17.10.2025 - 07:52 Uhr
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht umsonst mit Hohen Hürden versehen. Das weiß natürlich auch Herr Dobrindt...
Militärische Drohnen dagegen, "die heute genauso auftreten können in unserem Himmel, die wird die Polizei nie bekämpfen können.
Das ist auch gar nicht ihr Job, denn dann haben wir den Verteidigungsfall und lassen die Truppe eh von der Leine.
Ich frage mich daher, warum der Herr Dobrindt diese eh schon schwierige Debatte um eine weitere Pseudo-Debatte erweitert, die auf eine Verfassungsänderung hinauslaufen würde und so vermutlich versanden wird?
Beitrag vom 17.10.2025 - 11:59 Uhr
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht umsonst mit Hohen Hürden versehen. Das weiß natürlich auch Herr Dobrindt...
Wie läuft das aktuell, wenn ein Jet ohne Transponder oder auf Funksprüche zu reagieren über Deutschland fliegt? Steigt dann ein Hubschrauber der Polizei zu dem Jet hoch?
Es gibt leider Drohnen, die schneller fliegen als ein Polizeihubschrauber. Sollen wir dann deswegen den Verteidigungsfall ausrufen, um diese aus dem Luftraum zu entfernen?
Meine Meinung ist, die Polizei, egal ob Bund oder Land, sollte langsame Drohnen mit nicht zerstörerischen Mitteln (elektronische Störung oder Netze) aus der Luft entfernen. Auch über Bundeswehrgelände. Alles was außerhalb der Wirkmittel der Polizei liegt, wird von der Bundeswehr übernommen.
Beitrag vom 19.10.2025 - 01:59 Uhr
@EricM
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht umsonst mit Hohen Hürden versehen. Das weiß natürlich auch Herr Dobrindt...
Einer unsinnig hohen Hürde. Viele Staaten, die uns als vorbildliche Demokratien gelten, z.B. Dänemark und Norwegen, setzen ihre Streitkräfte ganz selbstverständlich zur Wahrung der inneren Sicherheit ein, und das sollten wir auch tun. Die Polizei hat bereits genug zu tun, es war schon unverantwortlich, sie bei der Abwehr militärisch bewaffneter Terroristen in die vorderste Reihe zu stellen. Die Abwehr Russlands hybrider Kriegführung sollte selbstverständlich der Armee obliegen, die dazu die Fähigkeit, das Personal und die Zeit hat.
Ich frage mich daher, warum der Herr Dobrindt diese eh schon schwierige Debatte um eine weitere Pseudo-Debatte erweitert, die auf eine Verfassungsänderung hinauslaufen würde und so vermutlich versanden wird?
Wie wäre es damit: Weil er seine Forderung für berechtigt hält, worin ihm so ziemlich seine ganze Partei und wohl auch viele Wähler beipflichten.
Beitrag vom 19.10.2025 - 13:13 Uhr
Einer unsinnig hohen Hürde.
Das ist nach aktueller Sachlage durchaus zu diskutieren. Kriege sind heute von Aktionen unterhalb dieser Schwelle noch deutlich schlechter abzugrenzen als in der Vergangenheit, Angriffe konzentrieren sich nicht mehr auf eine "Front" bzw die Außengrenzen, sondern können das ganze Staatsgebiet umfassen, zuletzt macht bei solchen Aktionen die Automatisierung Einsätze für Angreifer noch gefahrloser und abstreitbarer, Angriffe benötigen oft kein Personal vor Ort mehr, das eine Nationalität und damit Verantwortung für den Angreifer bedeuten würde.
Also ja, es gibt durchaus Gründe, diese Hürde heute für unsinnig zu halten.
Wenn Deutschland kein Grundgesetz hätte, das unter dem Eindruck einer faschistischen Gewaltherrschaft zustande gekommen wäre (im Gegensatz zu Dänemark und Norwegen) wären die Hürden vermutlich auch bei uns geringer. Ich kann mir aber aktuell nicht vorstellen dass der Versuch, die innere Sicherheit über einen Einsatz der Bundeswehr zu verbessern, im aktuellen Bundestag zu einer 2/3 Mehrheit führen könnte.
Stattdessen wäre im ersten Schritt a) eine technische Ertüchtigung von KRITIS Einrichtungen gegen Klein-Drohnen und b) der Polizei politisch konsensfähig, Grundgesetz-konform und technisch machbar.
Unabhängig vom Einsatz im Inneren benötigt die Bundeswehr c) Drohnen-Abwehr-Fähigkeiten im Rahmen einer Heeresflugabwehr, das zeigt die Ukraine ja deutlich.
Eine ( wohl unvermeidliche, lange) Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sollte aber mMn nicht eine schnelle Entscheidungen zu a) und b) blockieren.
Dieser Beitrag wurde am 19.10.2025 13:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 19.10.2025 - 15:51 Uhr
Wenn Deutschland kein Grundgesetz hätte, das unter dem Eindruck einer faschistischen Gewaltherrschaft zustande gekommen wäre (im Gegensatz zu Dänemark und Norwegen) wären die Hürden vermutlich auch bei uns geringer.
Das ist keine Frage der Vergangenheit, und auch die Rechtslage in Dänemark und Norwegen wäre wohl nochmal zu überprüfen.
Auf alle Fälle sollte sauber unterschieden werden zwischen Fällen, in denen die Bundeswehr technische Amtshilfe leistet (das tut sie heute schon bei den bereits zitierten unkommunikativen Jets oder bei Deichsicherungen, Schneeräumungen etc.) und Fällen, in denen sie "von der Leine gelassen" wird und eigenständige Einsätze durchführt. Wer wissen will, wohin es führen kann, wenn nur noch der Commander-in-chief das Sagen hat, sollte einen Blick in die USA werfen.
Für die Diskussion und das Meinungsbild hier wäre es sicher hilfreich, wenn nach solchen Vorfällen über die Ergebnisse der jeweils durchgeführten Untersuchungen genauso prominent berichtet würde wie über die ersten Sichtungen.
In Dänemark und Norwegen sind die Verantwortlichen nach anfänglichem Alarmismus drastisch zurückgerudert, im Osten wurden zumindest in einigen Fällen Schmuggler und Ballons als Schuldige identifiziert, in Frankfurt wurde ein Hobby-Drohnenpilot unmittelbar nach der Sichtung gestellt, usw.
Menschen wie Herr Merz und Herr Dobrindt wollen davon aber auch Tage danach noch nichts wissen.