Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / LGW plant Umstationierungen

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Beitrag vom 28.05.2019 - 13:13 Uhr
Usersf260
User (829 Beiträge)
@Debaser: Die Piloten haben nen Tarifvertrag, Kabine hat es bisher nicht fertig gebracht einen solchen für sich zu verhandeln. Und damit wurde es eben verankert.
Beitrag vom 28.05.2019 - 13:30 Uhr
Usercontrail55
User (4558 Beiträge)
Was auch immer daran nicht zu verstehen ist.

Per Gesetz darf der AG sie nur in begrenztem Maße und in der Anzahl beschränkt zu Wohnungswechsel auffordern. (=Einschränkung)
Ich verstehe die Idee, aber nicht, wie Sie zu dieser Aussage kommen. Hätten Sie da eine Quelle?

Aus den Kommentaren zu Gewerbeordung...

"Zu 2.)Gibt es Richtlinien, was die Häufigkeit von Umzügen, sagen wir bezogen auf ein Jahr, regelt?

Nein, leider gibt es weder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema, noch ist die Häufigkeit von betriebsinternen Umzügen gesetzlich geregelt.

Daher muss der Umzug nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zum Direktionsrecht beurteilt werden. Ein Umzug ist danach dann auf jeden Fall zulässig, wenn ein betriebliches Erfordernis hierfür besteht und auch nur dann bezogen auf den konkreten Arbeitnehmer - hier Arbeitsplatz eines Spezialisten verlagert sich von A nach B.

Beitrag vom 28.05.2019 - 13:34 Uhr
Usercontrail55
User (4558 Beiträge)
@Debaser: Die Piloten haben nen Tarifvertrag, Kabine hat es bisher nicht fertig gebracht einen solchen für sich zu verhandeln. Und damit wurde es eben verankert.

Meinen Sie die Wechselmöglichkeit von LGW zu EW? So einen Vertrag hat die Kabine auch, da steht allerdings nur eine Umzugsbeihilfe oder Abfindung drin. Unterstellen wir mal, dass diese die Grundlage für die gespräche sind.
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