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Beitrag vom 29.09.2025 - 12:18 Uhr
UserAir Marshall
User (115 Beiträge)
...sollte im Umkehrschluss mehr Aufträge/Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften bedeuten?!

Wohl kaum; wenn LH den Leuten kündigt, dann doch weil sie nicht mehr dorthinfliegen. Woher sollen da mehr Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften kommen wenn weniger Flieger landen und starten?

AUA, LH, Swiss und EW sind ja quasi die einzigen Airlines die DRS/LEJ anfliegen...von einer Einstellung der Flüge ab Oktober lese ich nichts, von daher muss die doch jemand abfertigen;-)
Beitrag vom 29.09.2025 - 12:59 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)


Hätte Sie dazu eine valide Quelle? Diese Begründung würde mich sehr interessieren. Danke.
Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156

Ich find dazu als Umdruck 17 - 156 im Archiv des Landtages von Schleswig-Holstein (nur) das "Take - Off - Konzept" der Flughafen Lübeck GmbH von 2009 (!).

Dies als Begründung einer zum "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" durch die Stadt Lübeck zu bezeichnen ist m.E. schon sehr weit hergeholt.
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft." Darunter versteht das BVerfG diejenigen "Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben".[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die "nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern". "

Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Das kommt schon mal vor, siehe Stuttgart 21
Beitrag vom 29.09.2025 - 16:11 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4190 Beiträge)


Hätte Sie dazu eine valide Quelle? Diese Begründung würde mich sehr interessieren. Danke.
Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156

Ich find dazu als Umdruck 17 - 156 im Archiv des Landtages von Schleswig-Holstein (nur) das "Take - Off - Konzept" der Flughafen Lübeck GmbH von 2009 (!).

Dies als Begründung einer zum "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" durch die Stadt Lübeck zu bezeichnen ist m.E. schon sehr weit hergeholt.
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft." Darunter versteht das BVerfG diejenigen "Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben".[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die "nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern". "

Sorry, ich habe mich lediglich auf Ihre Aussage:
"Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, ..." bezogen. Dazu hatten Sie auf das Dokument 'Umdruck 17 - 156' verwiesen (mehrfach!?).

Dieses Dokument ist aber 'lediglich' ein Konzept der GmbH die den Airport betreiben sollte/ betrieben hat. Und, wie die Entwicklung zeigte, viele 'Wolkenkuckucksheime' enthielt.
Die Stadt Lübeck hat 'den Luftverkehr' daher wohl eher nicht als "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" begründet.
Offensichtlich aber (seinerzeit) Hoffnung gehabt, den Airport von dieser GmbH Verlustfrei betreiben lassen zu können.

Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Das kommt schon mal vor, siehe Stuttgart 21
Beitrag vom 29.09.2025 - 17:05 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
Sorry, ich habe mich lediglich auf Ihre Aussage:
"Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, ..." bezogen. Dazu hatten Sie auf das Dokument 'Umdruck 17 - 156' verwiesen (mehrfach!?).

Dieses Dokument ist aber 'lediglich' ein Konzept der GmbH die den Airport betreiben sollte/ betrieben hat. Und, wie die Entwicklung zeigte, viele 'Wolkenkuckucksheime' enthielt.
Die Stadt Lübeck hat 'den Luftverkehr' daher wohl eher nicht als "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" begründet.
Na ja, sie haben sich scheinbar der Argumentation des Konzepts angeschlossen. Sie haben weiter in den Flughafen investiert, um den Standort Lübeck attraktiv zu halten. Sie haben nach 2010 über Jahre mitfinanziert und die Infrastruktur/Anbindung am und um den Flughafen ausgebaut.
Offensichtlich aber (seinerzeit) Hoffnung gehabt, den Airport von dieser GmbH Verlustfrei betreiben lassen zu können.
War ihnen wohl wichtig in die Zukunft des Standorts zu investieren, sozusagen Vorzusorgen.

Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Das kommt schon mal vor, siehe Stuttgart 21
Beitrag vom 29.09.2025 - 17:07 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
User (1478 Beiträge)
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft." Darunter versteht das BVerfG diejenigen "Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben".[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die "nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern". "

Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.

Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum

Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."


Beitrag vom 29.09.2025 - 18:37 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
Keineswegs. Wenn Sie sich an dem Wort Daseinsvorsorge (waren Sie nicht einer derjenigen, die diesen Begriff gerne anwenden?) aufhängen, dann lohnt ein genauerer Blick auf diese Formulierung.
Zitat aus Wiki
"Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG. Das GG vermeidet den Begriff Daseinsvorsorge, sondern umschreibt ihn als "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft." Darunter versteht das BVerfG diejenigen "Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben".[10]
Das Grundgesetz gibt keine umfassende staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vor, sondern lediglich Mindeststandards und Rahmenbedingungen, darunter das Sozialstaatsprinzip; die Daseinsvorsorge ist weitgehend durch einfachgesetzliche Regelungen normiert.[11]
Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. Während eine Kommune Messestandort ist, sind viele andere Kommunen hingegen kein Messestandort. Bei der einen Kommune gehört das Messe- und Ausstellungswesen somit zur Daseinsvorsorge, bei den anderen nicht. Daseinsvorsorge ist also keineswegs bundeseinheitlich regelbar.
In § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Hierbei ist die "nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern". "

Perplexity gibt da eine etwas konkreter Auskunft, auf der Website auch mit Quellenangaben: "Zur Daseinsvorsorge nach dem Grundgesetz zählen konkret die existenziell notwendigen Leistungen und Güter, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese Leistungen sind nicht explizit im Grundgesetz definiert, sondern ergeben sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie der rechtlichen und politischen Praxis.

Konkrete Leistungen der Daseinsvorsorge
Im Wesentlichen umfasst die Daseinsvorsorge folgende Leistungsbereiche:
Versorgung mit Energie (Strom, Gas)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung
Öffentlicher Verkehr und Verkehrsleistungen (Straßen, Schienen, Wasserwege)
Post- und Telekommunikationsdienste, einschließlich Internet
Gesundheitsdienste (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Pflege)
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Hochschulen)
Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Friedhöfe und Krematorien
Soziale Einrichtungen und Wohlfahrtspflege
Sport-, Kultur-, Freizeitangebote
Wohnungswirtschaft, Bereitstellung von Wohnraum

Merkmale und Bedeutung
Diese Leistungen sind existentiell und diskriminierungsfrei bereitzustellen, wobei die konkreten Leistungen je nach kommunaler Entscheidung variieren können. Die Daseinsvorsorge umfasst sowohl hoheitliche (z.B. Polizei, Feuerwehr) als auch wirtschaftliche Leistungen (z.B. Energieversorgung durch kommunale Unternehmen)."
Danke, Perplexity kannte ich noch nicht.
Zeigt aber, dass jede Interpretation individuell ist. Hier werden zusätzlich die Wasserwege aufgeführt, die in Ihrem oberen Beispiel des Bundestages und aus dem Juraforum fehlen. Wenn wir jetzt noch die Aussage von ChatGBT dazunehmen, die Flugverbindungen zu den Inseln gehören zur Daseinsvorsorge und die Luftrettung auch, dann haben wir wieder alles beisammen. ;-)

Mir reicht die Aussage, dass es über Gesetze und Regulierungen eine verflichtete Vorsorge (zB Abfallentsorgung, Feuerwehr usw.) und fakultative Vorsorge (Sport/Kultur, Schwimmbäder usw.) gibt und jede Kommune selbst entscheidet, was sie in Letzterem anbietet.

Dieser Beitrag wurde am 29.09.2025 21:52 Uhr bearbeitet.
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