Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / VGH: Frankfurter Flughafen darf ausg...

Beitrag 1 - 5 von 5
Beitrag vom 21.08.2009 - 15:01 Uhr
UserAirTommy
User (804 Beiträge)
Was für eine Bankrotterklärung eines Gerichts! Bin selber Jurist, aber sowas sieht man echt nicht alle Tage.

Man stelle sich vor:

Der Senat entscheidet faktisch zu Gunsten der Anwohner und Kommunen, verweist diese zur genauen Klärung des Nachtflugverbots aber in die Revision nach Leipzig (frei übersetzt: da verbrennen wir uns jetzt nicht die Finger mit einer konkreten Entscheidung).

Zeitgleich wird Lufthansa der Weg in die Revision per Beschluss zugemauert (frei übersetzt: hugh, wir haben gesprochen, ihr habt verloren, das ist endgültig). Hoffe wirklich, dass Lufthansa seine Konzernanwälte eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen lässt.
Beitrag vom 21.08.2009 - 16:14 Uhr
UserAFFBerlin
User (53 Beiträge)
Es wundert mich sowieso immer wieder, dass durch die Genehmigung eines Baus die bestehenden Rechte beschnitten werden können. Erwarten würde ich vielmehr, dass sich Einschränkungen auf das Antragsvolumen - hier somit die Startbahn - beschränken, nicht aber bestehende Rechte dadurch gekürzt werden. Meiner Meinung nach läuft hier irgendwas in unserem Rechtstaat falsch.

Liebe Grüße aus Berlin,
André
Beitrag vom 21.08.2009 - 17:14 Uhr
Userairlinetycoon
User (17 Beiträge)
Wenn der LCAG die Nachtflüge verloren gehen, wird es eh eine Verlegung nach LEJ oder MUC geben. Es werden viele viele Arbeitsplätze verloren gehen, viele Häuslebesitzer werden ihre Buden nicht mehr abzahlen können, die Preise werden sinken, die Region wird sozial absteigen, Kriminalität steigen und zum Schluß jammern, die die dieses skandalöse Urteil zu verantworten haben am lautesten.

Vielen Dank ihr Nachtfluggegner, ihr seid abhängig von diesem Airport! Grabt Euch nur das Wasser weiter ab!

Beitrag vom 21.08.2009 - 19:37 Uhr
Userunregistriert
Kontrollör
User (139 Beiträge)
Auch wenn ich dieses Urteil genauso beurteile wie meine Vorschreiber... ganz so düster würde ich die Konsequenz (noch) nicht sehen.

Zum einen schreibt das Urteil nicht das absolute Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr vor. Das Land Hessen muss ja erstmal die Regelung neu fassen. Die wird natürlich auch wieder beklagt werden... das Ende davon ist wirklich noch nicht beurteilbar.
Und zum andere... die LCAG hat 19 MD11, davon sind/werden jetzt erstmal 4 stillgelegt. Mit 15 Fliegern reichen ja vielleicht auch 10 Flugbewegungen (statt 17) zwischen 23 und 5 Uhr.

Ein Umzug nach MUC oder LEJ halte ich für ausgeschlossen... die Intercontflotte der Passage ist nunmal zu 75% in FRA. Und um die Anbindung der LCAG an die Passage geht es ja letztendlich bei den NAchtflügen.
Beitrag vom 21.08.2009 - 23:39 Uhr
UserJG1965
Elektrotechniker
User (77 Beiträge)
@AFFBerlin: du hast Dir ja schon selbst die Antwort auf deine Frage gegeben warum sich die Beschränkung bzw. die Rechte nicht nur auf das "neue" beschränken ... das ist einfach gesagt so der Flughafen Frankfurt hat zur Zeit das Recht 3 Startbahnen zu betreiben, dazu gab es mal ein Planfeststellungsverfahren worin auch geregelt wurde wieviele Flüge da Nachts stattfinden dürfen und noch einiges mehr ... so jetzt sagt der Flughafen also ich möchte jetzt in Zukunft 4 Start- und Landebahnen betreiben er hat aber nur bis jetzt das recht für 3 also geht man hin und sagt ja kannst Du wenn du dafür diese oder jene Einschränkung in Kauf nimmst ....
jetzt könnte man ganz platt sagen wenn dir das nicht passt dannn bleibt halt alles beim alten und der Flughafen hat dann nur 3 Bahnen ...

ist jetzt ein bissel sehr vereinfachgt erklärt ...