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Beitrag vom 01.08.2022 - 11:36 Uhr
UserVB
User (343 Beiträge)
Guten Morgen,
Ich verstehe Frau Pop nicht ganz. Wenn man am Tag x verreisen möchte, kann man das Ticket am selben Tag oder z.B. einen Tag vorher kaufen. Man geht halt das Risiko ein, dass es keine Pläze mehr gibt. Wenn man dieses Risiko vermeiden möchte, kann man das Ticket mit einem längeren Vorlauf kaufen und bezahlt halt entsprechend früher. Ich empfinde es als einen wirklich guten Service seitens der Fluggesellschaften, dass man ein Ticket bis zu 1 Jahr vor der Reise kaufen kann. Und dass dann der Kaufpreis fällig wird, ist doch auch klar. Es wäre ja für die Fluggesellschaften völlig unberechenbar, wenn der Preis erst bei Abflug berechnet werden würde. Dann würden Plätze ja x-mal überbucht werden müssen, denn wer weiß, ob der Passagier denn auch wirklich kommt?


Guten Morgen,
wie schon in den Kommentaren und im Artikel etwas versteckt geschrieben:
es geht darum, dass die Fluggesellschaften ihrer Verpflichtung einer Rückerstattung nicht gerecht werden und diese verschleppen. Wenn das nicht so wäre, würde es die Diskussion auch nicht geben. Da das Prinzip Vorkasse zurzeit Branchenstandard ist, kann ein einzelner Verbraucher auch nicht alleine eine Änderung herbeiführen. Daher ist der politische Verbraucherschutz aktiv geworden.

Und das meiner Ansicht nach durchaus zurecht, da die Fluggesellschaften mit den in Vorkasse geleisteten Zahlungen teilweise sehr unseriös arbeiten.
Ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Flug mit Eurowings Köln-Athen wurde für einen Samstag gebucht, Flug fällt mit einer Vorankündigung von 2 Wochen aus, das Ticket wurde auf den vorhergehden Mittwoch automatisch umgebucht. Ein Wechsel von Samstag auf Mittwoch geht bei den Betroffenen terminlich nicht und würde weitere Kosten (Hotelumbuchung etc.) verursachen, daher wurde telefonisch darum gebeten, das Ticket zu stornieren unde das Geld komplett zu erstatten, was bei einer Vorverlegung um ca. 70 Stunden rechtlich eindeutig Pflicht der Airline ist. Eurowings stellt sich aber auf den Standpunkt: Flug wurde umgebucht, Leistung wird erbracht, Geld wird nicht erstattet. Jetzt kann man natürlich einen Rechtsanwalt z. B. über eines der Flugrechte-Portale beauftragen und das wird auch funktionieren - der lässt sich das dann aber auch bezahlen.

Und: bei Lufthansa/Eurowings ist immerhin jemand telefonisch erreichbar, bei anderen wie Ryanair bekommt man noch nicht einmal eine Antwort.

Wenn die Airlines sich so verhalten, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn der Verbrauchschutz auf sie aufmerksam wird.
Und jetzt zu sagen: entweder du akzeptierst unser unseriöses Verhalten oder du zahlst bar am Flughafen einen x-fach höheren Preis kann man wegen der bestehenden Marktmacht zwar machen, aber diese Aussage zeigt doch, dass hier die Verbraucher gegenüber der Marktmacht der Airlines geschützt werden müssen.


Dieser Beitrag wurde am 01.08.2022 11:40 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.08.2022 - 11:40 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2294 Beiträge)
"Mittlerweile gibt es allerdings höchstinstanzliche, richterliche Urteile, das "Streik" NICHT AUTOMATISCH unter höhere Gewalt fällt.
Das könnte also auch für den Mittwoch noch zusätzlich enorme Schadensersatzforderungen an LH & Co. bringen.

Und ich hoffe sehr das alle PAXe ihre Rechte kennen und such einfordern! Egal wie die Airline heißt!"

Mit deutlichen Worten:
es kommen auf die Airlines Rückerstattung, Schadenersatzforderungen und Kompensationsleistungen im Millionen Bereich zu!

Und wenn nur ein PAX dabei ist, der auf die gesetzlich festgelegte Rückzahlungsfrist innerhalb von 7 Tagen (natürlich rechtlich korrekt per Einschreiben/ Rückschein angemeldet) besteht, die Airline danach automatisch in Verzug setzt, dann könnte dieser- wegen offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit - Insolvenz anmelden.

Ach du Schreck... .

Klingt ein wenig so, als würdest du dir das so wünschen.

Absolut nicht. Ich will nur auf die (möglichen) Konsequenzen (für die Airlines) hinweisen, weil es hier immer so behandelt wird, als wären das zu vernachlässigende Größen.

Mal unabhängig von den Erfolgsaussichten, was droht denn dann allen Mitarbeitern???
>
Das was im Fall einer Insolvenz ihrer Firma allen AN 'droht' (siehe AB oder Holzmann).

Ach du Schreck...

Naja, wie man liest gibt es ja z.Zt. Arbeitsplätze bei anderen Airlines in großen Mengen.

@ratbert_de

"Es wäre ja für die Fluggesellschaften völlig unberechenbar, wenn der Preis erst bei Abflug berechnet werden würde."

Das kann man ganz einfach lösen (wie auch schon z.B. bei Hotelbuchungen): wenn der PAX nicht zu Flug erscheint, wird seine Kreditkarte halt mit dem (noch - nach einer Anzahlung) fälligen Restbetrag belastet. Das ist überhaupt kein Problem und es gibt den Airlines die nötige Planungssicherheit (die ja bei Vorkasse nicht besteht, wie wir gerade erleben...).
Beitrag vom 01.08.2022 - 15:14 Uhr
UserChristian159
User (871 Beiträge)


Jetzt endlich haben Sie es verstanden: Ein Streik schadet dem Kunden genau so wie schlechte Planung und ist kein "Macht den Kohl nicht fett".


Sie offensichtlich immer noch nicht:

"Mittlerweile gibt es allerdings höchstinstanzliche, richterliche Urteile, das "Streik" NICHT AUTOMATISCH unter höhere Gewalt fällt.

Aber das sage ich doch die ganze Zeit🙄
Es gibt keinen Unterschied zwischen Fehlplanung und Streik, weder für den Kunden, noch für die Airlines oder die Flughäfen.
Das eine hat die Airline bzw. Flughäfen zu verantworten, das andere die Mitarbeiter.

Das könnte also auch für den Mittwoch noch zusätzlich enorme Schadensersatzforderungen an LH & Co. bringen.

Und ich hoffe sehr das alle PAXe ihre Rechte kennen und such einfordern! Egal wie die Airline heißt!"

Mit deutlichen Worten:
es kommen auf die Airlines Rückerstattung, Schadenersatzforderungen und Kompensationsleistungen im Millionen Bereich zu!

Das hat doch niemand bestritten, oder?
Beitrag vom 01.08.2022 - 19:27 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2294 Beiträge)


Jetzt endlich haben Sie es verstanden: Ein Streik schadet dem Kunden genau so wie schlechte Planung und ist kein "Macht den Kohl nicht fett".


Sie offensichtlich immer noch nicht:

"Mittlerweile gibt es allerdings höchstinstanzliche, richterliche Urteile, das "Streik" NICHT AUTOMATISCH unter höhere Gewalt fällt.

Aber das sage ich doch die ganze Zeit🙄
Es gibt keinen Unterschied zwischen Fehlplanung und Streik, weder für den Kunden, noch für die Airlines oder die Flughäfen.
Das eine hat die Airline bzw. Flughäfen zu verantworten, das andere die Mitarbeiter.

Das könnte also auch für den Mittwoch noch zusätzlich enorme Schadensersatzforderungen an LH & Co. bringen.

Und ich hoffe sehr das alle PAXe ihre Rechte kennen und such einfordern! Egal wie die Airline heißt!"

Mit deutlichen Worten:
es kommen auf die Airlines Rückerstattung, Schadenersatzforderungen und Kompensationsleistungen im Millionen Bereich zu!

Das hat doch niemand bestritten, oder?

Dann ein großes SORRY, da haben wir wohl irgendwie aneinander vorbei geschrieben... ;)
Beitrag vom 03.08.2022 - 00:57 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Interessant:

 https://handelsblatt.com/meinung/kommentar-flugticket-vorkasse-wackelt-das-kartell-der-unwilligen/28565062.html

Wollen sich die Airlines nicht dem Vorwurf aussetzen, als Kartell der Unwilligen um alte Pfründe zu kämpfen, sollten sie sich einen Blick auf die Reiseveranstalter gönnen. Auch dort hatte sich die Branche jahrzehntelang geschlossen geweigert, Kunden bei den Buchungsregeln entgegenzukommen. Wer seinen Urlaub gebucht und angezahlt hatte, kam aus dem Vertrag kaum noch oder nur gegen hohe Gebühren wieder heraus. Selbst manche Airlines waren da kulanter.
>
Als in der Pandemie Reiseveranstalter wie DER Touristik von ihrem bis dahin verteidigten Buchungsmodell abrückten, brach das Anbieterkartell wie ein Kartenhaus zusammen. Fast alle offerieren heute, meist mit geringem Aufschlag, erfolgreich flexible Stornobedingungen und Geld-zurück-Garantien.
>
Auf die Luftfahrt übertragen stellt sich damit nur noch die Frage: Welche Airline bucht als erste das Geld erst dann von der Kreditkarte ab, wenn der Flieger abhebt?
Beitrag vom 03.08.2022 - 08:35 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1641 Beiträge)
Interessant:

 https://handelsblatt.com/meinung/kommentar-flugticket-vorkasse-wackelt-das-kartell-der-unwilligen/28565062.html

Wollen sich die Airlines nicht dem Vorwurf aussetzen, als Kartell der Unwilligen um alte Pfründe zu kämpfen, sollten sie sich einen Blick auf die Reiseveranstalter gönnen. Auch dort hatte sich die Branche jahrzehntelang geschlossen geweigert, Kunden bei den Buchungsregeln entgegenzukommen. Wer seinen Urlaub gebucht und angezahlt hatte, kam aus dem Vertrag kaum noch oder nur gegen hohe Gebühren wieder heraus. Selbst manche Airlines waren da kulanter.
>
Als in der Pandemie Reiseveranstalter wie DER Touristik von ihrem bis dahin verteidigten Buchungsmodell abrückten, brach das Anbieterkartell wie ein Kartenhaus zusammen. Fast alle offerieren heute, meist mit geringem Aufschlag, erfolgreich flexible Stornobedingungen und Geld-zurück-Garantien.
>
Auf die Luftfahrt übertragen stellt sich damit nur noch die Frage: Welche Airline bucht als erste das Geld erst dann von der Kreditkarte ab, wenn der Flieger abhebt?

Wo ist denn da jetzt die bahnbrechende Neuheit? Kein eAhnung ob ich zu doof bin die zu erkennen, aber wenn ich versuche bei DERTOUR eine Reise zu buchen, dann muss ich auch weiterhin, wie bei Reiseveranstaltern üblich, sofort 20% anzahlen. Den Restbetrag dann bis 28 Tage vor der Reise.

Was ich jetzt dazu buchen kann, neben der Reiserücktrittsversicherung, ist für 59€ eine Flex Option, mit der man sein Geld zurück bekommen soll, bis 14 oder 5 Tage vor der Reise.

Das ist dann dieselbe Option, die man auch bei jeder Airline als Flextarif, natürlich gegen einen höheren Preis, buchen kann.

Oder verstehe ich da irgendetwas falsch?
Beitrag vom 03.08.2022 - 09:08 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2294 Beiträge)


Wo ist denn da jetzt die bahnbrechende Neuheit? Kein eAhnung ob ich zu doof bin die zu erkennen, aber wenn ich versuche bei DERTOUR eine Reise zu buchen, dann muss ich auch weiterhin, wie bei Reiseveranstaltern üblich, sofort 20% anzahlen. Den Restbetrag dann bis 28 Tage vor der Reise.

Was ich jetzt dazu buchen kann, neben der Reiserücktrittsversicherung, ist für 59€ eine Flex Option, mit der man sein Geld zurück bekommen soll, bis 14 oder 5 Tage vor der Reise.

Das ist dann dieselbe Option, die man auch bei jeder Airline als Flextarif, natürlich gegen einen höheren Preis, buchen kann.

Oder verstehe ich da irgendetwas falsch?

Vielleicht haben Sie ja diesen Abschnitt:

"Wollen sich die Airlines nicht dem Vorwurf aussetzen, als Kartell der Unwilligen um alte Pfründe zu kämpfen, sollten sie sich einen Blick auf die Reiseveranstalter gönnen. Auch dort hatte sich die Branche jahrzehntelang geschlossen geweigert, Kunden bei den Buchungsregeln entgegenzukommen."

überlesen!?

Und vielleicht ist es auch (nur) der/die 'klitzekleine' Unterschied/Differenz:

"Was ich jetzt dazu buchen kann, neben der Reiserücktrittsversicherung, ist für 59€ eine Flex Option,..."

zu (willkürlich gerade auf LH.de geschaut: BER - MAD und retour):

Tarif ohne alles: € 249,77
Flextarif: € 413,39

in Höhe von > € 160,00 zu € 59,00 !?

Dazu kommt halt dann auch nur noch die 'Kleinigkeit' das ich bei DERTOUR nur 20 % sofort zahlen muss, wären bei den Airlines SOFORT 100 % fällig werden (in jeder Kategorie)... .
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