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Beitrag 31 - 45 von 51
Beitrag vom 27.09.2025 - 16:53 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
User (1478 Beiträge)
Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.



Dieser Beitrag wurde am 27.09.2025 16:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.09.2025 - 10:48 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts. Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.

"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.
Was aber die politischen Vertreter nicht davon abgehalten hat, den Flugtreibstoff steuerfrei zu stellen oder Projekte wie Stuttgart 21 anzustoßen. Scheint, als wenn die Ausübung der Daseinsversorgung den Behörden und Verwaltungen bei der Finanzierung ihrer Maßnahmen freie Hand lässt.
Beitrag vom 28.09.2025 - 11:29 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4190 Beiträge)
Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts. Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.

"Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen."
Und offensichtlich sieht 'das Volk', jedenfalls die überwältigende Mehrheit, keinerlei Bedarf/ Notwendigkeit den Luftverkehr in irgendeiner Weise (noch mehr - siehe Ihre Aussagen unten) zu bevorteilen.

"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.
Was aber die politischen Vertreter nicht davon abgehalten hat, den Flugtreibstoff steuerfrei zu stellen oder Projekte wie Stuttgart 21 anzustoßen. Scheint, als wenn die Ausübung der Daseinsversorgung den Behörden und Verwaltungen bei der Finanzierung ihrer Maßnahmen freie Hand lässt.

Umso mehr sind die Forderungen der Luftfahrtindustrie nach noch mehr staatlicher Unterstützung (wie bereits geschrieben: die ist in privater Hand!) völlig abgekoppelt von den Realitäten unseres Haushaltes.
Zu S21: natürlich gibt es, wie in der freien Wirtschaft auch (Beispiele gibt es mehr als genug) totale Fehlentscheidungen der Verantwortlichen/ der Eigentümer, die große Mittel verschwenden. Es gibt es dazu aber, eben wie in der freien Wirtschaft, keinerlei Haftungen (Haftung u.a. von PolitikerInnen wurde hier an anderen Stelle bereits diskutiert und abschlägig - von einem Foristen vehement - beschieden).
Beitrag vom 28.09.2025 - 17:46 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
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Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts.
Ja, stimmt! Tippfehler! Ist der Art.28 Abs 2
Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.
Da mögen Sie durchaus Recht haben, dass da einiges strittig ist. Allgemein nennt weder der Bundestag bzw. die BT-Verwaltung noch die Länderverwaltungen und die Kommunalen Verwaltungen denn Luftverkehr in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr hingegen schon. Begründet wird das durchaus auch mit dem Art, 28 abs.1 , dem Sozialstaatsprinzip:
"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.
Was aber die politischen Vertreter nicht davon abgehalten hat, den Flugtreibstoff steuerfrei zu stellen oder Projekte wie Stuttgart 21 anzustoßen.
Widerspricht sich doch nicht, es ist ja nicht verboten den Luftverkehr zu subventionieren.
Beitrag vom 28.09.2025 - 18:43 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts.
Ja, stimmt! Tippfehler! Ist der Art.28 Abs 2
Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.
Da mögen Sie durchaus Recht haben, dass da einiges strittig ist. Allgemein nennt weder der Bundestag bzw. die BT-Verwaltung noch die Länderverwaltungen und die Kommunalen Verwaltungen denn Luftverkehr in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr hingegen schon.
Allgemein vielleicht nicht, in Einzelfall aber schon, zB. in der Standort- und Wirtschaftspolitik, die viele Punkte der Daseinsvorsorge erst möglich machen. Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, um die Anbindung der Region an den nationalen und internationalen Verkehr sicherzustellen.
Begründet wird das durchaus auch mit dem Art, 28 abs.1 , dem Sozialstaatsprinzip:
"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.
Was aber die politischen Vertreter nicht davon abgehalten hat, den Flugtreibstoff steuerfrei zu stellen oder Projekte wie Stuttgart 21 anzustoßen.
Widerspricht sich doch nicht, es ist ja nicht verboten den Luftverkehr zu subventionieren.
Dann habe ich das bisher falsch verstanden. Aber schön das wir uns da einig sind
Beitrag vom 29.09.2025 - 09:01 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4190 Beiträge)
> Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .

Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.

Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts.
Ja, stimmt! Tippfehler! Ist der Art.28 Abs 2
Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.
Da mögen Sie durchaus Recht haben, dass da einiges strittig ist. Allgemein nennt weder der Bundestag bzw. die BT-Verwaltung noch die Länderverwaltungen und die Kommunalen Verwaltungen denn Luftverkehr in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr hingegen schon.
Allgemein vielleicht nicht, in Einzelfall aber schon, zB. in der Standort- und Wirtschaftspolitik, die viele Punkte der Daseinsvorsorge erst möglich machen. Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, um die Anbindung der Region an den nationalen und internationalen Verkehr sicherzustellen.

Hätte Sie dazu eine valide Quelle? Diese Begründung würde mich sehr interessieren. Danke.

Begründet wird das durchaus auch mit dem Art, 28 abs.1 , dem Sozialstaatsprinzip:
"Bildung, Wasser-, Energieversorgung, öffentlicher Verkehr, Gesundheitswesen, Abfallentsorgung, Telekommunikation, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Sicherheit." (Quelle u.a. Bundestag.de), zum öffentlichen Verkehr: "Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regional- und Nahverkehrszüge, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse (O-Busse), Fähren sowie Sonderformen wie Schwebebahnen, H-Bahnen oder Rufbusse" (stmb.bayern u.a.) dazu: "Öffentlicher Fernverkehr: Fernzüge (z.B. Intercity, ICE), Reisebusse und Überlandverbindungen" (juraforum.de u.a). Nun steht da nirgends etwas von Luftverkehr. Das ist natürlich bedauerlich, erklärt aber, warum im Unterschied zum Luftverkehr Busse, Bahnen und Straßen etc. berechtigterweise aus Steuermitteln subventioniert oder sogar ganz bezahlt werden.
Was aber die politischen Vertreter nicht davon abgehalten hat, den Flugtreibstoff steuerfrei zu stellen oder Projekte wie Stuttgart 21 anzustoßen.
Widerspricht sich doch nicht, es ist ja nicht verboten den Luftverkehr zu subventionieren.
Dann habe ich das bisher falsch verstanden. Aber schön das wir uns da einig sind
Beitrag vom 29.09.2025 - 09:20 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
> > Von einer Vetpflichtung des Bundes zur Gewährleistung eines Luftverkehrs steht nichts im GG... .
>
> Im Grundgesetz steht nicht, dass die Bahn nicht kostendeckend fahren sollte.
> Im Grundgesetz steht nicht, dass die Allgemeinheit die Kunden der Bahn subventionieren muss.
>
Nun ja: zu, den klassischen Bereichen der Daseinsvorsorge (beruhend auf Art.20 Abs. 1 GG) gehören
Dazu sagt Abs. 1 aber nichts.
Ja, stimmt! Tippfehler! Ist der Art.28 Abs 2
Sie meinen eher Artikel 28? Das Recht der Selbstverwaltung der Länder und Kommunen, ohne das der Bund da reinquatschen darf. Hier wird auch ausdrücklich das Volk beauftragt und befähigt Einfluss auf die Entscheidungen und Ausgestaltungen zu nehmen. Daraus leitet sich dann ab, sehr weitgefasst, die für das jeweilige Dasein nötigen Aufgaben und Leistungen entsprechend auszugestalten. Was jeweils zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen und verändert sich über die Zeit. So sind Umweltbelange hinzugekommen, Energieversorgungsverpflichtungen seit der Energielieberalisierung eher strittig.
Da mögen Sie durchaus Recht haben, dass da einiges strittig ist. Allgemein nennt weder der Bundestag bzw. die BT-Verwaltung noch die Länderverwaltungen und die Kommunalen Verwaltungen denn Luftverkehr in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge, den öffentlichen Nah- und Fernverkehr hingegen schon.
Allgemein vielleicht nicht, in Einzelfall aber schon, zB. in der Standort- und Wirtschaftspolitik, die viele Punkte der Daseinsvorsorge erst möglich machen. Die Stadt Lübeck hat mehrfach begründet, dass der Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge gehöre, um die Anbindung der Region an den nationalen und internationalen Verkehr sicherzustellen.

Hätte Sie dazu eine valide Quelle? Diese Begründung würde mich sehr interessieren. Danke.
Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156
Beitrag vom 29.09.2025 - 09:26 Uhr
Usersuperflieger
User (107 Beiträge)

Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156

Der Flughafen Lübeck ist doch komplett in Privatbesitz, dachte ich?
Beitrag vom 29.09.2025 - 10:07 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)

Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156

Der Flughafen Lübeck ist doch komplett in Privatbesitz, dachte ich?
Und? Viele Dinge der Daseinsvorsorge sind in Privatbesitz, zB Telekommunikation, Energieversorgung oder Unternehmen im ÖPNV. Ich bin eigentlich kein Fan von Wiki als Informationsquelle, aber Daseinsvorsorge ist da recht gut erläutert.
Beitrag vom 29.09.2025 - 10:24 Uhr
Usersuperflieger
User (107 Beiträge)
Naja, ob der Herr Stöcker mehr an "Daseinsvorsorge" als an seiner eigenen Geldbörse interessiert ist? Man weiß es nicht; Vermutungen sind da sicher erlaubt…
Beitrag vom 29.09.2025 - 10:40 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4190 Beiträge)


Hätte Sie dazu eine valide Quelle? Diese Begründung würde mich sehr interessieren. Danke.
Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag rund um das Take-Off Konzepts des Flughafen Lübecks. Umdruck 17-156

Ich find dazu als Umdruck 17 - 156 im Archiv des Landtages von Schleswig-Holstein (nur) das "Take - Off - Konzept" der Flughafen Lübeck GmbH von 2009 (!).

Dies als Begründung einer zum "Erhalt des Flughafens zur Daseinsvorsorge" durch die Stadt Lübeck zu bezeichnen ist m.E. schon sehr weit hergeholt.

Zumal ja alle darin gemachten positiven Zukunftsvisionen (z.B in Bezug auf die FR und WizzAir) sich als ziemlich falsch herausgestellt haben.
Beitrag vom 29.09.2025 - 10:45 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4190 Beiträge)
Hier der Link, wer selber schauen möchte:

 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/0100/umdruck-17-0156.pdf
Beitrag vom 29.09.2025 - 11:00 Uhr
UserAir Marshall
User (115 Beiträge)
Passend zu Lufthansa und LEJ/DRS - 130 wegfallende Stellen:

 https://www.saechsische.de/wirtschaft/regional/lufthansa-kuendigung-des-bodenpersonals-in-leipzig-und-dresden-HCPUREX76RD2DJZNTWLH37I4RU.html

Offene Frage in die Runde: Schlechte News für die 130 Betroffenen, sollte im Umkehrschluss mehr Aufträge/Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften bedeuten?!
Beitrag vom 29.09.2025 - 11:59 Uhr
Usersuperflieger
User (107 Beiträge)
...sollte im Umkehrschluss mehr Aufträge/Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften bedeuten?!

Wohl kaum; wenn LH den Leuten kündigt, dann doch weil sie nicht mehr dorthinfliegen. Woher sollen da mehr Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften kommen wenn weniger Flieger landen und starten?
Beitrag vom 29.09.2025 - 12:17 Uhr
Usercontrail55
User (6108 Beiträge)
Passend zu Lufthansa und LEJ/DRS - 130 wegfallende Stellen:

 https://www.saechsische.de/wirtschaft/regional/lufthansa-kuendigung-des-bodenpersonals-in-leipzig-und-dresden-HCPUREX76RD2DJZNTWLH37I4RU.html

Offene Frage in die Runde: Schlechte News für die 130 Betroffenen, sollte im Umkehrschluss mehr Aufträge/Einnahmen für die flughafeneigenen Gesellschaften bedeuten?!
Da die ASL laut eigener Website eigentlich nur gruppeninterne Flüge abgefertig hat, würde das nur zutreffen, wenn es denn noch diese Flüge gibt. Das ist aber wohl noch offen.