Community / / Hahn-Käufer hat keine Betriebslizen...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 19.09.2022 - 07:55 Uhr
UserFRAHAM
User (845 Beiträge)
Jetzt kenne ich mich mit solchen Verwaltungsakten nicht aus. Aber wie und bis wann ist der Betrieb mit bisherigen Genehmigungen gesichert und was passiert, wenn bis dahin keine neue Genehmigung vorliegt?

Der stellv. Betriebsratsvorsitzende ist da ein wenig zu blauäugig für meinen Geschmack. Das sieht mir noch ein wenig nach "Chicken out" aus - also der berühmten Hintertür - Kaufvertrag erst gültig, wenn Betriebsgenehmigung da ist, Betriebsgenehmigung muss aber vom Käufer beantragt werden und kann sicherlich auch Sollbruchstellen haben, weshalb diese dann verweigert würde.
Beitrag vom 19.09.2022 - 10:44 Uhr
UserGB
User (546 Beiträge)
Genau deshalb nutzt man solche Klauseln. Im Gegensatz zur Politik nützt einem in der freien Wirtschaft frühes Gackern nur selten. Und wer hat etwas davon, den Leidensdruck der Landesregierung zu vermindern? Erfahrungsgemäß laufen Behördenprozesse nicht schneller bloß weil noch Zeit zu sein scheint - siehe bspw. Daimler Truck, die gerne beträchtlich Gas einsparen und auf Öl umsteigen möchten und seit Frühjahr auf die Genehmigungen warten...
Beitrag vom 19.09.2022 - 13:10 Uhr
Userfbwlaie
User (5055 Beiträge)
Da muss es gar nicht Hintertüren im Kaufvertrag geben.
Wenn im Flächennutzungsplan(FNP) für das Areal "Flughafen" steht, dann ist dort eine Nutzung als Flughafen vorgesehen. Ein Umwidmung in einen Industriepark etc. ist nur mit einer Änderung des FNPs möglich.
Welche Verpflichtungen sind Käufer und Verkäufer bei diesem Verkauf eingegangen?

Dieser Beitrag wurde am 19.09.2022 17:21 Uhr bearbeitet.