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Hahn-Käufer hat keine Betriebslizenz beantragt

Flughafen Frankfurt Hahn
Flughafen Frankfurt Hahn, © Hahn Airport

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HAHN - Gut zweieinhalb Monate nach dem Verkauf des insolventen Hunsrück-Flughafens Hahn haben die Käufer noch keine Genehmigung für den Flugbetrieb beantragt.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz teilte als Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde der Deutschen Presse-Agentur mit, bislang liege ihm keine Anfrage vor.

Der Flughafen Hahn war im Oktober 2021 in Insolvenz gegangen und Ende Juni 2022 für eine ungenannte Summe mehrheitlich an die Swift Conjoy GmbH in Frankfurt verkauft worden. Das Bundesland Hessen hält noch einen Minderheitsanteil von 17,5 Prozent. Die Swift Conjoy GmbH äußerte sich auf Anfrage vorerst nicht.

Der Sprecher des Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner erklärte: "Erst nach Erteilung der Genehmigung wird der Kauf vollzogen." Üblicherweise fließt erst nach Wirksamkeit eines solchen Kaufvertrags das Geld.

Der stellvertretende Hahn-Betriebsratsvorsitzende Karl-Heinz Heinrich sagte, er sei nicht besorgt: "Das sind behördliche Sachen. Da kann es nur einen Schritt nach dem anderen geben." In die Genehmigung des Flugbetriebs seien mehrere Behörden eingebunden.

Der Airport mit seinem aktuellen Chef Rüdiger Franke sei nach der Entspannung der Corona-Lage wieder im Aufwind, betonte Heinrich. "Die Entwicklung ist sehr positiv." Das zeigten auch die zahlreichen Stellenausschreibungen des insolventen Airports mit gegenwärtig rund 400 Beschäftigten. Der schwer angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte sich von seinem Hahn-Anteil von 82,5 Prozent getrennt.

Die Geschäftsführer der Swift Conjoy GmbH, Tobias Steyer und Martin Mansell, hätten schon am Flughafen mit dem Betriebsrat gesprochen, ergänzte Heinrich, der bei der Feuerwehr des Airports arbeitet. Die Käufer wollten die Öffentlichkeit erst näher über ihre Pläne informieren, wenn der Kaufvertrag wirksam geworden sei. Ende Juni hatten sie neue Investitionen und zusätzliche Jobs versprochen.

Der Sprecher des Insolvenzverwalters sprach von einem sehr erfreulichen Passagiergeschäft: "Wir haben in diesem Jahr bislang rund dreimal so viele Reisende begrüßt wie im Vorjahr 2021. Entsprechend optimistisch schauen wir auf die Herbst- und Weihnachtsferien. Wir gehen aktuell davon aus, dass sich der positive Trend im Winterflugplan 2022/23 fortsetzen wird."

Von Januar bis Juli 2022 verbuchte der Airport Hahn laut der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) 722.638 Fluggäste - 205,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das Frachtgeschäft verringerte sich dagegen um 18,9 Prozent auf 129.041 Tonnen. Der Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte dies auch mit dem anhaltenden Corona-Lockdown in einigen Wirtschaftsregionen Chinas. Das "wirkt sich weltweit auf den Luftfrachtverkehr aus".
© dpa-AFX | 18.09.2022 16:00

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Beitrag vom 19.09.2022 - 13:10 Uhr
Da muss es gar nicht Hintertüren im Kaufvertrag geben.
Wenn im Flächennutzungsplan(FNP) für das Areal "Flughafen" steht, dann ist dort eine Nutzung als Flughafen vorgesehen. Ein Umwidmung in einen Industriepark etc. ist nur mit einer Änderung des FNPs möglich.
Welche Verpflichtungen sind Käufer und Verkäufer bei diesem Verkauf eingegangen?

Dieser Beitrag wurde am 19.09.2022 17:21 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 19.09.2022 - 10:44 Uhr
Genau deshalb nutzt man solche Klauseln. Im Gegensatz zur Politik nützt einem in der freien Wirtschaft frühes Gackern nur selten. Und wer hat etwas davon, den Leidensdruck der Landesregierung zu vermindern? Erfahrungsgemäß laufen Behördenprozesse nicht schneller bloß weil noch Zeit zu sein scheint - siehe bspw. Daimler Truck, die gerne beträchtlich Gas einsparen und auf Öl umsteigen möchten und seit Frühjahr auf die Genehmigungen warten...
Beitrag vom 19.09.2022 - 07:55 Uhr
Jetzt kenne ich mich mit solchen Verwaltungsakten nicht aus. Aber wie und bis wann ist der Betrieb mit bisherigen Genehmigungen gesichert und was passiert, wenn bis dahin keine neue Genehmigung vorliegt?

Der stellv. Betriebsratsvorsitzende ist da ein wenig zu blauäugig für meinen Geschmack. Das sieht mir noch ein wenig nach "Chicken out" aus - also der berühmten Hintertür - Kaufvertrag erst gültig, wenn Betriebsgenehmigung da ist, Betriebsgenehmigung muss aber vom Käufer beantragt werden und kann sicherlich auch Sollbruchstellen haben, weshalb diese dann verweigert würde.


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