Einstweilige Verfügung
Älter als 7 Tage

Frankfurter Arbeitsgericht untersagt Pilotenstreik bei Air Berlin

Air Berlin Boeing 737-800WL
Air Berlin Boeing 737-800WL, © Ingo Lang, edition airside

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FRANKFURT/M. - Die Piloten von Air Berlin dürfen nicht wie angekündigt in dieser Woche streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt untersagte der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) am Dienstagabend einen Arbeitskampf und folgte damit dem Antrag der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft auf Einstweilige Verfügung. Der Streik hätte sich auf das gesamte Bundesgebiet erstrecken sollen. Allerdings will die VC einen neuen Anlauf unternehmen, um Druck auf das Unternehmen auszuüben.

Die Argumentation von Air Berlin vor Gericht zeige, dass bei dem Unternehmen kein ernsthafter Einigungswillen bestehe, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg. Handwerg kündigte aber einen neuen Anlauf für einen Streik an: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel sagte, man hoffe nun, dass Cockpit an den Verhandlungstisch zurückkehren und möglicherweise auch einen Schlichter akzeptieren werde.

Das Unternehmen hatte den Antrag damit begründet, dass bei der Urabstimmung für den Streik nur über einen Teil und nicht über das Gesamtpaket des Ende August erzielten Verhandlungskompromisses abgestimmt worden sei. Damit sei die Abstimmung aus Sicht des Unternehmens ungültig, sagte Hauptvogel.

Dabei hatten sich die Piloten von Air Berlin und ihrer Tochter LTU im Oktober mit großer Mehrheit gegen den ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen. Nach diesem Verhandlungsergebnis sollten die Arbeitsbedingungen der Air-Berlin-Piloten schrittweise bis 2013 an das bessere Niveau der Tochtergesellschaft LTU angeglichen werden.

Die Vereinbarung regelte unter anderem Urlaub, die Zahl freier Tage und Dienstplanmodelle. Auch hatten sich beide Seiten darauf geeinigt, zum Sommerflugplan 2011 die Crews auf ausgewählten, besonders weiten Langstreckenflügen durch einen dritten Piloten zu verstärken.

Besonders diesen Punkt griff Richterin Frauke Denecke in ihrer Begründung auf. Entsprechende Langstreckenflüge gebe es bei Air Berlin derzeit noch nicht - lediglich bei der LTU. Ein Streik sei deswegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht begründet. Cockpit war anderer Meinung.

Nach Darstellung der Gewerkschaft war Air Berlin bei der Ausformulierung des Vertragswerks vom Geist der Einigung abgerückt. Das Unternehmen hatte dies zurückgewiesen. Vielmehr habe die Vereinigung Cockpit bei der redaktionellen Arbeit noch Forderungen nachgeschoben, hieß es.

Air Berlin sucht Gespräch mit Piloten

Update 17.51 Uhr: Nach dem gerichtlichen Verbot wollen Fluggesellschaft und Gewerkschaft den Gesprächsfaden wieder aufnehmen. Für den 1. Dezember sei ein Treffen der Tarifkommissionen beider Seiten vereinbart worden, sagte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel am Mittwoch in Berlin. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Dienstagabend den geplanten bundesweiten Streik bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft untersagt.

"Tarifprobleme löst man nicht im Gerichtssaal", sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg der dpa. Air Berlin hatte die Gewerkschaft aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und gegebenenfalls einen Schlichter zu akzeptieren. Dazu habe man sich "noch keine abschließende Meinung" gebildet, sagte Handwerg.
© dpa | Abb.: Ingo Lang, edition airside | 23.11.2010 20:53

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Beitrag vom 29.11.2010 - 00:23 Uhr
Sorry, aber war abzusehen, das es (vorsichtig ausgedrückt) in die Hose gehe wird!
Beitrag vom 28.11.2010 - 18:51 Uhr
Fakt ist, dass das "Hinterher lästern" reichlich opportun ist. Und es war nicht die VC in erster Linie, sondern die TK im speziellen, wobei auch eine Niederlage noch keinen Krieg entscheidet...
Beitrag vom 27.11.2010 - 17:32 Uhr
Fakt ist, das die VC ihre Aufgaben nicht richtig gemacht hat!


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