Urteil
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Jugendarrest und Arbeitsstunden für Blendung von Piloten

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HAMBURG - Weil sie Piloten mit einem Laserpointer blendeten, sind zwei 18 und 19 Jahre alte Männer in Hamburg zu zwei Wochen Jugendarrest bzw. 30 Arbeitsstunden verurteilt worden.

 Als die Männer im vergangenen Juni mit dem grünen Lichtstrahl auf vier Flugzeuge und einen Helikopter zielten, hätten sie "mit dem Feuer gespielt", sagte die Richterin des Amtsgerichts am Mittwoch. Zwar hätten sie einen Absturz der Flugzeuge nicht herbeiführen wollen, die Gefahr aber billigend in Kauf genommen. Zum Prozessauftakt hatten die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt.

Vor Gericht zeigten sich die beiden jungen Männer reumütig. Sie hätten nicht absichtlich ins Cockpit geleuchtet, sondern wollten den Rumpf der Flugzeuge treffen. Nach der Entscheidung des Gerichts müssen die Angeklagten auch für mehrere Monate mit der Jugendgerichtshilfe Gespräche führen.

In den schriftlichen Befragungen der Piloten, die vor Gericht verlesen wurden, berichtete der Pilot einer Maschine aus Mallorca, er sei beim Landeanflug in Hamburg mehrfach von dem Lichtstrahl ins Auge getroffen worden. Eine direkte Gefahr habe es aber nicht gegeben. Die Piloten informierten die Polizei von den Laser-Attacken, der Flugverkehr wurde umgeleitet. Mit einer Wärmebildkamera konnten die Beamten die beiden jungen Männer in einem Jugendwohnheim ausfindig machen und festnehmen.
© dpa | 02.03.2011 12:54

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Beitrag vom 16.03.2011 - 17:12 Uhr
Ein Gefängnisaufenthalt würde zumindest Laserangriffe durch diese Person auschließen!

vorübergehend
Beitrag vom 16.03.2011 - 15:13 Uhr
@debaser,

es liegt natürlich auch am Gesetzgeber, starke Laser - die ansich fast keiner gebraucht - als Waffen oder Ähnliches zu deklarieren und somit auch den Markt einzuschränken. Das hilft natürlich nicht immer...

Zumindest wurde der Richter düpiert, ob dieser es allerdings auch so sieht, bleibt abzuwarten...

Ob bei dem Täter das Kassieren des Führerscheins oder ein Gefängnisaufenthalt helfen würde, muß ich nicht entscheiden. Ein Gefängnisaufenthalt würde zumindest Laserangriffe durch diese Person auschließen!
Beitrag vom 16.03.2011 - 12:19 Uhr
was denken sich die richter eigentlich? es scheint mir, als ob es in deren köpfen nur formaljuristische überlegungen und vorbehalte gibt, die immer die täter im auge haben, nicht aber potentielle oder tatsächliche schäden der opfer. solch "gelangweilte" erwachsene müssen voll bestraft werden und zu fühlen bekommen, was sie anrichten. wenn die richter es nicht begreifen, müssen kurse eingerichtet werden, in denen sie etwas über opferschmerzen und -leiden und -ängste vermittelt bekommen.


saludos a todos
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