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Im Sichtflug in den Brexit

Flughafen London-Gatwick
London Gatwick Airport, © Gatwick Airport

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BRÜSSEL - Ein harter Brexit wird immer wahrscheinlicher - und bedroht nicht nur den Flugverkehr zwischen Großbritannien und dem Rest der EU. Ryanair, Easyjet und British Airways, aber auch deutsche Ferienflieger wie Tuifly und Condor rüsten sich, damit ihre Maschinen Ende März nicht am Boden bleiben müssen.

"Wir müssen uns in einer Situation politischer Unsicherheit auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten", sagt der Chef der Thomas Cook Airlines, Christoph Debus.

Hintergrund ist der Luftverkehrs-Binnenmarkt der Europäischen Union. Seit den 1990er Jahren darf etwa eine irische Fluggesellschaft auch Flüge innerhalb Spaniens anbieten - oder eine britische Airline Flüge von Berlin nach Mallorca. Zuvor waren auf Auslandsflügen nur Gesellschaften der jeweiligen Start- und Zielländer zugelassen.

Die neue Freiheit machte den Boom der Billigflieger möglich - und Flugreisen für die breite Bevölkerung erschwinglich. Heute fliegen die irische Ryanair und die britische Easyjet wie selbstverständlich Gäste aus Deutschland ans Mittelmeer.

Falls es zu einem ungeregelten Brexit kommt, würde Großbritannien am 29. März 2019 aus der EU und dem gemeinsamen Flugmarkt ausscheiden. Britische Fluggesellschaften könnten ihr Recht verlieren, etwa von London nach Frankfurt oder Mallorca zu fliegen. Flüge innerhalb der EU wären für sie passé.

Außer, der Politik gelingt noch eine Übergangsregelung. Schließlich müssten auch Flüge von EU-Fluglinien nach Großbritannien neu geregelt werden.

Für Verkehrsrechte von Fluglinien ist nicht nur entscheidend, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat - sondern auch, wem sie gehört. So müssen EU-Fluglinien zu mehr als 50 Prozent Eigentümern aus der Europäischen Union gehören. Ein Brexit könnte daher auch deutsche Fluggesellschaften treffen.

So gehört der Ferienflieger Condor zu 100 Prozent dem britischen Reiseveranstalter Thomas Cook, der hierzulande vor allem mit seiner Marke Neckermann Reisen bekannt ist. Und an Thomas Cook halten britische Aktionäre die Mehrheit.

Der Konzern hat daher Pläne in der Schublade, um seine Fluggesellschaften für den Fall eines harten Brexits zu wappnen. "Ich glaube, dass unsere Lösung auch bei einem unkontrollierten Brexit hält", sagt Spartenchef Debus. Es gebe aber keine rechtsverbindliche Sicherheit. In der Branche gilt als denkbar, dass ein Konzern die Mehrheit an seinen Flugtöchtern abgibt.

So hatten Lufthansa und andere Airlines rechtliche Hürden bei ausländischen Töchtern bereits früher durch Einrichtung von Stiftungen überwunden.

Beim weltgrößten Reisekonzern Tui gestaltet sich die Eigentumsfrage noch komplizierter. Nach bisherigem Stand wären nach einem Brexit die EU-Aktionäre bei Tui in der Minderheit - und die Flugrechte der britischen Tui Airlines und der deutschen Tuifly in Gefahr. "Wenn man nicht weiß, was passieren wird, bereitet man sich auf alles vor", versuchte Tui-Chef Fritz Joussen Aktionäre und Gäste zu beruhigen.

Natürlich will keine Airline und kein Veranstalter die eigenen Kunden verunsichern. Sie sollen guten Gewissens Flüge und Reisen für das nächste Jahr buchen mit dem Gefühl: Es wird schon weitergehen. Da die Luftfahrtunternehmen ein existenzielles Interesse daran haben, kann man davon ausgehen, dass sie alles dafür tun werden.

Mancher schlägt allerdings lautere Töne an. So drohte Ryanair-Chef Michael O'Leary seinen Aktionären aus Großbritannien damit, ihre Stimmrechte bei einem harten Brexit zu beschneiden. Dadurch könnte Ryanair - so die Hoffnung in Dublin - weiterhin als EU-Airline gelten.

In der Branche wird dies aber bezweifelt. "Die Frage, wer eine Airline kontrolliert, löst nicht die Frage der Eigentümerschaft", sagt einer, der tief im Thema steckt. Ohne Großbritannien hat Ryanair derzeit eine EU-Aktionärsquote von nur 46 Prozent.

Der Billigflieger Easyjet hat derweil eine Tochtergesellschaft in Wien gegründet, die ihm die europäischen Flugrechte sichern soll und ließ Piloten mit UK-Lizenz EU-Lizenzen beantragen.

Easyjet sitzt in Großbritannien, gehört aber zu rund einem Drittel ihrem Mitgründer, dem Unternehmer Stelios Haji-Ioannou und seiner griechisch-zypriotischen Familie. Ob dies dem Billigflieger am Ende hilft, weiterhin als EU-Airline zu gelten?

Die Zeit für eine Klärung wird knapp. Seit die Briten 2016 für den Brexit gestimmt haben, fordern Fluggesellschaften von der Regierung in London und der EU-Kommission Planungssicherheit. Experten schließen nicht aus, dass im dümmsten Fall ab Ende März ein Teil des Flugverkehrs in Europa für einige Tage stillsteht.

Luftfahrtabkommen soll Verkehrsbeziehungen regeln

Für den Hamburger Luftfahrt-Berater Gerald Wissel von Airborne Consulting ein schlimmes Szenario: "Es wäre Wahnsinn, wenn es keine Flüge mehr zwischen der EU und Großbritannien gäbe."

Nicht nur Urlaubs- und Dienstreisen vieler Menschen wären bedroht. Es ginge um eine Menge Arbeitsplätze, nicht nur bei den Airlines. So gelten die Briten als wichtige Umsatzbringer in den Urlaubsregionen Südeuropas. Wenn künftig viele Gäste ausblieben, könnte dies vor allem kleine Reiseziele schwer treffen.

Die Luftfahrtbranche hofft, dass sich Großbritannien und EU doch noch bis Mitte Dezember auf einen geregelten Brexit einigen. Dann blieben zwei Jahre mehr, um ein Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Großbritannien auszuarbeiten. Großbritannien hatte zuletzt die Idee gestreut, Einzelabkommen mit den verbleibenden EU-Staaten zu schließen, die EU lehnt das ab.

Branchenexperte Wissel rechnet fest damit, dass es zumindest für die Luftfahrt noch eine Übergangslösung bis 2020 geben wird - ganz im Sinne der "Open Sky"-Regeln: "Dann könnten Fluggesellschaften aus der EU und Großbritannien weiter fliegen wie bisher."

Dennoch ist die Nervosität in der Branche mit beiden Händen greifbar - das britische Verkehrsministerium riet Flugzeugbetreibern kürzlich in einem Warnschreiben, Vorkehrungen für ein No-Deal-Szenario zu treffen und sich "mit den zuständigen EU-Behörden" langsam in Verbindung zu setzen. Für alle Fälle.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Gatwick Airport, Großbild: Airbus | 17.10.2018 13:41

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Beitrag vom 18.10.2018 - 17:46 Uhr
Ich will es noch gar nicht glauben, dass es die Luftfahrt mit voller Wucht trifft. Jedoch habe ich heute auch gelesen wie für den harten Brexit Vorbereitungen aussehen. Z.B. werden bei UK Tickets die für den Zeitraum nach dem 29.03.2019 verkauft werden eine Erstattung ausgeschlossen.
Beitrag vom 18.10.2018 - 11:51 Uhr
Eine Übergangsregelung wie Sie auch die ECAC Staaten genießen wäre für den Übergang sicherlich die einfachste Lösung um ein längeres "Eyjafjallajökull-Szenario" abzuwenden. Dieses hatte im übrigen die Luftverkehrsbranche wie auch die Wirtschaft nicht in die Knie gezwungen.

Dennoch gibt es Regeln, die nicht umsonst so aufgestellt wurden. Sei es Verkehrsrechte, Ownershiprules oder harmonisiertes Zulassungsrecht, hier kann es keinen Sonderweg für U.K. geben.

Die Glaubwürdigkeit der EU steht auf dem Spiel. No Cherry Picking, No Tricks. Es muß ein erkennbarer Unterschied zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten bleiben. Das müssen die Brexit-Hardliner klar verstehen, bei aller Liebe zu unseren Freunden auf der Insel.
Beitrag vom 17.10.2018 - 23:36 Uhr
Bei diesem schweren Wetter wünscht man den Kapitänen starke Nerven :

 http://www.faz.net/aktuell/brexit/beim-brexit-naht-der-moment-der-wahrheit-15843448.html


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