Vereinigung Cockpit
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Kein Kurzarbeitergeld für deutsche Ryanair-Crews

Ryanair in Weeze
Ryanair in Weeze, © Weeze Airport

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FRANKFURT - In Deutschland stationierte Crews der Ryanair-Gruppe müssen weiterhin ohne Kurzarbeitergeld zurechtkommen. Die Ryanair-Tochter Malta Air und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) fordern die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter genauso zu behandeln wie die Kollegen anderer Fluggesellschaften.

Malta Air hatte im vergangenen Jahr sowohl mit der VC als auch mit der Gewerkschaft Verdi Krisen-Vereinbarungen für die rund 1:000 Piloten und Flugbegleiter geschlossen.

Beide Seiten waren davon ausgegangen, dass in Deutschland Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Nach Berichten aus dem vergangenen Sommer bezweifeln die deutschen Behörden aber, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Darum wird laut Ryanair auch vor Gericht gestritten. Die Arbeitsagentur äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorgang.

Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkschaften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen.

"Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen", sagte VC-Sprecher Janis Schmitt. Dies werde auch in anderen EU-Staaten für die dort stationierten Crews anerkannt.

© dpa | Abb.: Ryanair | 01.03.2021 12:28

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Beitrag vom 03.03.2021 - 17:36 Uhr
Hier wird einiges durcheinandergewürfelt.
Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und KUG ist, dass das ALG ein Individualanspruch ist, das KUG aber von einem in D ansässigen Unternehmen beantragt werden muss. Die Mitarbeiter der Malta Air führen Steuern und Sozialabgaben zwar in D ab und hätten hier auch Anspruch auf ALG. Aber strittig ist die Frage, ob Malta Air überhaupt einen in D ansässigen Bertieb hat. Laut Meinung der Behörde gibt es den nicht, die Mitarbeiter sind mit Arbeitsvertrag in Malta eingestellt und werden ex Malta hierher entsandt, versteuern hier auch regulär.
Die Kurzarbeit mus bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, und zwar bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz. Gibt es keinen Betriebssitz, kann nicht angezeigt werden. Das wird von der Agentur für Arbeit bei Malta Air in Abrede gestellt.
Wer wann wem was auszahlt oder erstattet kann man auf der Seite der AA erfahren.

Dieser Beitrag wurde am 03.03.2021 17:37 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.03.2021 - 15:34 Uhr
@Aviation man
(sorry, die Mailbenachrichtigung funktioniert irgendwie nicht, ich kriege Antworten nicht automatisch mit)

Das war keine taktische Gegenfrage, sondern ist Grundlage jeden geltend gemachten Anspruchs.

Kurzarbeitergeld wird m.W. aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Da spielen dann Arbeitsvertragssprache, Rentenversicherung und Lohnsteuer erst mal keine Rolle.

Und was die Berechtigung zum KAG angeht wurde ja schon ausführlich erläutert.
Beitrag vom 03.03.2021 - 13:17 Uhr


Ahja? Grosse Teile? Wie grosse Teile der 9Mrd denn?

50-60 Mio p.a.?


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