Klimablockade und Geiselnahme
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Flughafen Hamburg fordert Schadensersatz

Flughafen Hamburg
Flughafen Hamburg, © Flughafen Hamburg

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HAMBURG - Strafrechtlich kommen Akteure der Letzten Generation nach Verkehrsblockaden oft mit milden Strafen davon. Eine Klebeaktion auf dem Hamburger Flughafen könnte allerdings erhebliche finanzielle Folgen haben.

Wegen einer Blockadeaktion auf dem Hamburger Flughafen im Juli vergangenen Jahres kommen auf Mitglieder der Protestgruppe Letzte Generation Schadenersatzforderungen von mindestens 550.000 Euro zu.

Den Beteiligten, die am 13. Juli vergangenen Jahres den Flughafenzaun durchschnitten und mit einem Klebeprotest den Flugbetrieb unterbrachen, will der Flughafen Hamburg AG 150.000 Euro in Rechnung stellen.

"Das sind die 1:1 zurechenbaren Kosten", sagte Geschäftsführer Christian Kunsch der Deutschen Presse-Agentur. In der Summe seien die Reparaturkosten für den Zaun und die Rollbahn sowie die entgangenen Entgelte für Starts und Landungen enthalten. Zunächst werde aber das Strafverfahren abgewartet.

Lufthansa hatte bereits im Dezember Schadenersatzforderungen über die Tochter Eurowings angekündigt. Der Konzern nannte eine Summe von 740.000 Euro im Zusammenhang mit den Störaktionen in Hamburg, Düsseldorf und Berlin. Allein in Hamburg seien 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe (LH, Eurowings, Swiss) und 8.500 Passagiere betroffen gewesen. Dabei sei ein Schaden von 400.000 Euro entstanden.

Eine ebenfalls sehr hohe Summe, nämlich eine halbe Million Euro, will der Flughafen von dem Geiselnehmer verlangen, der den Flugbetrieb am 4. und 5. November für rund 18 Stunden lahmgelegt hatte. Der 35-Jährige hatte mit einem Auto eine Absperrung durchbrochen und war auf das Vorfeld gerast.

Signalwirkung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab er drei Schüsse aus einer Pistole ab, warf zwei Brandsätze und drohte mit einer Bombe, die sich später als Attrappe herausstellte. Hintergrund der Tat war ein Sorgerechtsstreit: Der Mann wollte die gemeinsame Ausreise mit seiner zuvor aus der Wohnung seiner Ex-Frau in Stade (Niedersachsen) entführten gemeinsamen Tochter in die Türkei erzwingen.

Kunsch ist in diesem Fall nicht sehr optimistisch, dass der 35-Jährige - sollte er verurteilt werden - die Kosten auch wirklich erstatten wird. Der Flughafenchef betonte aber: "Es geht nicht, dass jemand uns schädigt und wir das dann nicht in Rechnung stellen." Es gehe auch um eine Signalwirkung.
© dpa | 27.01.2024 12:04

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Beitrag vom 28.01.2024 - 03:19 Uhr
Dank Privatinsolvenz alles kein größeres Problem.
Funktioniert aber nicht, da gemäß § 21 Insolvenzrecht "Verbindlichkeiten, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen" ausgenommen sind. Die Schulden bleiben denen, wenn sie rechtskräftig festgestellt werden, also 30 Jahre!
Beitrag vom 27.01.2024 - 19:20 Uhr
Dank Privatinsolvenz alles kein größeres Problem. Die daraus resultierenden Langzeit-Probleme dürften aber jemanden des Schlags Letzte Generation wg. limitierter Perspektive ohnehin nicht beeindrucken, wozu wird es das bedingungslose Grundeinkommen geben?


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