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Das waren 44 Prozent (rund 37.000 Klagen) mehr als fünf Jahre zuvor, wie es hieß. Die Verfahren von Fluggästen machen nach den Angaben an vielen Gerichten inzwischen deutlich mehr als die Hälfte aller Zivilfälle (etwa 60 Prozent) aus.
Bei dem für den Hauptstadtflughafen BER zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen liegt deren Anteil sogar bei 93 Prozent. Die steigenden Zahlen stellten das Gericht "dauerhaft vor erhebliche Herausforderungen", teilte ein Sprecher mit.
19.239 Entschädigungsklagen von Reisenden landeten laut Richterbund 2025 bei dem Gericht in Brandenburg - rund 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Vergleich landete das Gericht damit auf Platz drei. An der Spitze lag das Amtsgericht Köln 2025 mit 22.491 Fällen (2024: knapp 41.300 Klagen), gefolgt vom Amtsgericht Frankfurt mit 19.374 Klagen (2024: rund 16.000 Fälle).
Trotz Rückgangs Köln an der Spitze
Während es in der hessischen Metropole im Vergleich zum Vorjahr etwa 21 Prozent mehr Fälle gab, ging die Anzahl in Köln fast um die Hälfte zurück. Der deutliche Rückgang dürfte aus Sicht des Richterbundes darauf zurückzuführen sein, dass die Lufthansa verstärkt außergerichtliche Einigungen anstrebt.
Zudem hat die Airline für das Geschäftsjahr 2025 von einem wesentlich pünktlicheren Betrieb berichtet, bei dem in der Folge weniger Entschädigungsfälle entstanden seien. Europas größter Luftverkehrskonzern hat in der Domstadt mit dem Flughafen Köln-Bonn seinen juristischen Firmensitz.
Vor allem der starke Rückgang beim Amtsgericht Köln hat nach Einschätzung des Richterbundes dazu geführt, dass es im Jahr 2025 bundesweit fast 10.000 weniger Klagen von Passagieren gab (2024: etwa 131.000 Fälle)
Fluggäste haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Gesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Zunehmend nutzen Menschen Portale, um ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können.
Nicht genug KI-Unterstützung
Die Justiz ist aus Sicht des Richterbundes dafür nicht ausreichend gewappnet. "KI-gestützte Richterassistenzsysteme, die eine schnellere Bearbeitung dieser gleichförmigen Massenfälle ermöglichen, befinden sich weiterhin in der Testphase", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur.
Es fehle eine fertige Standardsoftware, die Fälle in Sekundenschnelle erfasse, mit Urteilen vergleiche, Ansprüche herausfiltere und Entscheidungsvorschläge mache. "Diese KI-Assistenz würde Verfahren vereinfachen und die Gerichte spürbar entlasten", so Rebehn.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Fraport | 15.03.2026 12:37







Kommentare (10) Zur Startseite
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Meistens kommt der Vergleich, wenn ein Verhandlungstermin angesetzt wird. Früher knickt die Fluggesellschaft nicht ein. Insofern wäre es besser, die Regelung so zu ergänzen, dass die Entschädigung 4 Wochen nach einem Ausfall oder Verspätung ausgezahlt werden muss, jede Woche später eine Verdopplung. Denke dann wird es in Zukunft sehr schnell gehen.
"Die Fluggäste sollten umfassend über ihre Rechte im Fall
der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen informiert werden, damit sie
diese Rechte wirksam wahrnehmen können."
erfüllen würden.
Das habe ich so jedenfalls nie erlebt.