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Russische Il-96 holt Konsulatspersonal in Köln/Bonn ab

Iljuschin Il-96-300
Iljuschin Il-96-300, © UAC

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BONN - Russland lässt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Generalkonsulats aus Deutschland ausfliegen. Es gebe eine Genehmigung für einen russischen Sonderflug "im Zusammenhang mit der Ausreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats Bonn", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin.

Das Flugzeug, eine Il-96-300, war am Morgen auf dem Flughafen Köln/Bonn gelandet. Eigentlich dürfen in Russland registrierte Flugzeuge wegen der Sanktionen im Kontext des Ukraine-Kriegs nicht mehr in EU-Staaten fliegen.

Der in Moskau-Wnukowo gesartete Vierstrahler der Regierungsflugabteilung "Rossija" umflog auf dem Weg nach Deutschland mehrere NATO-Staaten und bog über die Ostsee in deutschen Luftraum ein.

Bundesregierung schließt russisches Generalkonsulat

Als Reaktion auf den Russland zugeordneten, versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig hatte die Bundesregierung angekündigt, das russische Generalkonsulat in Bonn zu schließen. Damit müssen der Generalkonsul und entsandte Mitarbeiter bis Freitag das Land verlassen.

Russland schickt Il-96 nach Köln/Bonn, © Flightradar24
 
Russland bestreitet kategorisch, etwas mit der Drohne auf dem Flughafen zu tun zu haben. Als Gegenmaßnahme ordnete das dortige Außenamt die Schließung des deutschen Generalkonsulats in St. Petersburg ebenfalls bis 18. September an. Auch dessen Mitarbeiter wurden aufgefordert, das Land zu verlassen.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: OAK | 16.09.2026 15:55

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Beitrag vom 17.09.2026 - 09:31 Uhr
Hätten auch können mim Fahrrad bis Kaliningrad oder zur Belarussischen Grenze fahren. Per Bahn, Taxi oder Anhaltet wär auch gegangen. Ich hätte die Maschine nicht rein gelassen.
Zur Vermeidung von weiteren Dämlichkeiten auf internationalem Parkett hat man bewusst auch nicht Sie gefragt. ;)
Beitrag vom 17.09.2026 - 09:18 Uhr
Wir wissen hier wahrscheinlich alle nicht, was in den bilateralen Vereinbarungen zwischen Deutschland und Russland bezgl. der Konsulate vereinbart ist.
Kann man aber nachlesen:
VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES, vom 31. Juli 2014, über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Kurz... das geht grundsätzlich, bedarf im Einzelfall aber einer Genehmigung.
Dass man auch per Linienflug über Belgrad, Istanbul oder die Golfstaaten nach wie vor nach Russland fliegen kann, dürfte auch in den zuständigen Ministerien/Behörden bekannt sein.
Möglich wäre ja auch ein Charterflug z. B. durch Turkish Airlines gewesen.
Letztlich ist das aber auch eher ein Randproblem, ob das Botschaftspersonal jetzt mit einer russischen Maschine oder anders das Land verlässt. Man wird auf dem Flughafen CGN schon ziemlich genau darauf geachtet haben, was da alles um die Maschine herum passiert.
Beitrag vom 17.09.2026 - 08:51 Uhr
Wir wissen hier wahrscheinlich alle nicht, was in den bilateralen Vereinbarungen zwischen Deutschland und Russland bezgl. der Konsulate vereinbart ist. Dass man auch per Linienflug über Belgrad, Istanbul oder die Golfstaaten nach wie vor nach Russland fliegen kann, dürfte auch in den zuständigen Ministerien/Behörden bekannt sein.
Möglich wäre ja auch ein Charterflug z. B. durch Turkish Airlines gewesen.
Letztlich ist das aber auch eher ein Randproblem, ob das Botschaftspersonal jetzt mit einer russischen Maschine oder anders das Land verlässt. Man wird auf dem Flughafen CGN schon ziemlich genau darauf geachtet haben, was da alles um die Maschine herum passiert.


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