BERLIN - Der Flughafen spricht von einer beispiellosen Gewaltattacke. Ein Fluggast durfte nicht an Bord einer Maschine und prügelt auf einen Mitarbeiter ein. Tage nach dem Angriff ist ein Haftbefehl erlassen - im Raum steht der Vorwurf des versuchten Totschlags. Das ist über den Gewaltexzess am Gate bisher bekannt.
Ein 22 Jahre alter Fluggast hat auf einen Mitarbeiter am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) eingeschlagen und ihn schwer verletzt. Der Angreifer kam am Dienstag in Untersuchungshaft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus auf Anfrage mitteilte. Gegen den 22-Jährigen wird wegen versuchten Totschlags ermittelt.
Der Fall trug sich bereits am Abend des 6. September an einen Abfluggate am BER vor Air-Baltic-Flug 830 nach Tallinn zu. Zuvor berichteten die "Berliner Zeitung" und andere Medien darüber.
Polizei: Heftig und oft zugeschlagenWie ein Sprecher der Polizeidirektion in Südbrandenburg schilderte, waren zwei Fluggäste aus Estland zu spät zum Boarding gekommen. Deshalb sei ihnen am Gate verweigert worden, mitzufliegen. Es kam zum Streit mit dem 48 Jahre alten Mitarbeiter. Er war nach Angaben des Flughafens im Auftrag einer Airline mit dem Boarding vor dem Abflug der Maschine beschäftigt.
Die Situation sei schnell "ausgeartet", so der Sprecher der Polizei, die bislang keine Mitteilung zu dem Fall veröffentlicht hat. Der tatverdächtige 22-Jährige, der angetrunken gewesen sei, habe ziemlich heftig und oft zugeschlagen.
Flughafen: Solchen Angriff noch nicht gegeben"Wir sind sehr betroffen, einen solchen tätlichen Angriff auf einen Beschäftigten am BER hat es noch nicht gegeben. "Dieses Ausmaß an Gewalt macht uns fassungslos", sagte Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Aletta von Massenbach.
Staatsanwalt: Verletzter aus Klinik entlassenDer schwer verletzte Mitarbeiter am BER wurde laut Staatsanwaltschaft inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen. Auf einem Video, das die "Bild"-Zeitung veröffentlichte, ist zu sehen, wie der 48-Jährige zu Boden geht, dann noch versucht, wegzukommen, aber immer wieder geschlagen wird. Andere Passagiere und Polizeikräfte hätten den Angreifer dann von weiteren Taten abhalten können, sagte der Polizei-Sprecher noch.
Der Flughafen teilte mit, die alarmierte Bundespolizei und die Flughafensicherheit seien binnen kurzer Zeit vor Ort gewesen. Die Bundespolizei habe den Angreifer in Gewahrsam genommen.
Fall wurde neu bewertetDie Staatsanwaltschaft in Cottbus ging zunächst von einer gefährlichen Körperverletzung aus, wie der Sprecher der dpa sagte. Nach einer Neubewertung wurde jedoch ein Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Totschlags beantragt. Der 22-Jährige, der seit der Gewalttat nicht ausreiste, wurde festgenommen und sitzt in Brandenburg in Untersuchungshaft.
Verdi: Kein Einzelfall am BER"Angriffe auf Personal am BER sind längst keine Einzelfälle mehr. Wir erleben immer mehr Übergriffe, immer mehr Gewalt", sagte Verdi-Sekretär Enrico Rümker der "Berliner Zeitung". Allein Abfertiger Swissport hat nach Informationen der Zeitung in diesem Jahr schon 200 verbale oder tätliche Angriffe auf Mitarbeiter dokumentiert.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: FBB | 17.09.2026 16:26
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Beitrag vom 24.09.2026 - 23:06 Uhr
Es ist plausibel anzunehmen, daß eine Videoauswertung zu der Neubewertung führte.
Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37468/umfrage/opfer-von-totschlag-und-toetung-auf-verlangen-in-deutschland/
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
Also in Sachsen zumindest scheint die Polizei die Delikte korrekt zu erfassen.
https://ostdeutscheallgemeine.com/article/zahl-migrantischer-intensivtaeter-in-sachsen-steigt-diese-nationalitaeten-dominieren-die-statistik-10426550
Das hat im Übrigen auch nichts mit irgendeiner politischen Präferenz zu tun. Solche Unterstellungen sind einfach nur polemisch. Aber das ist ja hier bedauerlicherweise der neue Standard.
Beitrag vom 21.09.2026 - 23:29 Uhr
Einfach ohne Worte ... kein Wunder, dass weltfremde Parteien gerade so populär sind.
Beitrag vom 18.09.2026 - 22:08 Uhr
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
„Sie wissen nicht, wovon Sie reden“ ist bemerkenswert selbstbewusst – insbesondere dann, wenn anschließend keine belastbaren Belege, sondern nur zwei pauschale Behauptungen folgen.
„Der Aussagewert der PKS ist näherungsweise null.“
Das ist keine Analyse, sondern eine Behauptung mit eingebautem Totalausfall. Die PKS hat bekannte methodische Grenzen. Sie erfasst nicht das gesamte Kriminalitätsgeschehen, sondern das polizeilich bekannt gewordene und erfasste Hellfeld. Daraus lässt sich seriös über Aussagegrenzen sprechen – aber nicht darüber, dass eine bundesweit nach einheitlichen Kriterien geführte Statistik praktisch wertlos sei.
„Sachverhalte werden massenhaft falsch erfasst.“
Dann sollte es ja ein Leichtes sein, das zu belegen. Welche Sachverhalte? Welche Erfassungsvorschrift? Welche Fehlerquote? Welche Untersuchung weist nach, dass die Fehler tatsächlich „massenhaft“ auftreten? Genau hier wird es auffällig dünn.
Denn der entscheidende Unterschied lautet: Eine Statistik kritisieren kann jeder. Nachweisen, dass sie systematisch und in relevantem Umfang falsche Ergebnisse produziert, ist etwas anderes.
Wer erst die Daten pauschal für wertlos erklärt und anschließend die angeblich massenhafte Falscherfassung mit eben dieser pauschalen Erklärung „belegt“, dreht sich argumentativ im Kreis.
Kurz: Methodische Grenzen sind kein Freibrief, unbelegte Behauptungen als Statistik-Kritik zu verkaufen. Wer den Aussagewert einer Statistik derart grundsätzlich verwerfen will, sollte mehr mitbringen als bloß die Gewissheit, dass die eigene Behauptung schon stimmen wird.
Die Annahme, daß ich Ihre Beiträge noch lese, finde ich wiederum bemerkenswert selbstbewußt.
Na, anscheinend tun Sie es doch. rofl
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Versuchter Totschlag ist ein Delikt, welches im öffentlichen Raum praktisch nicht mehr vorkommt. Wird alles runtergebrochen auf gefährliche Körperverletzung. Dann spart man sich auch gleich noch die U-Haft.
Hier konnte man wohl nicht anders...
Das sind auch wieder solche News auch der AfD Ecke, die schlicht falsch sind. Wenn man sich die Statistiken anschaut, dann geben diese eine solche Aussage nicht her. In den letzten 10 Jahren gab es keine nennenswerten Steigerungen oder Rückgänge dieser Delikte.
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
Also in Sachsen zumindest scheint die Polizei die Delikte korrekt zu erfassen.
Das hat im Übrigen auch nichts mit irgendeiner politischen Präferenz zu tun. Solche Unterstellungen sind einfach nur polemisch. Aber das ist ja hier bedauerlicherweise der neue Standard.
Sie wissen nicht, wovon Sie reden.
1. Der Aussagewert der PKS ist sowieso näherungsweise null.
2. Eine Statistik hilft einem nicht weiter, wenn Sachverhalte darin falsch erfaßt werden. Und das ist bei diesem Delikt massenhaft der Fall.
„Sie wissen nicht, wovon Sie reden“ ist bemerkenswert selbstbewusst – insbesondere dann, wenn anschließend keine belastbaren Belege, sondern nur zwei pauschale Behauptungen folgen.
„Der Aussagewert der PKS ist näherungsweise null.“
Das ist keine Analyse, sondern eine Behauptung mit eingebautem Totalausfall. Die PKS hat bekannte methodische Grenzen. Sie erfasst nicht das gesamte Kriminalitätsgeschehen, sondern das polizeilich bekannt gewordene und erfasste Hellfeld. Daraus lässt sich seriös über Aussagegrenzen sprechen – aber nicht darüber, dass eine bundesweit nach einheitlichen Kriterien geführte Statistik praktisch wertlos sei.
„Sachverhalte werden massenhaft falsch erfasst.“
Dann sollte es ja ein Leichtes sein, das zu belegen. Welche Sachverhalte? Welche Erfassungsvorschrift? Welche Fehlerquote? Welche Untersuchung weist nach, dass die Fehler tatsächlich „massenhaft“ auftreten? Genau hier wird es auffällig dünn.
Denn der entscheidende Unterschied lautet: Eine Statistik kritisieren kann jeder. Nachweisen, dass sie systematisch und in relevantem Umfang falsche Ergebnisse produziert, ist etwas anderes.
Wer erst die Daten pauschal für wertlos erklärt und anschließend die angeblich massenhafte Falscherfassung mit eben dieser pauschalen Erklärung „belegt“, dreht sich argumentativ im Kreis.
Kurz: Methodische Grenzen sind kein Freibrief, unbelegte Behauptungen als Statistik-Kritik zu verkaufen. Wer den Aussagewert einer Statistik derart grundsätzlich verwerfen will, sollte mehr mitbringen als bloß die Gewissheit, dass die eigene Behauptung schon stimmen wird.
Die Annahme, daß ich Ihre Beiträge noch lese, finde ich wiederum bemerkenswert selbstbewußt.
Na, anscheinend tun Sie es doch. rofl