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Allerdings müssen die Unternehmen eine Reihe von Auflagen erfüllen, wie die Brüsseler EU-Kommission am Dienstagabend mitteilte.
Damit es weiterhin genug Konkurrenz auf den Strecken London-Dublin und London-Belfast gibt, müssen die Unternehmen Start- oder Landerechte am Flughafen London-Gatwick abgeben. Zudem muss Aer Lingus weiter Zubringerflüge für Passagiere anbieten, die bei konkurrierenden Fluggesellschaften Langstreckenflüge ab London-Heathrow, London-Gatwick, Manchester, Amsterdam, Shannon und Dublin gebucht haben.
Die Brüsseler EU-Kommission fürchtete, dass die zusammengeschlossenen Unternehmen ohne solche Auflagen zu hohe Marktanteile erhalten hätten. Das hätte zu höheren Preisen führen können.
© dpa-AFX | 14.07.2015 19:49
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