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In der mündlichen Verhandlung verwiesen die Richter am Mittwoch auf jüngste Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes zum neuen Flughafen in Berlin. Demnach muss der Betreiber die besondere Bedeutung und Notwendigkeit des Betriebs im Nachtbereich nachweisen.
Das OVG beschäftigt sich über zwei Tage mit der Klage von Gegnern des Flughafens Dortmund und der Nachbarstadt Unna gegen die Genehmigung der Aufsichtsbehörden von längeren Betriebszeiten auch nach 22 Uhr. Die Kläger halten die verlängerten Start- und Landezeiten für überflüssig und bestreiten die vom Flughafen prognostizierten Passagierzuwächse durch die genehmigte Ausweitung. Ein Urteil verkündet das Gericht am Donnerstag.
© dpa | 02.12.2015 18:13
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