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Air Berlin sagt Strecke nach Dallas ab

Air Berlin Airbus A330
Air Berlin Airbus A330, © airberlin

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BERLIN - Air Berlin nimmt die für Mai geplante neue Route von Düsseldorf nach Dallas wegen mangelnder Nachfrage doch nicht auf. Das bestätigte eine Sprecherin der Airline.

Wieder im Programm ist aber wie geplant San Francisco mit drei wöchentlichen Flügen ab Mai und fünf ab Juni. Boston wird erst dreimal und ab Juni viermal wöchentlich neu angeflogen.

Die Frequenzen nach New York und Los Angeles erhöhen sich um einen Flug pro Woche. Insgesamt fliegt Air Berlin ab Düsseldorf zu 14 Langstreckenzielen, 9 davon in den USA.

Eigentlich wollte Air Berlin die Strecke nach Dallas im Codeshare mit ihrem Oneworld-Partner American Airlines vermarkten, eine Einigung kam offenbar aber nicht zustande.
© aero.de, dpa-AFX | 28.01.2016 15:34

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Beitrag vom 30.01.2016 - 14:57 Uhr
Ganz herzlichen Dank für Eure schnelle Antwort.
Habe daraufhin soeben eine Mail an AB geschickt. Ist ja Wochenende...
Anrufen ist so eine Sache... befinde mich noch für 3 Wochen in Mexiko :-)
Habt Ihr verdient:
sonnige Grüße aus Playa del Carmen
Beitrag vom 30.01.2016 - 14:09 Uhr
Hier greift die EU Verordnung Nr. 261 / 2004, Artikel 5 (Annullierung), 7 und 8. Einfach mal googlen. Steht alles drin, auch Ihre Rechte (Recht auf Umbuchung, ev. Entschädigung etc.). Leider muss man das sehr oft gegenüber den Airlines juristisch durchsetzen, da sie (fast) immer versuchen abzuwimmeln. Ich würde es trotzdem erst einmal mit einem Anruf bei der Buchungshotline (vorher aber die EU Verordnung lesen), und es im "Guten", versuchen. Auf jeden Fall genau notieren, wann, mit wem gesprochen wurde (am besten noch einen Zeugen mithören lassen - ABER Achtung: Sie müssen dem/der MitarbeiterIn vorher sagen, das jemand mithört). Viel Glück!

Das geht nur ,wenn der Flug am selben Tag ,also heute stattfindet.

Die Annulierung wurde früh genug bekannt gegeben.Und natürlich wird AB die Buchungen kostenfrei stornieren bzw. umbuchen.
Beitrag vom 30.01.2016 - 11:29 Uhr
Hier greift die EU Verordnung Nr. 261 / 2004, Artikel 5 (Annullierung), 7 und 8. Einfach mal googlen. Steht alles drin, auch Ihre Rechte (Recht auf Umbuchung, ev. Entschädigung etc.). Leider muss man das sehr oft gegenüber den Airlines juristisch durchsetzen, da sie (fast) immer versuchen abzuwimmeln. Ich würde es trotzdem erst einmal mit einem Anruf bei der Buchungshotline (vorher aber die EU Verordnung lesen), und es im "Guten", versuchen. Auf jeden Fall genau notieren, wann, mit wem gesprochen wurde (am besten noch einen Zeugen mithören lassen - ABER Achtung: Sie müssen dem/der MitarbeiterIn vorher sagen, das jemand mithört). Viel Glück!


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