Gleich sieben große Pensionsfonds, die gemeinsam 300 Milliarden Euro Vermögen verwalten, verkaufen Ryanair-Aktien, berichtet die "Financial Times" über einen durchaus bemerkenswerten Vorgang. Unter anderem trennten sich die dänische Pensionskasse ATP und Folksam aus Schweden von dem Papier.
Einigen Anlageprofis laufe die Ryanair-Linie in Sachen Arbeitnehmerrechte und Sozialpartnerschaft eigenen Wertvorstellungen zuwider. Andere fürchteten, dass auf Ryanair eine Welle kostspieliger Gerichtsverfahren zurollen und das Bereederungsmodell der Airline in sich zusammenbrechen könnte.
Tatsächlich muss sich Ryanair derzeit vielerorts unbequeme Fragen stellen lassen.
Cockpit legt sich mit Ryanair an
So unterstellt die Vereinigung Cockpit (VC) Ryanair hartnäckig "fragwürdige" Leiharbeitsmodelle, in denen Piloten scheinselbständig fliegen. Aktuell lässt Cockpit "Ich-AGs" in Ryanair-Cockpits von der Deutschen Rentenversicherung auf Vereinbarkeit mit deutschem Sozialversicherungsrecht prüfen.
Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen vier aktuelle und ehemalige Ryanair-Manager wegen des Verdachts, Piloten zur Scheinselbständigkeit angestiftet zu haben. Ryanair ging auf Distanz und legt viel Wert auf die Feststellung, nicht selbst Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu sein.
Bislang wurden in dem 2011 begonnenen Ermittlungsverfahren rund 820 Piloten, ihre Steuerberater sowie Beschäftigte britischer Personaldienstleister als Beschuldigte geführt, wie ein Justizsprecher im März bestätigte. Mit ersten Anklagen sei noch in diesem Jahr zu rechnen.
Die beschuldigten Piloten seien "Opfer des Beschäftigungsmodells von Ryanair" geworden, heißt es dazu bei Cockpit.
In Frankreich und Dänemark eckte Ryanair mit dem Vertragspiloten-Modell schon 2013 und 2015 an. Ryanair fahre "eindeutig eine andere Linie" als andere Airlines, sagte ein Ryanair-Anleger der "Financial Times". "Sie zeigen weniger Bereitschaft, sich mit Gewerkschaften auseinander zu setzen."
Schlecht informierte "Idioten"
Solche Kritik ficht O`Leary nicht an. "Wir hatten die letzten 31 Jahre keinen Streik", sagte der Architekt der wirtschaftlich überaus erfolgreichen Günstigairline. Ryanair schenke "Pensionskassen, die uns wegen arbeitsrechtlicher Bedenken ausgeschlossen haben, nicht allzu viel Beachtung".
Deren Manager seien von schlecht informierten "Idioten" beraten. "Das ist deren Verlust, nicht unserer." Gordon Gekko hätte daran sicher seine Freude.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Flughafen Weeze | 10.05.2017 15:49
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Wir werden sehen.
Das schreibe ich doch die ganze Zeit.
auf diesen Gedanken dürften doch auch andere gekommen sein.
Sind sie auch, nur mal rumhören. Schaun Sie mal bei pprune rein.
Dies ist aber Sache der "für-nix" fliegenden Piloten. Falls das illegal sein sollte, kann sich FR U. U. entspannt zurücklehnen. Fragt sich natürlich nur, wie die Piloten auf diese Idee gekommen sind.
Sind sie nicht. Die Idee wurde ihnen wohl angetragen. Sie hier auch pprune.
Wer eine LLC gründet, sollte grundsätzlich ein Geschäfsmodell usw. haben und die Geschäftsprozesse kennen.
Gehen Sie mal davo aus, dass die die Prozesse kennen. Wir hier kennen sie nicht.
Falls z. B. Brookfield nichts Schriftliches hierzu von sich gibt, sollte man sein Modell an anderer Stelle überprüfen lassen. Erst dann weiss man, wieviel Geld man wirklich bekommt und welche Rückstellungen zu machen sind.
Auch hier, gehen Sie mal davon aus, dass alle Beteiligten ziemlich genau wissen was sie tun.
Das ficht aber FR kaum, da ggf. Brookfields "mea culpa" sagt und sich ggf. mit TU verabschiedet!
Es wird wohl noch etwas dauern...
Sehr gute Erkenntnis! ;-)
Dieser Beitrag wurde am 14.05.2017 15:21 Uhr bearbeitet.
Noch eine Laienfrage: Fehlt in der Aufschlüsselung nicht noch das Problem der fehlenden Genehmigung zur AN-Überlassung? Ist es da nicht egal ob D- oder I-Recht?
Stimmt. Soweit ich mir da an den Text erinnere war die Aussage der Behörde.... (Kann man recherchieren wenn man es genau wissen will)
Es wurde seitens der Ryanair (oder Diestleister) keine Genehmigung beantragt. Daher gibt es auch keine Genehmigung. Aber es wurde sehr ausdrücklich betont "... es ist aber völlig unklar, dass für dieses Modell eine Genehmigung benötigt wird."
Also auch hier komplett offen.