Insolvenz
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Air-Berlin-Pilot scheitert mit Klage gegen Freistellung

Air Berlin Airbus A320
Ein Airbus A320 von Air Berlin startet im August 2017 vom Hamburger Flughafen, © Andreas Spaeth

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DÜSSELDORF - Ein Pilot der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin ist mit der Klage gegen seine Freistellung gescheitert. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht wies die Klage am Donnerstag im Eilverfahren zurück.

Nach Ansicht des 59 Jahre alten Klägers gibt es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten, weil die insolvente Airline noch Flüge für andere Airlines und Überführungsflüge ausführt.

Air Berlin habe das Personal für diese Flüge zum Beispiel ab dem Flughafen Köln/Bonn willkürlich zusammengezogen und ihn zu Unrecht nicht berücksichtigt. Seine 28 Jahre Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflicht für drei Kinder hätten offenbar keine Rolle gespielt.

Dadurch drohe ihm nun zusätzlich der Verlust der Berechtigung, bestimmte Flugzeugtypen zu fliegen, sagte der Flugkapitän.

Das Gericht machte deutlich, dass für die insolvenzrechtliche Freistellung auf Widerruf keine Sozialauswahl erfolgen müsse. Es reiche aus, wenn der Arbeitgeber argumentiere, für den Zeitraum von zwei Monaten nur noch Piloten der jeweiligen Standorte einzusetzen, um keine Versetzungswelle oder zusätzliche Reisekosten zu verursachen. Außerdem sei die Entscheidung in Übereinstimmung mit der Personalvertretung getroffen worden.

Erst im Gerichtsverfahren erklärte der Anwalt des Insolvenzverwalters dem Kläger dessen unwiderrufliche Freistellung. Damit kann dieser nun wenigstens Arbeitslosengeld beantragen, das allerdings auf deutlich weniger als 3.000 Euro im Monat gedeckelt ist. Bei Air Berlin hatte der Pilot monatlich 16.321 Euro verdient.

Derzeit erhalte er weder Gehalt noch Arbeitslosengeld und müsse dennoch seine Sozialversicherungsbeiträge weiterzahlen, sagte der Kläger. Etwa 1.200 Air-Berlin-Piloten sind von der Insolvenz betroffen (Az.: 10 Ga 89/17).

Der größte Saal des Arbeitsgerichts war überfüllt, viele Prozessbeobachter mussten stehen, so groß war das Interesse an der Verhandlung. Ob sein Mandant gegen die Eilentscheidung Rechtsmittel einlege, sei noch nicht entschieden, erklärte dessen Anwalt nach dem Urteilsspruch.
© dpa-AFX, aero.de | 23.11.2017 16:55

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Beitrag vom 24.11.2017 - 20:01 Uhr
Sollte er jetzt bei EW bis zu 40% des Gehaltes einbüßen müssen, geht er mit immerhin noch 9.600 nach hause. Da ist jetzt kein Einkommen, wofür er das Mitleid von 90-95% der Deutschen Bevölkerung erwarten kann.
Natürlich baut man sein Leben auf dem auf, was man verdient hat, und der Einschnitt wird sich für Ihn und seine Familie bemerkbar machen. Aber am Hungertuch nagen sie nicht, wie es sich manchmal hier anhört.
Was ich aber völlig unverständlich finde, ist die Möglichkeit jemanden widerruflich freizustellen. Ohne Einkommen, ohne die Möglichkeit sich neu zu bewerben und ohne irgendeine staatliche Unterstützung, aber mit der Verpflichtung, für sich und seine Familie weiter (private) Sozialversicherung zu zahlen, so abgestellt zu werden, das ist Sklaverei (obwohl ich mich eigentlich nicht so drastisch ausdrücken wollte).
Beitrag vom 24.11.2017 - 09:15 Uhr
Wer beurteilt eigentlich, wieviel jemand verdienen darf? p
Na ja, üblicherweise der Chef anhand der Leistungen seines Mitarbeiters...
Diese Prinzip ist aber in einigen Berufssparten nicht ganz so ausgeprägt.
Beitrag vom 24.11.2017 - 08:50 Uhr
Wer beurteilt eigentlich, wieviel jemand verdienen darf?


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