Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Aktivisten blockieren DHL-Zufahrt am...

Beitrag 16 - 30 von 43
Beitrag vom 10.07.2021 - 19:51 Uhr
UserHanomag
User (213 Beiträge)

Hat jemand Information ob es sich bei der Aktion um eine angemeldete Versammlung handelte?

Das würde für mich den Unterschied machen…

 https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/klimaaktivisten-blockieren-dhl-frachtzentrum-am-flughafen-leipzighalle-3202603
Laut Angaben der Polizei war die Demonstration nicht angemeldet. DHL erstattete noch in der Nacht Anzeige und bezifferte den entstandenen Schaden auf 1,5 Million Euro. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Ein DHL-Sprecher war auf MZ-Anfrage am Samstagmorgen nicht erreichbar.

Die Polizei nahm noch in der Nacht bis 2 Uhr vor Ort die Personalien der Flughafengegner auf. Da ein Großteil der Demonstranten Auskünfte zur Identität verweigerte, wurden etliche Peronen zur sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlung auf eine Wache in Leipzig mitgenommen, dort waren sie noch am Samstagmorgen.
Beitrag vom 10.07.2021 - 20:16 Uhr
Userrasch
😊
User (431 Beiträge)
Danke für die Info!

Offenbar geht doch Alles seinen demokratischen Gang. Die Polizei prüft auf Offizialdelikte und wird ggf. Anzeige(n) erstatten und DHL wird Schadenersatz einfordern.

Bei der Lage würde ich jetzt nicht so gerne Aktivist gewesen sein.



Beitrag vom 10.07.2021 - 20:37 Uhr
Usercasi
User (17 Beiträge)
Die Polizei prüft auf Offizialdelikte und wird ggf. Anzeige(n) erstatten und DHL wird Schadenersatz einfordern.
Kommt ein wenig drauf an ob da am Ende was zu holen ist.
Bei der Lage würde ich jetzt nicht so gerne Aktivist gewesen sein.
Kann man sich vorher mal in Ruhe überlegen ob man dort dabei gewesen sein muss.
Beitrag vom 10.07.2021 - 22:16 Uhr
Userunlimited_sky
User (24 Beiträge)
Mich stört ehrlich gesagt der inflationäre Gebrauch des Worts "Aktivisten". Da würden mir eine ganze Reihe von Begriffen einfallen, die wesentlich zutreffender wären.
Das muss man sich mal vorstellen, da kommt eine Firma (DHL) und investiert in eine von der Wende gebeutelte Region, gibt Menschen Arbeit. Geht dafür extra an einen Flughafen, der nicht mitten in der Innenstadt liegt.
Und klar, DHL macht das nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern um Geld zu verdienen. Aber dennoch, es ist eine win-win Situation für beide Seiten.

Und dann kommt ein Haufen Querulanten, die, so mutmaße ich jetzt einfach mal, noch nie in ihrem Leben einen Tag gearbeitet haben und fordern einen Rückbau des zentralen Europadrehkreuzes der DHL, verursachen enorme Schäden, und sprechen dabei nicht einmal für die Mehrheit in der Region.

Ich kann solchen Menschen nur empfehlen, es mal über den Dialog zu versuchen, dabei auch die Gegenseite zu verstehen und zu einem gemeinsamen Konsens zu kommen. Mit schrillen Maximalforderungen und möglichst aufsehenerregenden Aktionen, die nicht selten gefährlich sind, wird man die Menschen nicht erreichen.
Noch sind wir in Deutschland und Europa zum Glück nicht an dem Punkt, wo der Recht hat, der nur am lautesten schreit
Beitrag vom 11.07.2021 - 09:45 Uhr
Userneutraler Beobac..
selbstständig
User (344 Beiträge)
Ich verurteile solche Aktionen, wenn Sie ausarten, andere Menschen gefährden oder illegal sind absolut genauso. Wie es scheint, erfüllte diese Aktion diese Kriterien und unser Rechtsstaat wird das (hoffentlich) konsequent aufklären und die Verantwortlichen ggfls. bestrafen.

Ansonsten haben Sie einen durchaus ehrenwerten Ansatz.
Aber dann das:

Und dann kommt ein Haufen Querulanten, die, so mutmaße ich jetzt einfach mal, noch nie in ihrem Leben einen Tag gearbeitet haben und fordern einen Rückbau des zentralen Europadrehkreuzes der DHL, verursachen enorme Schäden, und sprechen dabei nicht einmal für die Mehrheit in der Region.

Das ist doch lediglich eine Vermutung und damit eine Verunglimpfung dieser Menschen.

Ich kann solchen Menschen nur empfehlen, es mal über den Dialog zu versuchen, dabei auch die Gegenseite zu verstehen und zu einem gemeinsamen Konsens zu kommen. Mit schrillen Maximalforderungen und möglichst aufsehenerregenden Aktionen, die nicht selten gefährlich sind, wird man die Menschen nicht erreichen.

Geht denn so 'Dialog', wie Sie diesen 'beginnen?
Wie Dialoge z.Zt. oftmals geführt werden, könnten Sie doch sehr gut in diesem Forum nachlesen.

Noch sind wir in Deutschland und Europa zum Glück nicht an dem Punkt, wo der Recht hat, der nur am lautesten schreit

Wie wahr!
Beitrag vom 11.07.2021 - 11:12 Uhr
UserFW 190
User (2112 Beiträge)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Nun müsste man noch feststellen, ob in diesem Fall eine Einschränkung bestand.
Beitrag vom 11.07.2021 - 13:04 Uhr
UserExperte
User (216 Beiträge)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Nun müsste man noch feststellen, ob in diesem Fall eine Einschränkung bestand.


Das lässt sich leicht feststellen: Eine solche Beschränkung gibt es. Denn grundsätzlich untersagt die StVO Fußgängern die Benutzung der Fahrbahn, es sei denn, dass z.B. eine Ausnahmegenehmigung (etwa für eine angemeldete Demonstration) erteilt wurde. Davon ist hier nicht auszugehen. Also ist es recht und billig, diese Störenfriede für ihre Schandtaten zu bestrafen.

Dieser Beitrag wurde am 11.07.2021 13:04 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.07.2021 - 14:13 Uhr
UserEricM
User (5454 Beiträge)
Das lässt sich leicht feststellen:

Genau wie bei Flugunfällen macht es auch hier durchaus Sinn, den vollständigen Bericht der zuständigen Behörde abzuwarten :)

Schandtaten

Gehts auch ne Nummer kleiner? Das liest sich ja wie eine Anklageschrift am ehemaligen Volksgerichtshof ...
Beitrag vom 11.07.2021 - 18:12 Uhr
UserHanomag
User (213 Beiträge)
Das lässt sich leicht feststellen: Eine solche Beschränkung gibt es. Denn grundsätzlich untersagt die StVO Fußgängern die Benutzung der Fahrbahn, es sei denn, dass z.B. eine Ausnahmegenehmigung (etwa für eine angemeldete Demonstration) erteilt wurde. Davon ist hier nicht auszugehen. Also ist es recht und billig, diese Störenfriede für ihre Schandtaten zu bestrafen.
Da kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen. Da waren schließlich nicht "die kleinen Strolche" am Werk, sondern Straftäter. Und darum kann man das auch genau so bezeichnen, da muss sich niemand zurückhalten.
Beitrag vom 11.07.2021 - 18:31 Uhr
Userrasch
😊
User (431 Beiträge)
Straftäter sind sie, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Solange sind sie einfach (mutmaßliche) Täter und ob und was sie getan haben stellt ggf. ein Gericht fest.

Und darum halten sich vernünftigen Menschen solange zurück. Die anderen blubbern sich in Foren ihre schlechte Laune von der Seele. Ich hoffe es hilft.


Beitrag vom 11.07.2021 - 18:50 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Straftäter sind sie, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Solange sind sie einfach (mutmaßliche) Täter und ob und was sie getan haben stellt ggf. ein Gericht fest.

Und darum halten sich vernünftigen Menschen solange zurück. Die anderen blubbern sich in Foren ihre schlechte Laune von der Seele. Ich hoffe es hilft.


Wenn diese sich wie Straftäter verhalten haben, muß man dies auch offen ansprechen und nicht die Verharmlosung den Blubbernden überlassen.
Beitrag vom 11.07.2021 - 23:34 Uhr
Userneutraler Beobac..
selbstständig
User (344 Beiträge)
Straftäter sind sie, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind. Solange sind sie einfach (mutmaßliche) Täter und ob und was sie getan haben stellt ggf. ein Gericht fest.

Und darum halten sich vernünftigen Menschen solange zurück. Die anderen blubbern sich in Foren ihre schlechte Laune von der Seele. Ich hoffe es hilft.



Absolut richtig! Danke dafür.
Beitrag vom 11.07.2021 - 23:35 Uhr
Userneutraler Beobac..
selbstständig
User (344 Beiträge)
Das lässt sich leicht feststellen: Eine solche Beschränkung gibt es. Denn grundsätzlich untersagt die StVO Fußgängern die Benutzung der Fahrbahn, es sei denn, dass z.B. eine Ausnahmegenehmigung (etwa für eine angemeldete Demonstration) erteilt wurde. Davon ist hier nicht auszugehen. Also ist es recht und billig, diese Störenfriede für ihre Schandtaten zu bestrafen.
Da kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen. Da waren schließlich nicht "die kleinen Strolche" am Werk, sondern Straftäter. Und darum kann man das auch genau so bezeichnen, da muss sich niemand zurückhalten.

Wir haben glücklicherweise noch einen Rechtsstaat! Und der wird das dann schon aufklären - und das ist sehr gut so!
Beitrag vom 12.07.2021 - 14:22 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Das lässt sich leicht feststellen: Eine solche Beschränkung gibt es. Denn grundsätzlich untersagt die StVO Fußgängern die Benutzung der Fahrbahn, es sei denn, dass z.B. eine Ausnahmegenehmigung (etwa für eine angemeldete Demonstration) erteilt wurde. Davon ist hier nicht auszugehen. Also ist es recht und billig, diese Störenfriede für ihre Schandtaten zu bestrafen.
Da kann ich Ihnen voll und ganz zustimmen. Da waren schließlich nicht "die kleinen Strolche" am Werk, sondern Straftäter. Und darum kann man das auch genau so bezeichnen, da muss sich niemand zurückhalten.

Wir haben glücklicherweise noch einen Rechtsstaat! Und der wird das dann schon aufklären - und das ist sehr gut so!

Und im Rechtsstaat darf angesprochen werden, was Tatsache ist, auch wenn es nicht in die eigene Ideologie passt.
Beitrag vom 12.07.2021 - 19:11 Uhr
UserHanomag
User (213 Beiträge)
Und im Rechtsstaat darf angesprochen werden, was Tatsache ist, auch wenn es nicht in die eigene Ideologie passt.
Genau so und nicht anders.