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Beitrag 16 - 30 von 45
Beitrag vom 25.10.2025 - 06:19 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4557 Beiträge)
Beide gebannten Beispiele gehören zur Daseinsfürsorge, die auf der Rechtsgrundlage bach §28 GG Abs. 2 basiert. Deswegen sind diese Dinge auch öffentlich rechtlich organisiert und unterliegen nicht dem Zwang der Gewinnerzielung.

Der Luftverkehr gehört aber ganz sicher nicht dazu, und muss sich privatwirtschaftlich finanzieren. Von daher besteht hier im Gegensatz zu den anderen Beispielen auch kein Anspruch einer öffentlichen Subventionierung.

Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.
Und nur weil es hier immer wieder wiederholt wird, dass der Flugverkehr nicht dazu gehört, ist das dann so?
Ja, die Bahn wird in anderen Artikeln des Grundgesetzes erwähnt; der Luftverkehr nicht im selben Maße. Das Grundgesetz kommt aber auch aus einer Zeit, in der Fliegen noch nicht so ein großes Thema und für jeden zugänglich war wie heute.

Der 5G oder Glasfaser Zugang steht meines Wissens da auch nicht drin. Trotzdem fordert jeder den Ausbau vom Staat.

Meiner Meinung nach gibt es keine klare Definition, was zu dieser ominösen Daseinsvorsorge gehören soll. Das ist nirgends klar definiert. Im Bezug zum Verkehr findet man mal den Personenverkehr, mal den Öffentlichen Verkehr, mal den Nahverkehr. Das kann alles sein. Darüber kann man diskutieren und sicherlich Meinungen haben, aber diesen Fakt, dass beispielsweise die Bahn dazugehört, der Flugverkehr aber nicht, den sehe ich nicht.

11.400.000.000  (11,4 Milliarden)
Menschen benutzen Bahnen und Busse  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_135_461.html 

199.500.000 (199,5 Millionen) 
Menschen benutzen Flugzeuge.
 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_042_464.html

Zahlen für 2024. 



Beitrag vom 25.10.2025 - 07:30 Uhr
UserFloCo
Nicht mehr so Vielflieger
User (2234 Beiträge)
Beide gebannten Beispiele gehören zur Daseinsfürsorge, die auf der Rechtsgrundlage bach §28 GG Abs. 2 basiert. Deswegen sind diese Dinge auch öffentlich rechtlich organisiert und unterliegen nicht dem Zwang der Gewinnerzielung.

Der Luftverkehr gehört aber ganz sicher nicht dazu, und muss sich privatwirtschaftlich finanzieren. Von daher besteht hier im Gegensatz zu den anderen Beispielen auch kein Anspruch einer öffentlichen Subventionierung.

Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.
Und nur weil es hier immer wieder wiederholt wird, dass der Flugverkehr nicht dazu gehört, ist das dann so?
Ja, die Bahn wird in anderen Artikeln des Grundgesetzes erwähnt; der Luftverkehr nicht im selben Maße. Das Grundgesetz kommt aber auch aus einer Zeit, in der Fliegen noch nicht so ein großes Thema und für jeden zugänglich war wie heute.

Der 5G oder Glasfaser Zugang steht meines Wissens da auch nicht drin. Trotzdem fordert jeder den Ausbau vom Staat.

Meiner Meinung nach gibt es keine klare Definition, was zu dieser ominösen Daseinsvorsorge gehören soll. Das ist nirgends klar definiert. Im Bezug zum Verkehr findet man mal den Personenverkehr, mal den Öffentlichen Verkehr, mal den Nahverkehr. Das kann alles sein. Darüber kann man diskutieren und sicherlich Meinungen haben, aber diesen Fakt, dass beispielsweise die Bahn dazugehört, der Flugverkehr aber nicht, den sehe ich nicht.

11.400.000.000  (11,4 Milliarden)
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Zahlen für 2024. 

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….
Beitrag vom 25.10.2025 - 10:04 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (854 Beiträge)
Angebot und Nachfrage kommen nie als "Paar" daher, sie treten immer als Dreiklang mit einem Preis auf.
Und was ist, wenn die Nachfrage nur wenig oder gar nicht vorhanden ist? Muss dann der Preis zwingend unter die Wirtschaftlichkeit sinken ...
Nein, das sollte er nicht. Ich wollte nur auf halbwegs vollständige Zusammenhänge hinweisen.

...oder muss er direkt oder indirekt auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert werden, damit die, die es unbedingt wollen, auch fliegen können, ...
Das wiederum trifft auf viele Subventionen zu. Stahl, Schiffbau, energieintensive Industrie ...

Wahrscheinlich sind da etliche darunter, die gleichzeitig auf die "Subventionierung" der DB schimpfen.
Natürlich. Das ist aber doch auch normal. Zuviel Geld für Radwege - zuviel Geld für Straßen, jenachdem, wie ich gerade unterwegs bin.
Beitrag vom 25.10.2025 - 11:09 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4557 Beiträge)
Beide gebannten Beispiele gehören zur Daseinsfürsorge, die auf der Rechtsgrundlage bach §28 GG Abs. 2 basiert. Deswegen sind diese Dinge auch öffentlich rechtlich organisiert und unterliegen nicht dem Zwang der Gewinnerzielung.

Der Luftverkehr gehört aber ganz sicher nicht dazu, und muss sich privatwirtschaftlich finanzieren. Von daher besteht hier im Gegensatz zu den anderen Beispielen auch kein Anspruch einer öffentlichen Subventionierung.

Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.
Und nur weil es hier immer wieder wiederholt wird, dass der Flugverkehr nicht dazu gehört, ist das dann so?
Ja, die Bahn wird in anderen Artikeln des Grundgesetzes erwähnt; der Luftverkehr nicht im selben Maße. Das Grundgesetz kommt aber auch aus einer Zeit, in der Fliegen noch nicht so ein großes Thema und für jeden zugänglich war wie heute.

Der 5G oder Glasfaser Zugang steht meines Wissens da auch nicht drin. Trotzdem fordert jeder den Ausbau vom Staat.

Meiner Meinung nach gibt es keine klare Definition, was zu dieser ominösen Daseinsvorsorge gehören soll. Das ist nirgends klar definiert. Im Bezug zum Verkehr findet man mal den Personenverkehr, mal den Öffentlichen Verkehr, mal den Nahverkehr. Das kann alles sein. Darüber kann man diskutieren und sicherlich Meinungen haben, aber diesen Fakt, dass beispielsweise die Bahn dazugehört, der Flugverkehr aber nicht, den sehe ich nicht.

11.400.000.000  (11,4 Milliarden)
Menschen benutzen Bahnen und Busse  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_135_461.html 

199.500.000 (199,5 Millionen) 
Menschen benutzen Flugzeuge.
 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_042_464.html

Zahlen für 2024. 

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….

Setzt das ganze Gefordere von weiteren Subventionen für einen (anteilig) zu anderen Verkehrsträgern seeehr geringen 'Bedarf' aber in ein sehr gutes Verhältnis!
Beitrag vom 25.10.2025 - 18:36 Uhr
UserFloCo
Nicht mehr so Vielflieger
User (2234 Beiträge)

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….

Setzt das ganze Gefordere von weiteren Subventionen für einen (anteilig) zu anderen Verkehrsträgern seeehr geringen 'Bedarf' aber in ein sehr gutes Verhältnis!

Nicht wirklich. Es geht um die Diskussion, was in Deutschland wer bezahlen muss, wer in Deutschland fliegt und ob in Deutschland irgendwas subventioniert werden soll, da bringt eine Statistik über wer weltweit noch nicht geflogen ist, 0,0 Mehrwert und ist wieder nur ein billiger Versuch aus der argumentativen Sackgasse zu kommen.
Beitrag vom 25.10.2025 - 22:54 Uhr
UserEricM
User (7370 Beiträge)
Der 5G oder Glasfaser Zugang steht meines Wissens da auch nicht drin. Trotzdem fordert jeder den Ausbau vom Staat.

Meiner Meinung nach gibt es keine klare Definition, was zu dieser ominösen Daseinsvorsorge gehören soll. Das ist nirgends klar definiert. Im Bezug zum Verkehr findet man mal den Personenverkehr, mal den Öffentlichen Verkehr, mal den Nahverkehr. Das kann alles sein. Darüber kann man diskutieren und sicherlich Meinungen haben, aber diesen Fakt, dass beispielsweise die Bahn dazugehört, der Flugverkehr aber nicht, den sehe ich nicht.


Ja, Bürger fordern schnelles Internet, auch auf dem Land.
Bürger fordern sicheren und funktionierenden ÖPVN und eine pünktliche Bahn.
Bürger fordern Infrastruktur, die nicht zusammenbricht.
Hab ich alles schon gesehen/gehört. Das ist offensichtlich vielen Leuten wichtig. Verständlicherweise.

Ich habe aber noch keine Gruppe von Bürgern gesehen oder gehört, die mehr mehr Flüge fordern, oder die fordern, für 17€ weniger einen Flug antreten zu können. Im Gegenteil: Ich habe bisher nur Gruppen von Bürgern gesehen, die für weniger Flüge und weniger Lärm öffentlich demonstrieren.

Dagegen sehe/höre ich nur Firmen, Fluggesellschaften und Flughäfen, sowie wirtschaftliche Interessenverbände, die ihre Sprecher und manche Manager vorschicken, um entsprechende Forderungen öffentlichkeitswirksam zu verbreiten.
Firmen, die schlicht mehr verdienen möchten und dafür eine Werbekampagne fahren.

Ja, OK; kann man nachvollziehen, den Wunsch nach mehr Profit hat wohl jede Firma.
Dieser Wunsch nach Gewinnsteigerung im Flugsektor kann aber nicht mit Funktionen der staatlichen Grundversorgung wie Kommunikation, ÖPNV oder funktionierender Infrastruktur gleichgesetzt werden.
Wären Bürgern billigere Flüge wichtig, würden Bürger dies fordern - anstatt der Firmen, die davon profitieren würden.

Dieser Beitrag wurde am 25.10.2025 23:16 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.10.2025 - 23:08 Uhr
UserWeideblitz
Moderator
Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.

Das ist jetzt aber wirklich Fake News. In §28 GG Abs. 2 steht wörtlich:
"Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Dort steht umschrieben "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft", womit ganz genau die Daseinsfürsorge gemeint ist. Es gibt BVG Urteile, die genau diesen Zusammengang so bestätigt haben.

Auch wenn es einem nicht gefällt, sollte man diese Sachlage mal so hinnehmen wie sie ist.

Zum Thema, ob jetzt der Flugverkehr dazugehört: sicherlich hat der heute einen ganz anderen, viel höheren Stellenwert als 1949 bei der Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Aber nach wie vor ist das Flugzeug für die breite der Gesellschaft nicht für die Erledigung der essentiellen Bedürfnisse wie z.B. für den Schul-/Ausbildungweg oder den täglichen Weg zur Arbeitsstätte erforderlich. Dazu gibt es m.W. jetzt kein exakt passendes Urteil des BVG, aber vergleichbare, wo das BVG diese Bedürftigkeitsgrundlagen der Daseinsfürsorge geklärt hat.

Um jetzt mal den rechtlichen Kram beiseite zu lassen: schon der gesunde Menschenverstand sollte doch unabhängig von den o.g. Festlegungen klar machen, das der ÖPNV diesbezüglich einen ganz anderen Stellenwert hat als das Flugzeug, und letzteres deswegen keinen Erwartungshaltung erzeugen kann, von der öffentlichen Hand aus Steuergeldern finanziert zu werden.

Was sollte das Argument sein, warum das Flugzeug durch öffentliche Gelder subventioniert werden sollte (was es aufgrund der fehlenden Kerosinsteuer schon ist)? Das Argument der nötigen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger zieht nicht, das die Verkehrsträger eben bei weitem nicht gleichzusetzen sind!. Die individuelle Mobilität (=das eigene KfZ) wird deswegen auch nicht subventioniert.

Ich kann nur dringend appellieren: das Mißfallen eines einzelnen Aspekts wie hier die Frage, ob der Flugverkehr zur Daseinsfürsorge gehört darf niemals dazu benutzt werden, um wesentliche gesellschaftliche Grundlagen in Frage zu stellen. Das ist nämlich, was wir gegenwärtig vor allem von den politischen Rändern vor allem außerhalb des demokratischen Bereichs gehäuft erfahren. Man kann und soll über alles diskutieren, nur nicht über unseren gesellschaftlichen Grundkonsens. Und dazu gehört nicht nur die Frage des demokratischen Staatsaufbaus, sondern auch, für welche Themen die Öffentlichkeit die Verantwortung übernimmt und was Privatsache ist (Daseinsfürsorge).





Dieser Beitrag wurde am 25.10.2025 23:20 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.10.2025 - 07:38 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (4557 Beiträge)

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….

Setzt das ganze Gefordere von weiteren Subventionen für einen (anteilig) zu anderen Verkehrsträgern seeehr geringen 'Bedarf' aber in ein sehr gutes Verhältnis!

Nicht wirklich. Es geht um die Diskussion, was in Deutschland wer bezahlen muss, wer in Deutschland fliegt und ob in Deutschland irgendwas subventioniert werden soll, da bringt eine Statistik über wer weltweit noch nicht geflogen ist, 0,0 Mehrwert und ist wieder nur ein billiger Versuch aus der argumentativen Sackgasse zu kommen.

Das ist keine Statistik über 'weltweit', sondern aktuelle Zahlen für Deutschland. Und die machen, in Ihrer quantitativ eindeutigen Aussage, die Absurdität der Forderung nach Subventionen, die nur sehr wenigen zu Gute kommen würden, deutlich.
Beitrag vom 26.10.2025 - 08:35 Uhr
UserChristian159
User (1819 Beiträge)
Vielleicht sollte man den Luftverkehr nicht subventionieren, sondern nur den willkürlich vom Staat erhobenen Malus zurücknehmen. Nur so ein Gedanke ....
Beitrag vom 26.10.2025 - 09:48 Uhr
UserEricM
User (7370 Beiträge)
Vielleicht sollte man den Luftverkehr nicht subventionieren, sondern nur den willkürlich vom Staat erhobenen Malus zurücknehmen. Nur so ein Gedanke ....

Also ich finde Ihren Vorschlag gut: Schaffen wir Malus und Subvention ab und überlassen das Ergebnis dem "freien Markt"

Nur - was glauben Sie welche Summe größer ist:

- die Ticketsteuer, also der Malus?
- die nicht anfallende Energiesteuer auf Kerosin und die darauf erhobene Mehrwertsteuer, also die seit Jahrzehnten vorhandene Subvention?

Zum Vergleich: Würde Benzin an der Tankstelle so besteuert wie Kerosin, könnte man aktuell für ca. 75 Cent tanken.

Dieser Beitrag wurde am 26.10.2025 09:58 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.10.2025 - 10:59 Uhr
UserFloCo
Nicht mehr so Vielflieger
User (2234 Beiträge)
Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.

Das ist jetzt aber wirklich Fake News. In §28 GG Abs. 2 steht wörtlich:
"Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Sie verstehen den Punkt nicht, den ich machen wollte. Die Daseinsvorsorge ist keine Definition, die im Grundgesetz steht. Von daher kann eben genau daran er diskutiert werden, was genau das ist. Daher meine Frage: wer definiert das? Am Ende gibt es zahlreiche Definitionen, die man im Internet findet. Von Wissenschaftlern, Politikern, Gerichten. Aber in meinen Augen kann man nirgends zu der definitiven Aussage kommen, dass bspw. bahn Dazu gehört, fliegen aber nicht. Man kann diese Meinung haben, ja, aber dass man sich auf das GG stützt, dass diese Aussage vertreten würde ist in meinen Augen schlicht falsch.

Dort steht umschrieben "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft", womit ganz genau die Daseinsfürsorge gemeint ist. Es gibt BVG Urteile, die genau diesen Zusammengang so bestätigt haben.

Genau, es steht umschrieben; es gibt aber keine klare Definition, die den Flugverkehr exkludiert und den Bahnverkehr inkludiert.

Auch wenn es einem nicht gefällt, sollte man diese Sachlage mal so hinnehmen wie sie ist.

S.o.

Zum Thema, ob jetzt der Flugverkehr dazugehört: sicherlich hat der heute einen ganz anderen, viel höheren Stellenwert als 1949 bei der Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Aber nach wie vor ist das Flugzeug für die breite der Gesellschaft nicht für die Erledigung der essentiellen Bedürfnisse wie z.B. für den Schul-/Ausbildungweg oder den täglichen Weg zur Arbeitsstätte erforderlich. Dazu gibt es m.W. jetzt kein exakt passendes Urteil des BVG, aber vergleichbare, wo das BVG diese Bedürftigkeitsgrundlagen der Daseinsfürsorge geklärt hat.

Genau mein Punkt. Es gibt da keine klare Definition. Daher ist die Argumentation, das GG würde das regeln und der Flugverkehr gehört halt danach nicht dazu, so nicht folgerichtig.

Um jetzt mal den rechtlichen Kram beiseite zu lassen: schon der gesunde Menschenverstand sollte doch unabhängig von den o.g. Festlegungen klar machen, das der ÖPNV diesbezüglich einen ganz anderen Stellenwert hat als das Flugzeug, und letzteres deswegen keinen Erwartungshaltung erzeugen kann, von der öffentlichen Hand aus Steuergeldern finanziert zu werden.

Wenn es der gesunde Menschenverstand ist, dann sollte man aber eben nicht mit dem GG argumentieren.

Was sollte das Argument sein, warum das Flugzeug durch öffentliche Gelder subventioniert werden sollte (was es aufgrund der fehlenden Kerosinsteuer schon ist)? Das Argument der nötigen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger zieht nicht, das die Verkehrsträger eben bei weitem nicht gleichzusetzen sind!. Die individuelle Mobilität (=das eigene KfZ) wird deswegen auch nicht subventioniert.

Natürlich wird so gesehen auch der Straßenverkehr subventioniert. Die KfZ gebundenen Steuern, decken auch bei weitem nicht die Kosten, die er verursacht.

Ich kann nur dringend appellieren: das Mißfallen eines einzelnen Aspekts wie hier die Frage, ob der Flugverkehr zur Daseinsfürsorge gehört darf niemals dazu benutzt werden, um wesentliche gesellschaftliche Grundlagen in Frage zu stellen. Das ist nämlich, was wir gegenwärtig vor allem von den politischen Rändern vor allem außerhalb des demokratischen Bereichs gehäuft erfahren. Man kann und soll über alles diskutieren, nur nicht über unseren gesellschaftlichen Grundkonsens. Und dazu gehört nicht nur die Frage des demokratischen Staatsaufbaus, sondern auch, für welche Themen die Öffentlichkeit die Verantwortung übernimmt und was Privatsache ist (Daseinsfürsorge).

Sorry, aber genau das ist einer der Größten gefallen, die wir heute immer wieder den politischen Rändern machen: sobald eine Diskussion mal abseits der eigenen Meinung lauft, drückt man diese in die rechte Ecke… anstatt einfach zu argumentieren. Den letzten Absatz hätten Sie sich auch komplett sparen können, dann wäre es eine einfache Diskussion geworden…
Beitrag vom 26.10.2025 - 11:42 Uhr
UserF11
einfach nur Pax...
User (1658 Beiträge)
Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.

Das ist jetzt aber wirklich Fake News. In §28 GG Abs. 2 steht wörtlich:
"Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

Sie verstehen den Punkt nicht, den ich machen wollte. Die Daseinsvorsorge ist keine Definition, die im Grundgesetz steht. Von daher kann eben genau daran er diskutiert werden, was genau das ist. Daher meine Frage: wer definiert das? Am Ende gibt es zahlreiche Definitionen, die man im Internet findet. Von Wissenschaftlern, Politikern, Gerichten. Aber in meinen Augen kann man nirgends zu der definitiven Aussage kommen, dass bspw. bahn Dazu gehört, fliegen aber nicht. Man kann diese Meinung haben, ja, aber dass man sich auf das GG stützt, dass diese Aussage vertreten würde ist in meinen Augen schlicht falsch.

Dort steht umschrieben "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft", womit ganz genau die Daseinsfürsorge gemeint ist. Es gibt BVG Urteile, die genau diesen Zusammengang so bestätigt haben.

Genau, es steht umschrieben; es gibt aber keine klare Definition, die den Flugverkehr exkludiert und den Bahnverkehr inkludiert.

Auch wenn es einem nicht gefällt, sollte man diese Sachlage mal so hinnehmen wie sie ist.

S.o.

Zum Thema, ob jetzt der Flugverkehr dazugehört: sicherlich hat der heute einen ganz anderen, viel höheren Stellenwert als 1949 bei der Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Aber nach wie vor ist das Flugzeug für die breite der Gesellschaft nicht für die Erledigung der essentiellen Bedürfnisse wie z.B. für den Schul-/Ausbildungweg oder den täglichen Weg zur Arbeitsstätte erforderlich. Dazu gibt es m.W. jetzt kein exakt passendes Urteil des BVG, aber vergleichbare, wo das BVG diese Bedürftigkeitsgrundlagen der Daseinsfürsorge geklärt hat.

Genau mein Punkt. Es gibt da keine klare Definition. Daher ist die Argumentation, das GG würde das regeln und der Flugverkehr gehört halt danach nicht dazu, so nicht folgerichtig.

Um jetzt mal den rechtlichen Kram beiseite zu lassen: schon der gesunde Menschenverstand sollte doch unabhängig von den o.g. Festlegungen klar machen, das der ÖPNV diesbezüglich einen ganz anderen Stellenwert hat als das Flugzeug, und letzteres deswegen keinen Erwartungshaltung erzeugen kann, von der öffentlichen Hand aus Steuergeldern finanziert zu werden.

Wenn es der gesunde Menschenverstand ist, dann sollte man aber eben nicht mit dem GG argumentieren.

Was sollte das Argument sein, warum das Flugzeug durch öffentliche Gelder subventioniert werden sollte (was es aufgrund der fehlenden Kerosinsteuer schon ist)? Das Argument der nötigen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger zieht nicht, das die Verkehrsträger eben bei weitem nicht gleichzusetzen sind!. Die individuelle Mobilität (=das eigene KfZ) wird deswegen auch nicht subventioniert.

Natürlich wird so gesehen auch der Straßenverkehr subventioniert. Die KfZ gebundenen Steuern, decken auch bei weitem nicht die Kosten, die er verursacht.

Ich kann nur dringend appellieren: das Mißfallen eines einzelnen Aspekts wie hier die Frage, ob der Flugverkehr zur Daseinsfürsorge gehört darf niemals dazu benutzt werden, um wesentliche gesellschaftliche Grundlagen in Frage zu stellen. Das ist nämlich, was wir gegenwärtig vor allem von den politischen Rändern vor allem außerhalb des demokratischen Bereichs gehäuft erfahren. Man kann und soll über alles diskutieren, nur nicht über unseren gesellschaftlichen Grundkonsens. Und dazu gehört nicht nur die Frage des demokratischen Staatsaufbaus, sondern auch, für welche Themen die Öffentlichkeit die Verantwortung übernimmt und was Privatsache ist (Daseinsfürsorge).

Sorry, aber genau das ist einer der Größten gefallen, die wir heute immer wieder den politischen Rändern machen: sobald eine Diskussion mal abseits der eigenen Meinung lauft, drückt man diese in die rechte Ecke… anstatt einfach zu argumentieren. Den letzten Absatz hätten Sie sich auch komplett sparen können, dann wäre es eine einfache Diskussion geworden…
Beschäftigt man sich genau mit der "Daseinsfürsorge", dann : "Nach dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werden Flughäfen grundsätzlich als Einrichtungen der Daseinsvorsorge betrachtet, wenn sie für die Erreichbarkeit von Regionen notwendig sind oder internationale Anbindung sichern." (Quelle BBSR) Vom Luftverkehr nur insoweit die Rede, dass die Flugsicherung und die Luftsicherheit auch dazu gehört. Von Airlines ist da nicht die Rede, aber: "Kleinere kommunale oder private Flugplätze sind hingegen keine verpflichtende staatliche Daseinsvorsorge, sondern gelten meist als freiwillige Aufgaben der Gemeinden oder Länder." (Quelle: Perplexity)
Beitrag vom 26.10.2025 - 12:04 Uhr
Usercontrail55
User (6351 Beiträge)
Ist das so? Wer genau definiert das eigentlich? Fakt ist, im Grundgesetz gibt es keine Daseinsfürsorge.

Das ist jetzt aber wirklich Fake News. In §28 GG Abs. 2 steht wörtlich:
"Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."
Ja, sie können und sollen das selbst regeln. mehr steht da aber nicht. Ein Ableitung zur Daseinsvorsorge ergibt sich erst in Kombination mit Art. 20 Abs. 1 über das Sozialstaatsprinzip, siehe
 https://www.bundestag.de/resource/blob/1013810/b600c65d9eff3e5f3eef1214a957ed04/WD-3-059-24-pdf.pdf
Hier unter 4.2 Begriff

Der genannte "öffentliche Verkehr" ist per Definition alles, was nicht privat ist. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten, Interpretationen und Definitionen hat @FloCo ja schon angesprochen. So findet man im im juristischen Lexikon des Juraforums auch diese Intertpretation "Von öffentlichem Verkehr spricht man bei wirtschaftlich betriebenen Unternehmen, die von jedermann gemäß der Zwecksetzung des Unternehmens benutzt werden kann. Dies bezieht sich auf die Beförderung von Personen, Gütern und Nachrichten.
Zum öffentlichen Verkehr gehören alle Verkehrsangebote, die folgende Merkmale erfüllen:
Sie können von der Allgemeinheit genutzt werden
Sie sind jedem zugänglich
Die Ausführung erfolgt durch spezielle Verkehrsunternehmen
Beförderungsbedingungen bzw. -vorschriften und Preise werden in öffentlichen Rechtsnormen fixiert (Fahrplan- und Tarifpflicht)

Was zählt zum öffentlichen Verkehr?

Der Begriff des öffentlichen Verkehrs umfasst neben dem Fernverkehr auch den Nahverkehr (ÖPNV). Somit zählen zum öffentlichen Verkehr:
Bahn
Fernbus
Flugzeug
Regionalzug
Regionalexpress
S-Bahn
Straßenbahn
U-Bahn
Busse

Es handelt sich somit um Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen. Im engeren Sinn wird der Begriff des öffentlichen Verkehrs mit Bezug auf den öffentlichen Personenverkehr genutzt, abweichend somit vom Begriff des Individualverkehrs.

Dort steht umschrieben "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft", womit ganz genau die Daseinsfürsorge gemeint ist. Es gibt BVG Urteile, die genau diesen Zusammengang so bestätigt haben.
Ja, aber ohne Spezifikation und die Kommune das darf ausdrücklich selbst gestalten und stellt ihre Auswahl dann dem Volk zur Abstimmung.

Auch wenn es einem nicht gefällt, sollte man diese Sachlage mal so hinnehmen wie sie ist.
So funktioniert aber eine Diskussion nicht, wenn einer bestimmt, jetzt akzeptiert das mal.
Zum Thema, ob jetzt der Flugverkehr dazugehört: sicherlich hat der heute einen ganz anderen, viel höheren Stellenwert als 1949 bei der Inkraftsetzung des Grundgesetzes. Aber nach wie vor ist das Flugzeug für die breite der Gesellschaft nicht für die Erledigung der essentiellen Bedürfnisse wie z.B. für den Schul-/Ausbildungweg oder den täglichen Weg zur Arbeitsstätte erforderlich. Dazu gibt es m.W. jetzt kein exakt passendes Urteil des BVG, aber vergleichbare, wo das BVG diese Bedürftigkeitsgrundlagen der Daseinsfürsorge geklärt hat.

Um jetzt mal den rechtlichen Kram beiseite zu lassen: schon der gesunde Menschenverstand sollte doch unabhängig von den o.g. Festlegungen klar machen, das der ÖPNV diesbezüglich einen ganz anderen Stellenwert hat als das Flugzeug, und letzteres deswegen keinen Erwartungshaltung erzeugen kann, von der öffentlichen Hand aus Steuergeldern finanziert zu werden.
Es steht aber nirgends, wie die Leistungen der Daseinsvorsorge finanziert werden sollen. Auch hier gibt das GG "Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung" ausdrücklich vollkommen freie Hand. Es kann die Müllbeseitigung durchaus einen Gewinn erwirtschaften, der woanders genutzt wird, die Gebühren so angepasst werden, dass immer nur die Kosten gedeckt sind oder sogar einen Verlust erwirtschaften, der dann ausgeglichen wird.
Was sollte das Argument sein, warum das Flugzeug durch öffentliche Gelder subventioniert werden sollte (was es aufgrund der fehlenden Kerosinsteuer schon ist)?
Ein Argument wäre, dass der Luftverkehr einen Auftrag der Kommunen erhält um einen attraktiven Standort (privat und wirtschaftlich) sicherzustellen.
Das Argument der nötigen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger zieht nicht, das die Verkehrsträger eben bei weitem nicht gleichzusetzen sind!. Die individuelle Mobilität (=das eigene KfZ) wird deswegen auch nicht subventioniert.
Wird sie schon, zB werden über Abwrackprämien oder aktuell Kaufprämien Käuferverhalten gesteuert um a. die Wirtschaft zu stützen oder b. Umweltziele zu verfolgen.
Eben das, was Subventionen und Beihilfen so machen. Der Vegetarier unterstützt ja auch die Viehwirtschaft über die Subventionen und Beihilfen mit, weil der Landwirtschaft insgesamt in D eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird und die Bauern dafür mit allen Mitteln kämpfen.
Mit genau diesem Argument kämpft die Luftverkehrswirtschaft und beeinflusst die Politik über die Auswirkungen für das Volk. Das da jeder eine eigene Sichtweise hat ist gut und richtig, über Wahlen gibt es dann Mehrheiten für die ein oder andere Variante. So wie im GG vorgegeben.
Ich kann nur dringend appellieren: das Mißfallen eines einzelnen Aspekts wie hier die Frage, ob der Flugverkehr zur Daseinsfürsorge gehört darf niemals dazu benutzt werden, um wesentliche gesellschaftliche Grundlagen in Frage zu stellen.
Ui. Da könnte man aber auch hinterfragen, ob eine Aussage wie "Auch wenn es einem nicht gefällt, sollte man diese Sachlage mal so hinnehmen wie sie ist." bereits gesellschaftliche Grundlagen in Frage stellt. Wir haben Meinungsfreiheit, die Sachlage ist keineswegs klar, siehe oben und @FloCo, wir diskutieren und am Ende stimmen wir ab.
Das ist nämlich, was wir gegenwärtig vor allem von den politischen Rändern vor allem außerhalb des demokratischen Bereichs gehäuft erfahren. Man kann und soll über alles diskutieren, nur nicht über unseren gesellschaftlichen Grundkonsens. Und dazu gehört nicht nur die Frage des demokratischen Staatsaufbaus, sondern auch, für welche Themen die Öffentlichkeit die Verantwortung übernimmt und was Privatsache ist (Daseinsfürsorge).
Beitrag vom 26.10.2025 - 12:24 Uhr
UserFloCo
Nicht mehr so Vielflieger
User (2234 Beiträge)

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….

Setzt das ganze Gefordere von weiteren Subventionen für einen (anteilig) zu anderen Verkehrsträgern seeehr geringen 'Bedarf' aber in ein sehr gutes Verhältnis!

Nicht wirklich. Es geht um die Diskussion, was in Deutschland wer bezahlen muss, wer in Deutschland fliegt und ob in Deutschland irgendwas subventioniert werden soll, da bringt eine Statistik über wer weltweit noch nicht geflogen ist, 0,0 Mehrwert und ist wieder nur ein billiger Versuch aus der argumentativen Sackgasse zu kommen.

Das ist keine Statistik über 'weltweit', sondern aktuelle Zahlen für Deutschland. Und die machen, in Ihrer quantitativ eindeutigen Aussage, die Absurdität der Forderung nach Subventionen, die nur sehr wenigen zu Gute kommen würden, deutlich.

Korrekt, Mea culpa. Das kommt davon, wenn man es mal schnell schnell nebenbei macht.

Aber auch so weiß ich nicht, was genau das zur Diskussion beitragen soll. Ja, dann macht der Anteil der Flugreisen im gesamtkontext der Reisen einen kleineren Prozentsatz aus, aber darum ging es ja gar nicht. Es ging darum, dass viele davon nicht profitieren würden. Auch nach Ihren Zahlen ist jeder deutsche statistisch gesehen mehr als einmal geflogen. Mehr sagt die Statistik nicht aus. Für die Diskussion, ist es irrelevant, bzw eher ein Argument pro meiner These.
Beitrag vom 26.10.2025 - 13:45 Uhr
Usercontrail55
User (6351 Beiträge)

Wieder eine tolle Statistik, die aber nicht zu der Diskussion um Fliegen in Deutschland passt….

Setzt das ganze Gefordere von weiteren Subventionen für einen (anteilig) zu anderen Verkehrsträgern seeehr geringen 'Bedarf' aber in ein sehr gutes Verhältnis!

Nicht wirklich. Es geht um die Diskussion, was in Deutschland wer bezahlen muss, wer in Deutschland fliegt und ob in Deutschland irgendwas subventioniert werden soll, da bringt eine Statistik über wer weltweit noch nicht geflogen ist, 0,0 Mehrwert und ist wieder nur ein billiger Versuch aus der argumentativen Sackgasse zu kommen.

Das ist keine Statistik über 'weltweit', sondern aktuelle Zahlen für Deutschland. Und die machen, in Ihrer quantitativ eindeutigen Aussage, die Absurdität der Forderung nach Subventionen, die nur sehr wenigen zu Gute kommen würden, deutlich.

Korrekt, Mea culpa. Das kommt davon, wenn man es mal schnell schnell nebenbei macht.

Aber auch so weiß ich nicht, was genau das zur Diskussion beitragen soll. Ja, dann macht der Anteil der Flugreisen im gesamtkontext der Reisen einen kleineren Prozentsatz aus, aber darum ging es ja gar nicht. Es ging darum, dass viele davon nicht profitieren würden. Auch nach Ihren Zahlen ist jeder deutsche statistisch gesehen mehr als einmal geflogen. Mehr sagt die Statistik nicht aus. Für die Diskussion, ist es irrelevant, bzw eher ein Argument pro meiner These.
Das geht in die Richtung weiter oben. Es gibt einfach sehr viele Dinge die bereitgestellt werden, außerhalb des Minimalanspruchs, die subventioniert werden und die nicht durch die Nutzer alleine finanziert werden. Einfach weil man entschieden hat, dass sie einen Nutzen für das System haben. Beispiel ein Fahrradweg zwischen zwei Orten, der parallell zur Straße verläuft. Wer bezahlt den, auf welcher Grundlage? Es gibt die Infrastruktur bereits, die Straße, alle zahlen für den zusätzlichen Fahrradweg, aber nur wenige nutzen ihn. Alles nur, weil die Kommune es entscheiden hat, im Rahmen ihrer Selbstbestimmung. Oder die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Ordnungskräfte bei einem (wirtschaftlichen) Bundesligaspiel. Da machen die sich auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen voll. Das könnte man ewig fortsetzen.
Es wird immer mehrere Meinungen zur solch einer subventionierten Maßnahme geben, manche finden das gut/nötig, andere wiederum nicht. Am Ende entscheidet die Mehrheit über das Mandat.

Dieser Beitrag wurde am 26.10.2025 16:38 Uhr bearbeitet.