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Beitrag 16 - 30 von 33
Beitrag vom 30.09.2023 - 22:25 Uhr
Userfbwlaie
User (4969 Beiträge)
@contrail55,

Flughafen haben meist ein teueres oder lautes Wohnumfeld. Ggf. muss man etwas Geld und Zeit für die Fahrt zum Arbeitsplatz ausgeben.
Die Schlepperei mit bis zu 30 kg oder 32 kg schweren Gepäckstücken in gebückter Haltung kann an sich - trotz suboptimaler Vorbildung - kein Traumjob sein. Wie lange kann man diese Tätigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen durchführen?
Da die Bodendienste meist per Ausschreibung an irgendwelche Unternehmen vergeben werden, droht nach Ende der Ausschreibungszeit für die betroffenen MA eine betriebsbedingte Kündigung. Diese "Option" wird aber in den Entgelten nicht berücksichtigt...
Beitrag vom 30.09.2023 - 22:49 Uhr
UserEricM
User (5682 Beiträge)
Da die Bodendienste meist per Ausschreibung an irgendwelche Unternehmen vergeben werden, droht nach Ende der Ausschreibungszeit für die betroffenen MA eine betriebsbedingte Kündigung. Diese "Option" wird aber in den Entgelten nicht berücksichtigt...


Ist das so?
Ich hätte erwartet, dass bei der Übernahme durch neue Dienstleister Betriebsübergänge nach §613a stattfinden müssen, die in den meisten Fällen zumindest für 12 Monate Konditionen und Job sichern.
Beitrag vom 30.09.2023 - 23:33 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2551 Beiträge)
@contrail55:

Reichen Ihnen die Beiträge von @FW 190 und @fbwlaie als Antwort?
Wieso sollten sie? Die Frage war doch " Wissen Sie denn, was aktuell geboten wird und was ist für Sie eine ordentliche Bezahlung? "
@FW 190 sagt ja selbst, die Zahlen sind ein Jahr alt.

Fakt ist:
es ist offensichtlich zu wenig, um bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation genügend AK zu finden. Einfach aber wahr.
Ist das so? Eigentlich wissen Sie es nicht, sind nicht mal bemüht die Zahlen zu recherchieren. Erst mal wieder 5 Schleifen durch das Themenbuffet um dann in einer undifferenzierten Banalität zu schließen. Das hat sich selbst entlarvt.

Nun machen Sie sich aber schon ein wenig lächerlich (so sorry). Es ist ein Fakt das offensichtlich nicht genug AKe in Deutschland für diese Jobs gefunden werden.

Nein, die Vergütung ist es nicht (mehr), es sind heute eine Menge anderer Faktoren, die da reinspielen. Quelle: aus erster Hand, ein befreundeter GF eines Bodendienstleisters am BER.

Da können Sie hier mit Aussagen von 'befreundeten GF' kommen (unabhängig ob die stimmen oder nicht) oder nicht.

Ich finde knapp 17€/Std Bodendienste und rund 21€/Std Security + Zulagen und Goodies für Anfänger ordentlich, aber es fehlen weiterhin Leute. Work/Life scheint durch Geld nicht mehr kompensiert werden zu können, die Prioritäten haben sich verschoben. Das nicht nur hier, auch in Amsterdam.

Also ich finde € 17,00 für den harten Job nicht ausreichend! Das ist einfach zu wenig und schonmal überhaupt nicht ausreichend um "Work/Life" ausgewogen leben zu können.

Sorry, aber hier liegen Sie total daneben.
Beitrag vom 01.10.2023 - 07:53 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
Ich habe von einem Personaler eines Bodenabfertigers in MUC gehört, dass er maximal knapp €2000,- brutto im Monat bieten darf (ich nehme an Grundgehalt) und dass er ausreichend Leute finden würde, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Der Tarifvertrag für den Flughafen München sagt für Berufsanfänger 2700,-€ + Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Schichtzulagen (steuerfrei).
Wenn dem wirklich so ist, wundert mich der Engpass nicht.
Es spricht ja wohl Bände, dass Amazon(!) - nicht gerade als Traumarbeitgeber bekannt - dem Flughafen das Personal abgeworben hat.

Ich sehe hier durchaus die Flughäfen in der Pflicht. wenn Geld tatsächlich nicht der wichtigste Faktor sein sollte, wie contrail55 anmerkte, steht es den Arbeitgebern ja frei, sich andere Modelle zu überlegen.


Dieser Beitrag wurde am 01.10.2023 08:16 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.10.2023 - 07:58 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
Da die Bodendienste meist per Ausschreibung an irgendwelche Unternehmen vergeben werden, droht nach Ende der Ausschreibungszeit für die betroffenen MA eine betriebsbedingte Kündigung. Diese "Option" wird aber in den Entgelten nicht berücksichtigt...


Ist das so?
Ich hätte erwartet, dass bei der Übernahme durch neue Dienstleister Betriebsübergänge nach §613a stattfinden müssen, die in den meisten Fällen zumindest für 12 Monate Konditionen und Job sichern.
613a greift hier nicht, da ja der Betrieb nicht übernommen wird. Der Dienstleister hatte einen befristeten Vertrag und der wird nicht erneuert. Ende. Das was @FBWlaie schreibt stimmt schon so, zumindest für die Vergangenheit war das eine Spirale nach Unten. Diese Zeiten sind aktuell vorbei, für die meisten Bereiche gilt hier jetzt die Tarifverpflichtung.

Dieser Beitrag wurde am 01.10.2023 08:00 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.10.2023 - 09:16 Uhr
UserAngros
User (738 Beiträge)
Ich habe von einem Personaler eines Bodenabfertigers in MUC gehört, dass er maximal knapp €2000,- brutto im Monat bieten darf (ich nehme an Grundgehalt) und dass er ausreichend Leute finden würde, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Der Tarifvertrag für den Flughafen München sagt für Berufsanfänger 2700,-€ + Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Schichtzulagen (steuerfrei).
Wenn dem wirklich so ist, wundert mich der Engpass nicht.
Es spricht ja wohl Bände, dass Amazon(!) - nicht gerade als Traumarbeitgeber bekannt - dem Flughafen das Personal abgeworben hat.

Ich sehe hier durchaus die Flughäfen in der Pflicht. wenn Geld tatsächlich nicht der wichtigste Faktor sein sollte, wie contrail55 anmerkte, steht es den Arbeitgebern ja frei, sich andere Modelle zu überlegen.

Danke für den Hinweis mit dem TV. Ist dies der TVöD für MUC? Dann mag die genannte Zahl falsch sein, habe sie nicht hinterfragt. Letztlich ist das Ergebnis jedoch unverändert: es kommen zu wenig neue Mitarbeiter dazu und es bleiben auch zu wenige im Job, von denen die anfangen. Da muss man einfach irgendwann gegensteuern, mit welchen Mitteln auch immer, oder man wird - um auf den Artikel zurückzukommen - abgehängt im internationalen Vergleich.
Beitrag vom 01.10.2023 - 09:20 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2551 Beiträge)
€ 17,00 (brutto) bei 160 Stunden ergibt ca. diese € 2.700,00 brutto.

Reicht das für ein 'Work/Life' Leben in/um München oder Frankfurt!?

Ich glaube nicht. Und genau das ist das Problem.

Zum Vergleich:

"Das mittlere Monatsgehalt als Verkäufer in München, Bayern beträgt 3.560 €. Die mittlere zusätzliche Bezahlung als Verkäufer in München, Bayern beträgt 1.427 € mit einer Spanne von 353 € - 5.728 €."

Ich glaube da muss man sich nicht wundern, wenn man keine AK findet und eben dann der 'Ruf' nach 'unbürokratisch zuzulassenden AK' aus nicht EU - Ländern ertönt.

Beitrag vom 01.10.2023 - 09:48 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
Ich habe von einem Personaler eines Bodenabfertigers in MUC gehört, dass er maximal knapp €2000,- brutto im Monat bieten darf (ich nehme an Grundgehalt) und dass er ausreichend Leute finden würde, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Der Tarifvertrag für den Flughafen München sagt für Berufsanfänger 2700,-€ + Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Schichtzulagen (steuerfrei).
Wenn dem wirklich so ist, wundert mich der Engpass nicht.
Es spricht ja wohl Bände, dass Amazon(!) - nicht gerade als Traumarbeitgeber bekannt - dem Flughafen das Personal abgeworben hat.

Ich sehe hier durchaus die Flughäfen in der Pflicht. wenn Geld tatsächlich nicht der wichtigste Faktor sein sollte, wie contrail55 anmerkte, steht es den Arbeitgebern ja frei, sich andere Modelle zu überlegen.

Danke für den Hinweis mit dem TV. Ist dies der TVöD für MUC?
Nein, das Gehaltsangebot der Swissport liegt über dem TVöD, die Zahl ist da nicht zu finden. Normalerweise sind die Flugzeug- und Gepäckabfertiger in E3 eingruppiert, das passt aber nicht zusammen. Ab Anfang nächsten Jahres gibt es nochmal rund 150€ mehr.
Dann mag die genannte Zahl falsch sein, habe sie nicht hinterfragt. Letztlich ist das Ergebnis jedoch unverändert: es kommen zu wenig neue Mitarbeiter dazu und es bleiben auch zu wenige im Job, von denen die anfangen. Da muss man einfach irgendwann gegensteuern, mit welchen Mitteln auch immer,
Genau darum geht es. Die Unternehmen sind einfach nicht agil genug, sich auf die Bewdürfnisse der Arbeitnehmer einzustellen. Wenn man dann im Job merkt, mein Privatleben geht in diesem Schichtdienst vor die Hunde, dann kann das Geld nicht aufwiegen. Ordentlich bezahlt hin oder her. An den Bedingungen ändert sich ja nichts. So bleibt nur der Wechsel in einen anderen Job.
Wenn man sich die Jobangebote der einzelnen Dienstleister anschaut, da kommt in den Angeboten überhaupt nicht vor, dass man sich mit den Schwierigkeiten der Schichtarbeit auseinandergesetzt hat und wie man ihnen begegnet (zB feste und stabile! Dienstpläne, nach Vorne rollierende Schichten Früh-Spät-Nacht und danach 4 Tage frei usw.). Da geht es nur um monetäre Leistungen, wenn überhaupt. Bei der FRAport noch nicht mal das. Da wundert es nicht, wenn nach der ersten Begegnung mit der Nachtschicht kapituliert wird.
oder man wird - um auf den Artikel zurückzukommen - abgehängt im internationalen Vergleich.
Da gibt es ja die gleichen Probleme.

Dieser Beitrag wurde am 01.10.2023 09:52 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.10.2023 - 12:29 Uhr
UserX-Ray
User (557 Beiträge)
Umsteiger sollen laut einem Gesetzentwurf der niederländischen Regierung in Amsterdam künftig 50 bis 52 Euro Gebühren zahlen. Diese Gebühr für Transit-Passagiere wäre laut KLM weltweit die erste dieser Art, wobei aber eine Harmonisierung innerhalb der EU angestrebt wird.

 https://www.welt.de/reise/nah/article247692648/Teurerer-Flug-In-Amsterdam-drohen-Transitreisenden-hohe-Zusatzkosten.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

Den Drehkreuzen in der EU werden also immer weitere Einschränkungen, Gebühren und Kosten auferlegt, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter mindern wird.
Beitrag vom 01.10.2023 - 12:34 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
€ 17,00 (brutto) bei 160 Stunden ergibt ca. diese € 2.700,00 brutto.

Reicht das für ein 'Work/Life' Leben in/um München oder Frankfurt!?

Ich glaube nicht. Und genau das ist das Problem.
Da fehlen noch die steuerfreien Schichtzulagen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das Geld spielt für W/L aber keine Rolle. Ich möchte planbare Zeit, um mein soziales Leben gestalten zu können.
Zum Vergleich:

"Das mittlere Monatsgehalt als Verkäufer in München, Bayern beträgt 3.560 €. Die mittlere zusätzliche Bezahlung als Verkäufer in München, Bayern beträgt 1.427 € mit einer Spanne von 353 € - 5.728 €."
Wo haben Sie denn diese Zahlen her? Glassdoor? Ok, nehmen wir die mal.
Sie vergleichen hier die mittlere Bezahlung mit der Anfangsbezahlung der Bodendienste, das sind Äpfel und Birnen. Die unterste Vergütung eines Verkäufers in München wird dort mit 1978€ angegeben, die zusätzliche Vergütung wird geschätzt aus möglichen Provisionen, Trinkgeldern und Prämien. Die Steigerungsdynamik ist unklar, wer bekommt den höchsten Wert? Als Referenz werden auf genannter Seite die Vergütungen von Verkäufern bei Lidl, Aldi, Kaufland usw. angegeben, die in die Wertermittlung eingeflossen sind. Alle zwischen den genannten 1978,- und 2500€. Damit scheint man in M leben zu können.
Laut TV Bodendienste erhält man zusätzlich eine jährliche Sonderzahlung (Urlaub/Weihnachtsgeld) iHv 85% des Tabellenwertes. Alles zusammen weit über dem in Ihrer Referenz genannten niedrigsten Gehalt eines Verkäufers in M.
Ich glaube da muss man sich nicht wundern, wenn man keine AK findet und eben dann der 'Ruf' nach 'unbürokratisch zuzulassenden AK' aus nicht EU - Ländern ertönt.
Ich wundere mich doch garnicht. Ich sage nur, am Geld liegt es nicht mehr, dass die Jobs unattraktiv sind.

Dieser Beitrag wurde am 01.10.2023 12:38 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 01.10.2023 - 18:53 Uhr
Userfbwlaie
User (4969 Beiträge)
Früher waren die Bodendienste Teil der Dienstleistungen des Flughafenbetreibers. Zwecks "Un-"Kostenreduktion wurden gewisse Dienstleistungden in neu geschaffene Tochtergesellschaften ausgelagert.
Dann kam die EU bzw. Interessengruppen auf die Idee, für mehr Wettbewerb auf den meist von der öffentlichen Hand betriebenen Flugplätze zu sorgen.
Ob es im EU-Sinn ist, mit befristeten Dienstleistungsverträgen entsprechend befristete Arbeitsverhältnisse zu schaffen, muss wohl bejaht werden, wenngleich es aus AN-Sicht m. E. unerständlich ist.
Beitrag vom 02.10.2023 - 10:48 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
Früher waren die Bodendienste Teil der Dienstleistungen des Flughafenbetreibers.
Ja, das war total monopolisiert mit den bekannten Nebenwirkungen. Nur die Airports durften da anbieten. Das ganze war schon kartellartig ausgelegt, die Eigentümer der Airports waren gleichzeitig die Anbieter der Dienstleistung und Gestalter der Regeln. So in etwa wie Qatar und VAE.
Zwecks "Un-"Kostenreduktion wurden gewisse Dienstleistungden in neu geschaffene Tochtergesellschaften ausgelagert.
Nicht nur deswegen, siehe oben. Die Monopolisierung war einfach nicht mehr vermittelbar.
Dann kam die EU bzw. Interessengruppen auf die Idee, für mehr Wettbewerb auf den meist von der öffentlichen Hand betriebenen Flugplätze zu sorgen.
Genau so.
Ob es im EU-Sinn ist, mit befristeten Dienstleistungsverträgen entsprechend befristete Arbeitsverhältnisse zu schaffen, muss wohl bejaht werden, wenngleich es aus AN-Sicht m. E. unerständlich ist.
Na klar. Wenn ich ein Leitbild habe, freier Markt, dann gilt das. Uneingeschränkt. Hat ja auch Vorteile, die Arbeitsplätze gäbe es ja garnicht, wenn man das Momopol aufrecht erhalten hätte.
Mal von der Branche unabhängig, ist es nicht normal, dass man sich als Unternehmen behaupten und um Aufträge kämpfen muss. In diesem Boot bin ich doch als Arbeitnehmer immer mit drin, egal ob das Management Mist baut oder sich die Rahmenbedingungen per Dekret massiv ändern. Garantien gibt es nicht und es ist ja nicht so, dass jedes mal, wenn ein Vertrag ausläuft, dieser nicht verlängert wird.

Dieser Beitrag wurde am 02.10.2023 10:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.10.2023 - 12:13 Uhr
UserEricM
User (5682 Beiträge)
Da die Bodendienste meist per Ausschreibung an irgendwelche Unternehmen vergeben werden, droht nach Ende der Ausschreibungszeit für die betroffenen MA eine betriebsbedingte Kündigung. Diese "Option" wird aber in den Entgelten nicht berücksichtigt...


Ist das so?
Ich hätte erwartet, dass bei der Übernahme durch neue Dienstleister Betriebsübergänge nach §613a stattfinden müssen, die in den meisten Fällen zumindest für 12 Monate Konditionen und Job sichern.
613a greift hier nicht, da ja der Betrieb nicht übernommen wird. Der Dienstleister hatte einen befristeten Vertrag und der wird nicht erneuert. Ende. Das was @FBWlaie schreibt stimmt schon so, zumindest für die Vergangenheit war das eine Spirale nach Unten. Diese Zeiten sind aktuell vorbei, für die meisten Bereiche gilt hier jetzt die Tarifverpflichtung.

Sie haben recht, ein 613a muss nicht in allen Fällen greifen.
 https://www.airliners.de/wisag-kaufvertrag-frankfurt/43283

Im Falle des letzten Wechsels bei Fraport von Acconia auf Wisag wurden allerdings Übergänge nach 613a vereinbart, das gilt aber offenbar nicht generell.

 https://www.aviation.wisag.de/aviation/presse/pressemitteilungen/presse/article/bvd-uebernahme-am-frankfurter-flughafen-einigung-erzielt.html

Zwischen demn Zeilen lese ich da raus, dass die Übernahme von Gerät und "Geschäftsbeziehungen" (zu Lieferanten?) den 613a ausgelöst haben.

Alternativ hätte die Wisag auch mit eigener Mannschaft, neuem Gerät und einer neu aufgesetzten Zulieferkette starten können. Ist aber halt schon ein Brett...

Dieser Beitrag wurde am 02.10.2023 12:20 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.10.2023 - 12:50 Uhr
Usercontrail55
User (4788 Beiträge)
Sie haben recht, ein 613a muss nicht in allen Fällen greifen.
 https://www.airliners.de/wisag-kaufvertrag-frankfurt/43283
Er greift nur in einem Fall, siehe Absatz (1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Im Falle des letzten Wechsels bei Fraport von Acconia auf Wisag wurden allerdings Übergänge nach 613a vereinbart, das gilt aber offenbar nicht generell.
Das heißt nur, dass alle Beteilgten sich einig sind, dass 613a greift und zur Anwendung kommt. Das macht es leichter und vor allen Dingen schneller in der Abwicklung.
 https://www.aviation.wisag.de/aviation/presse/pressemitteilungen/presse/article/bvd-uebernahme-am-frankfurter-flughafen-einigung-erzielt.html

Zwischen demn Zeilen lese ich da raus, dass die Übernahme von Gerät und "Geschäftsbeziehungen" (zu Lieferanten?) den 613a ausgelöst haben.
Da brauchen Sie nur die erste Zeile im ersten airliners.de-Link lesen, da steht es gleich zu Anfang... Wisag hat Acciona gekauft. Daher greift 613a.
Alternativ hätte die Wisag auch mit eigener Mannschaft, neuem Gerät und einer neu aufgesetzten Zulieferkette starten können. Ist aber halt schon ein Brett...
Ja, so hätten sie wachsen können, aber mit dem Risiko, dass die Acciona Kunden und das Personal nicht zur Wisag gehen. So sind sie Rechtsnachfolger mit den Sicherheiten und im Gegenzug gibt es die Auflagen.
Beitrag vom 02.10.2023 - 15:03 Uhr
Userfbwlaie
User (4969 Beiträge)
Ein Monopol liegt dann am Flughafen vor, wenn man als Airliner nur einen Lieferanten für eine notwendige Dienstleistung hat und der Flughafenbetreiber diesen Dienstleiter bestimmt hat.
Die Verantwortung für die Bodendienste müsste vom Flughafenbetreiger auf die Kunde der Bodendienstleister gehen. Der Flughafen müsste nur die Infrastruktur für eine gewisse Anzahl von Bodendienstleistern vorhalten.
LH müsste theoretisch in der Lage sein, die Bodendienste für sich selbst zu organisieren.

Er wäre schon recht eigenartig, wenn die Tochtergesellschaft (der Bodendienstleiter) zum Vertragsende nur eine neue Muttergesellschaft erhält, damit keine Monopolsituation auftritt.