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Beitrag 1 - 4 von 4
Beitrag vom 10.12.2015 - 22:33 Uhr
UserKranich
User (440 Beiträge)
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Das höchste Verwaltungsgericht hebt faktisch die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses auf, dort wurden 126 Flugbewegungen pro Stunde gefordert, jetzt reichen also wegen Lärmschutzgründen 98 Flugbewegungen pro Stunde, nur innerhalb dieser Begrenzung soll das Kasseler Verwaltungsgericht eine mögliche Alternative suchen, eine nicht lösbare Aufgabe unter den jetzt neuen Vorgaben des Lärmschutzes. Was hindert die Kasseler Richter jetzt daran auch die Ergebnisse der NORAH Studie einzubeziehen und die besonders gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen zwischen 5.00 und 6.00 Uhr zu berücksichtigen und auch hier für die Anwohner weitere Begrenzungen der Flugbewegungen vorzunehmen.
Beitrag vom 11.12.2015 - 14:14 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
@Kranich,

so einfach ist das nicht. Falls nämlich 126 Flugbewegungen doch -irgendwann einmal - technisch möglich sein soltten, wäre alles in Ordnung.

Mit weniger Bewegungen könnte aber eine andere Berechnung der Lärmverteilung möglich sein. Darum geht es...
Man könnte doch - böse - unterstellen, daß bei 98 Bewegungen ganz andere Gemeinden stärke betroffen wären...

Beitrag vom 11.12.2015 - 14:35 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
In der Tat ein interessantes Urteil.

In der bisherigen Rechtsprechung war die Ziel-Erreichung eines Planungsvorhabens immer ein Muss, nie optional.

Konnte das mit dem Plan formulierte Ziel nicht erreicht werden, waren die vorgenommenen Abwägungen und die auferlegten Nachteile rechtswidrig.

Das durch den PFB NW-Bahn formulierte Ziel von 126 Flugbewegungen/Stunde kann nun zumindest mit den aktuellen An- und Abflugverfahren offensichtlich nicht erreicht werden.
Das BVerwG scheint trotzdem noch auf eine "Heilung" der Defizite der Ausbauplanung zu hoffen.

Da in FRA ein Start auf der Center-Bahn aufgrund der Lage von Rüsselsheim und Raunheim nur entweder nach rechts drehen und in Konflikt mit Durchstartern auf der NW Bahn oder nach links drehen und in Konflikt mit Durchstartern der Südbahn kommen kann, ist fraglich ob das Ziel 126/h mit dem Bau der NW-Bahn überhaupt thoeretisch erreichbar ist - unabhängig von neuer GPS Technik und den gewählten Verfahren Süd-Umfliegung oder NW Abflug.

Zum Erreichen dieser Kapazität muss auch bei BR25 (wie bei BR07) vermutlich generell geradeaus (BR25: über Rüsselsheim/Raunheim) gestartet werden, was eine sehr große Anzahl Menschen sehr hoch belasten würde, da dort dann 365 Tage pro Jahr Fluglärm auftreten würde statt wie bisher nur an etwa 30% der Tage.


Dieser Beitrag wurde am 11.12.2015 14:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.11.2018 - 19:55 Uhr
Userfbwlaie
User (4870 Beiträge)
Bei zweistufigen Verfahren ist die Situation schwierig:
Mit z. B. der Baugenehmigung kann man bauen. Falls man aber nicht baut und auf die Aufarbeitung der nächste rechtliche Stufe wartet, kann die Baugenehmigung verfallen.
Andererseits sind die Gerichte aber keine Bündlungsbehörden...