Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Keine Festlegung bei Übernahme der ...

Beitrag 1 - 2 von 2
Beitrag vom 12.03.2008 - 15:53 Uhr
UserGast
User (-4 Beiträge)
Muss die Option vollständig oder gar nicht ausgeübt werden? Im Falle einer vollständigen Ausübung hätte die Gesellschaft keinen britischen Eigentümer mehr und würde in der Folge alle internationalen Flugrechte verlieren (wie bei SWISS damals)
Beitrag vom 12.03.2008 - 18:42 Uhr
UserGast
User (-4 Beiträge)
Die SWISS hat die internationalen Flugrechte nicht verloren. Wäre jedoch passiert, hätte die LH von Anfang an mehr als 49,9% der Aktien übernommen. Die haben daher einfach 51% in einer Schweizer Stiftung geparkt, bis die Luftverkehrsrechte neu verhandelt wurden.
So was würde bei der Übernahme von BMI sicher auch angewandt, da es die einzige Möglichkeit wäre. Ausser sie würden mit Bishop über so ein Konstrukt sprechen, dass dieser die Aktien bis zur vollsändigen Neuverhandlung der Luftverkehrsrechte behält und anschliessend abtritt.