Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Koffer und Passagier müssen gemeins...

Beitrag 1 - 13 von 13
Beitrag vom 15.04.2012 - 21:01 Uhr
UserGebrüder Wright
Ingenieur
User (409 Beiträge)
Ich kann kaum glauben was ich da lese! Da gibt mal wieder so ein unwissenender Richter sein Urteil ab, ohne den Faktor Mensch zu berücksichtigen. Ich hoffe dem wird eines Tages das gleiche wiederfahren. Toller Anwalt den sich der Kläger ausgesucht hat.
Beitrag vom 15.04.2012 - 23:08 Uhr
Userthunder-cobra
User (51 Beiträge)
Sorry, da muss ich dir widersprechen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Urteil (und die Entscheidung der Airline) absolut nachzuvollziehen.

Natürlich ist das ganze sehr ärgerlich für die Fluggäste, und es wäre aus meiner Sicht zu hinterfragen, ob man nicht noch einige Minuten auf die Nachzügler hätte warten können (zumal Sie wohl offensichtlich mit derselben Airline nach Amsterdam geflogen wurden) und die Schuld somit nicht bei den Passagieren liegt.

Aber das Urteil "Passagiere dürfen nicht ohne Ihr Gepäck fliegen" halte ich für angemessen.

Gruß, t-c
Beitrag vom 16.04.2012 - 07:48 Uhr
UserGebrüder Wright
Ingenieur
User (409 Beiträge)
Wie kann man denn der Meinung eines anderen widersprechen bzw. die jmd. äußert und vertritt?

Welche Schuld trifft den in diesem Fall dem Fluggast? Also liegt doch das schulhafte Verhalten entweder bei der Fluggesellschaft oder ist durch höhere Gewalt entstanden.

Die Fluggesellschaft hat nun mal ihren Beförderungsvertrag zu erfüllen. Und da der Fluggast zum richtigen Zeitpunkt am Gate war, hätte der Koffer mit einem gewissen Aufwand zum Flieger gebracht werden müssen. Denn man kann davon ausgehen, dass der Aufwand für den Fluggast weitaus höher war als den/die Koffer weiterzubefördern!

Ein Urteil zu Gunsten der Fluggesellschaft.
Beitrag vom 16.04.2012 - 09:06 Uhr
UserCCP
User (23 Beiträge)
"Die Fluggesellschaft hat nun mal ihren Beförderungsvertrag zu erfüllen. Und da der Fluggast zum richtigen Zeitpunkt am Gate war, hätte der Koffer mit einem gewissen Aufwand zum Flieger gebracht werden müssen"

Mal wieder die typische egoistische Sicht des Einzelnen! Ich habe ein Ticket gekauft und damit gehört mir ja dann quasi mindestens die halbe Firma, ich bin also König, also trage man mir den A..... nach.

Vielleicht solltest du mal überlegen, dass eine Fluggesellschaft nicht nur einen Beförderungsvertrag zu erfüllen hat (und ja, das hat sie!) sondern darüber hinaus eine erhebliche Verantwortung in vielerlei Richtung trägt. Und das nicht nur ihren Passagieren gegenüber.
Dabei ist sie dann auch noch stark von der Zuarbeit anderer abhängig (Loader, Caterer, ATC, Handling, etc....) auf die sie nur bedingt Einfluss hat.
Und schliesslich macht sie ja auch die Regeln nicht, nach denen das ganze Spiel läuft, sondern die Pappnasen von Regierung, EU und Luftfahrtbehinderungsamt.
Manches davon ist allerdings tatsächlich nachvollziehbar oder habt ihr Lockerbie schon vergessen?
Die Regel dass kein Gepäck ohne zugehörigen Passagier reisen darf (so rum muss es übrigens lauten, t-c ;-) )
ist daraus entstanden. Und wenn sich eine Airline darüber hinwegsetzt, wie der Teilzeitstudent das in diesem Fall entrüstet fordert und dann mal wieder ein Koffer hochgeht und mit ihm ein Jumbo weil die Schokolade darin wohl doch keine war, dann ist das Geschrei wieder gross.
Im Übrigen hat die Airline ihren Beförderungsvertrag ja auch erfüllt. Aus Sicherheitsgründen eben leider etwas später als geplant.
Ich denke es täten alle gut daran, ihr manchmal doch sehr kleingeistiges Anspruchsdenken wenigstens ab und zu mal auf den Prüfstand zu stellen und wenigstens zu versuchen, sich ein Bild der Hintergründe zu machen bevor in lautes Geschrei ausgebrochen wird.

CCP
Beitrag vom 16.04.2012 - 09:23 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
Also wenn das auf dem Rückflug passiert wäre, dann hätte der Passagier am Flugplatz Amsterdam beiben müssen, damit sein Gepäck mit einem Flieger zu seinem Heimatflugplatz weiter transportiert wird?
Doch wohl kaum - 600 EUR plus Übernachtung und per diem?? Die Fluggesellschaft hätte das Gepäckstück dann per LKW (Flugzeug wäre unzulässig) nach Hause transportiert - obwohl noch genügend Platz im nächsten Flieger vorhanden wäre?
Diese Fluglinie transportiert gundsätzlich "verlorenes Gepäck" grundsätzlich nicht per Luftfracht? Das wär fast eine Idee von Herrn Ramsauer...
Beitrag vom 16.04.2012 - 09:40 Uhr
UserGebrüder Wright
Ingenieur
User (409 Beiträge)
@CCP Auf deine Beleidigungen gehe ich mal nicht weiter ein, anscheinend findest du einen derartigen Sprachgebrauch normal.

Das kein Gepäck ohne zugehörigen Passagier befördert werden darf, ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung, zudem es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.
Andererseits muss man sich die Frage stellen, ob es für die Fluggesellschaft zumutbar gewesen wäre, das Gepäck manuell (von Hand) umzuladen. Und da sehe ich hier eine gewisse Verantwortung dem Kunden gegenüber der sein Ziel, egal ob privat oder geschäftlich, mit oder ohne Gepäck, zu einem bestimmten Termin erreichen wollte.

Wiederum gibt es genügend Fälle, bei dem das Gepäckstück in den falschen Flieger geladen wurde. So ist es zum Bsp. einem Verwandten Anfang Mai dieses Jahr passiert. AB: Hurghada-Nürnberg. Das Gepäck kam dann irgendwo in Dänemark an und wurde über Kopenhagen und Berlin nach Nürnberg transportiert. Also auch kein Problem.
Oder auch folgendes. Auf einem Rückflug von Keflavik nach Berlin über Kopenhagen ist uns 2007 folgendes passiert. Ankunft in Kopenhagen 10min vor dem geplanten Abflugtermin. Obwohl es zwei unterschiedliche Gesellschaften waren und das Gate schon geschlossen war, setzte man alle Hebel in Bewegung uns in diesen Flieger zu lassen. Wir wurden extra in einem separaten Bus zum Außenstellplatz gefahren. Der Abflug verspätete sich um 15min. Das Gepäck wurde uns zwei Tage später per Post zugestellt. Damit unterstelle ich der Fluggesellschaft in dem o.g. Fall, dass sie ihre Möglichkeiten nicht vollausgeschöpft hat, den Fluggast mitzunehmen.

Zumal Luftpost und co. sich auch im Flieger befinden und die Sicherheitsvorkehrungen heute anders sind als 1988.

Nebenbei. Es geht mir um die Tatsache, dass es für die Fluggesellschaft zumutbar gewesen wäre, das Gepäck in die nächste Maschine umzuladen.


Dieser Beitrag wurde am 16.04.2012 09:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.04.2012 - 10:39 Uhr
Userintrepify
User (7 Beiträge)
@Gebrüder Wright: nur so lang die Ticketpreise immer weiter schrumpfen und somit auch die Gewinnmarge einer Airline immer weiter schrumpft, so schrumpft auch die finanzielle Möglichkeit (und evtl. auch die Motivation) solche Personen/Gepäck-Direkt-Transfers zu organisieren.
Beitrag vom 16.04.2012 - 11:12 Uhr
UserMHGDUSZRH
User (147 Beiträge)
Ich frag mich aber auch, ob das durchzuführen ist. Gepäck, das verloren geht und wieder auftaucht, darf ja auch ohne Passagier nachgeschickt werden. Ist für mich auch eher eine Entscheidung pro Airline und gegen Passagier.
Beitrag vom 16.04.2012 - 12:04 Uhr
UserVorabendeinchecker
User (276 Beiträge)
Und was passiert, wenn der Koffer ganz verloren geht?
Oder bereits in München stehengeblieben wäre?
Die Koffer sind bereits ein Leg geflogen (MUC-AMS) und die Gäste waren da, heißt sie wären ja zur vermeintlichen "Höllenmaschine" zugestiegen?
Daß der Koffer nicht rechtzeitig kam war ja nicht von ihnen zu beinflussen?
Für mich schwer nachzuvollziehen, wie ein Richter so entscheidet!
Kann es sein, daß der Flieger nach Curacao überbucht war?
Beitrag vom 16.04.2012 - 13:55 Uhr
Usersixpence
*sixpence-pictures // fine art photography // design
User (727 Beiträge)
ich finde diesen richterspruch einen der vielen typischen von unbeleckt und uninteressiert, der zwar fachlich keine ahnung hat und sich auch nicht die mühe machen will, aber "formaljuristisch" nicht angreifbar ist.

ich halte es genau mit der exakten und präzisen zusammenfassung von @Vorabendeinchecker.

saludos a todos

charlie.f.kohn@sixpence-pictures.com
fine art photography // design // madrid
Beitrag vom 16.04.2012 - 14:12 Uhr
UserGebrüder Wright
Ingenieur
User (409 Beiträge)
@Gebrüder Wright: nur so lang die Ticketpreise immer weiter schrumpfen und somit auch die Gewinnmarge einer Airline immer weiter schrumpft, so schrumpft auch die finanzielle Möglichkeit (und evtl. auch die Motivation) solche Personen/Gepäck-Direkt-Transfers zu organisieren.

Sicherlich spielen da wirtschaftliche Aspekte bei solchen Entscheidungen mit rein. Aber gerade in Zeiten wo der Wettbewerb hart ist und die Gewinnmarge kleiner werden, muss man mit Service und Qualität punkten und kann ggf. darüber den einen oder anderen Euro mehr verlangen. Nicht umsonst gibt es in Europa noch Airlines bei denen die Zahlen schwarz sind.


Zu meinem Beitrag von 9:40Uhr,

So ist es zum Bsp. einem Verwandten Anfang Mai dieses Jahr passiert. Gemeint war natürlich April.
Beitrag vom 16.04.2012 - 14:26 Uhr
Usertraveller
User (47 Beiträge)
Das ist wirklich ein seltsamer Fall. Ich kenne einige Leute, bei denen das Gepäck nicht rechtzeitig beim Anschlussflug war und die trotzdem alle mitgekommen sind. Mir ist das selber 2x in CDG mit AF passiert. Vielleicht war die Maschine tatsächlich überbucht. Aber selbst dann haben meines Wissens Transfer-Paxe Vorrang (ist mir zumindest so gegangen).
Beitrag vom 16.04.2012 - 16:01 Uhr
Userskytrain
User (129 Beiträge)
Ich kann den Fall leider auch nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht kann mir jemand helfen, warum das Urteil genau so ausgefallen ist. Oder gab es noch andere Hintergründe zu dem Fall, die wir in der knappen Zusammenfassung nicht erfahren haben? Die Begründung klingt nicht logisch, da die Passagiere einerseits wohl ordnungsgemäß eingecheckt hatten und rechtzeitig zum Boarding am Gate des Anschlussfluges waren, andererseits aber gesagt wird, sie seien "zu spät zur Abfertigung erschienen".

Mir ist es persönlich schon häufiger passiert, dass bei knappen Übergängen mein Gepäck nicht mehr in den Anschlussflug verladen werden konnte. Das ist zwar lästig, aber für diesen Fall gibt es am Zielort entsprechende Verfahren und gut ist. Noch nie habe ich erlebt, dass mir aus diesem Grund das Boarding verweigert wurde. Erst vor wenigen Wochen kam mein Koffer bei einem knappen Übergang mit KLM in Schiphol nicht mit. Im Gerichtsverfahren ging es um die Relation München - Amsterdam - Curacao, daher liegt die Vermutung nahe, dass auch dort KLM beteiligt war. Mich wundert das Vorgehen daher schon. Das Gepäck kam in meinem Fall einfach mit der nächsten Maschine und wurde per Kurier an die von mir angegebene Zustelladresse geliefert.

Ich hätte kein Problem damit, wenn das unbegleitete Gepäck einer besonderen Sicherheitsprüfung vor dem Weitertransport unterzogen würde. Fehlgeleitetes Gepäck muss schließlich auch auf dem Luftweg nachgeschickt werden, ohne dass der Passagier gezwungen ist, dem Umweg des Koffers "nachzufliegen" um wieder an sein Eigentum zu gelangen.