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Beitrag vom 08.12.2021 - 17:35 Uhr
Usermpilot
User (382 Beiträge)
Letztlich entscheidend ist doch, was im Kleingedruckten des Ausbildungsvertrages steht. Die Argumentation, die Ausbildung seie nicht mehr durch LAT erfüllbar, weil entsprechende Einrichtungen verkauft seien oder aufgelöst wurden, ist juristisch recht schwach. Entscheidend ist doch, daß die Aspiranten mit der LAT Ausbildung das LH-Image verbunden sahen , was durch TFC nicht gegeben ist. Zumindest hätten Sie Anspruch auf einen diesbzgl. materiellen Ausgleich. Ob das aber einem Richter in FRA, fliegerischer Laie, verständlich zu machen ist, bleibt dahingestellt.

Leider hat es VC bis heute nicht mal geschafft, daß Pilot als Beruf anerkannt wird. Dies benutzt das für Luftfahrt zentral zuständige Arbeitsamt Frankfurt weiterhin zur Verweigerung von Förderungen und Umschulungen. So ist es eine Farce des 21. Jahrhunderts, daß die aufwändig erlangte und zu erhaltende Pilotenlizenz quasi nur als Hilfsarbeiter-Anlern-Bescheinigung von staalicher Seite gesehen wird. Aber Fachfleischverkäuferin, entstanden im mittelalterlichen Ständesystems, das ist ein Beruf.
Beitrag vom 08.12.2021 - 19:22 Uhr
UserSonnenbar
User (206 Beiträge)
willkommen zurück im haifischbecken!
Beitrag vom 08.12.2021 - 20:26 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Letztlich entscheidend ist doch, was im Kleingedruckten des Ausbildungsvertrages steht. Die Argumentation, die Ausbildung seie nicht mehr durch LAT erfüllbar, weil entsprechende Einrichtungen verkauft seien oder aufgelöst wurden, ist juristisch recht schwach. Entscheidend ist doch, daß die Aspiranten mit der LAT Ausbildung das LH-Image verbunden sahen , was durch TFC nicht gegeben ist. Zumindest hätten Sie Anspruch auf einen diesbzgl. materiellen Ausgleich. Ob das aber einem Richter in FRA, fliegerischer Laie, verständlich zu machen ist, bleibt dahingestellt.

Leider hat es VC bis heute nicht mal geschafft, daß Pilot als Beruf anerkannt wird. Dies benutzt das für Luftfahrt zentral zuständige Arbeitsamt Frankfurt weiterhin zur Verweigerung von Förderungen und Umschulungen. So ist es eine Farce des 21. Jahrhunderts, daß die aufwändig erlangte und zu erhaltende Pilotenlizenz quasi nur als Hilfsarbeiter-Anlern-Bescheinigung von staalicher Seite gesehen wird. Aber Fachfleischverkäuferin, entstanden im mittelalterlichen Ständesystems, das ist ein Beruf.

Ich finde die Argumentation des Gerichtes auch etwas seltsam, insbesondere, weil LH ja deshalb zügig alles noch verkauft hat, bevor die Verhandlung stattfindet. Wenn im Vertrag ausdrücklich drin steht, dass die Ausbildung mit LAT-Equipment und Personal an LAT-Standorten zu erfolgen hat, dann muss die LAT das auch liefern. Gerade dann hätte das AG sagen müssen: "Ihr habts verkauft? Dann seht zu, dass ihr das alles zurückbekommt". Diese Entscheidung öffnet ja Tür und Tor für allen möglichen Schabernack.

Da wirds mit Sicherheit noch eine zweite Runde geben. Kann mir nicht vorstellen, dass man es dabei sein lässt.
Beitrag vom 08.12.2021 - 20:28 Uhr
UserXiaoWenBao
User (3 Beiträge)
Das Gerict hat die Sache recht neutral beurteilt. Die LAT ist aufgrund Corona nicht mehr im Stande die Ausbildung, so wie sie vorgesehen war, auszuführen.Es entstand von Seitens der LAT eine Unmöglichkeit gemäss BGB, dadurch hat die LAT die Verpflichtung dem Vertragspartner eine Alternative anzubieten die akzeptiert werden kann oder nicht. In anderweitigen Fall, wenn der Flugschüler nun bei einer anderen Flugschule die Ausbildung beendet, die jedoch teurer ist als die bei der LAT, müsste LAT die Mehrkosten übernehmen (Ersetzen des entstandenen Schadens durch die Unmöglichkeit). Ein materieller Schaden kann hier nicht nachgewiesen werden, da die Ausbildung auch bei der anderen Flugschule nach geltenden EASA Standards durchgeführt wird. Das Image ist nur eine subjektive Einschätung von der betreffenden Person (klngt etwas hart aber so wird die Sache betrachtet) und kann von einer anderen Person ganz anders gesehen werden. Daher kann ein Anspruch auf Entschädigung für das verlorene LH-Image nicht geltend gemacht werden.
Der Richter schaut sich nur an was steht im Vertrag, beeinhaltet der Vertrag irgendwelche Punkte die Sittenwidrig sind und wie ist die Gesetzeslage (hier Vertragsrecht nach BGB). Darauf basiert er dann sein Urteil.

Der Beruf des Piloten wird so gesehen, dass ich einen Sport (Flugsport) professionell ausübe und hierfür für meiner Dienste ein Gehalt bekomme. Ähnlich wie bei einem Profi Fussballspieler oder Tennisspieler. Der Grundsatz liegt hier, dass ich die Tätigkeit auch in meiner Freizeit in einem Verein ausüben kann. Der MPL Schein ist hier ein Zwischending, aber ich kann die entsprechende Schulung nachholen.
Wenn ich in meiner Freizeit als Fachfleischverkäuferin Fleisch verkaufe, wird dies als Schwarzarbeit angesehen. Als Berufspilot macht man sein Sport zum Beruf, das ist die Sichtweise eines Arbeitsamtes.




Beitrag vom 08.12.2021 - 22:28 Uhr
UserHPA
User (45 Beiträge)
Verträge sind unter gewissen Umständen immer kündbar. Sonst könnte eine Flugschule ja auch darauf bestehen, das ein Kandidat die Ausbildung abschließen muss, gegen seinen Willen.
Wenn ein BA Student sagen wir mal bei der LHT eine duale Ausbildung anfängt und die LHT ggf verkauft werden würde, geht dieser Student ja auch mit zum neuen Eigner und hat nicht automatisch den Anspruch, im Lufthansa Konzern zu bleiben, nur weil hier der Ruf angeblich besser ist.
Die LAT hat ja dafür gesorgt, das die Schüler eine gleichwertige Ausbildung bekommen.
Die VC Verhandlungen in der Vergangenheit haben ja leider gezeigt, das immer nur alles mit der Brechstange geht. Ein geordneter Ãœbergang scheint eher undenkbar.
Beitrag vom 09.12.2021 - 10:17 Uhr
UserStillerleser
User (10 Beiträge)
Da hat ein Großkonzern mal wieder deutlich gemacht, dass er meint über dem Gesetz zu stehen. Hat trotz eines Urteils die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich gemacht und feiert sich jetzt als Sieger.
Enttäuschend
Beitrag vom 09.12.2021 - 10:33 Uhr
UserFloCo
Vielflieger
User (1641 Beiträge)
Da hat ein Großkonzern mal wieder deutlich gemacht, dass er meint über dem Gesetz zu stehen. Hat trotz eines Urteils die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich gemacht und feiert sich jetzt als Sieger.
Enttäuschend

Sorry, aber was ist das denn für ein kruder Post? Inwieweit kann der der Großkonzern "über dem Gesetz stehen", wenn ein Richter, der ja das Gesetz vertritt, ihm Recht gibt?

Ich glaube was hier einfach verstanden werden muss, dass sich vor dem Gesetz keinen einen Scheiß um das angebliche Image der besseren LH Ausbildung kümmert. So etwas wie Image is subjektiv und kann daher nicht vor dem Gesetz eingeklagt werden. Das hat nichts damit zu tun, dass jemand über dem Gesetz steht.


Ist in dem Zusammenhang auch ganz interessant: Wie sehr wird hier immer über LH geschimpft, dass man ja die Tradition, die Marke, das Image etc etc ruiniert, indem man sich dem Markt anpasst... jetzt auf einmal, ist es aber genau dieses Image, welches LH (oder einen Teil davon) so viel besser machen soll gegenüber der Konkurrenz, dass man sogar dafür klagt.

Angeblich ist doch das Image seit C. Spohr Verantwortung trägt so massiv geschädigt worden, dass LH da eigentlich nur noch auf dem Level wie ein LCC unterwegs ist.

Oder wird die Sichtweise jedes mal angepasst, je nachdem ob man gerade ein schlechtes Image braucht um das Management das Versagen unterstellen zu können, oder ein gutes Image braucht, wenn man selbst davon profitieren will?
Beitrag vom 09.12.2021 - 11:53 Uhr
UserStillerleser
User (10 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.
Beitrag vom 09.12.2021 - 12:12 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.

Völlig richtig. LH hat eine einstweilige Verfügung erlassen bekommen, der sie Folge leisten muss. Jetzt müsste man sich anschauen, ob der Verkauf des Betriebseigentums vor oder nach Erlass der einstweiligen Verfügung vollzogen wurde. Falls letzteres der Fall ist, ist das dann nicht sogar eine Missachtung der Rechtsprechung?
Beitrag vom 09.12.2021 - 12:25 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.

Völlig richtig. LH hat eine einstweilige Verfügung erlassen bekommen, der sie Folge leisten muss. Jetzt müsste man sich anschauen, ob der Verkauf des Betriebseigentums vor oder nach Erlass der einstweiligen Verfügung vollzogen wurde. Falls letzteres der Fall ist, ist das dann nicht sogar eine Missachtung der Rechtsprechung?
Das spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Die EV gilt für 10 FS kurz vor Ende der Ausbilung. Die müssen Zugang zur Flugschule in Az haben um das Modul abschließen zu können. Das dadurch ein Verkauf bis zum Abschluß ausgeschlossen ist geht daraus nicht hervor. Die Flugschule wird von United weiterbetrieben und die machen es da dann fertig, auf den gleichen Fliegern und mit gleichen Ausbildern. Diese Möglichkeit gibt es und man muss sie nutzen und wird nicht mitterndrin nach Rostock oder anderswo hin transferiert. Evtl. Mehrkosten muss LAT tragen.
Anders wäre es, wenn man den Standort ganz geschlossen und verlagert hätte. Dann müsste man mitgehen oder einen Ersatz hinnehmen, siehe Bremen. So das Urteil.

Dieser Beitrag wurde am 09.12.2021 12:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.12.2021 - 13:01 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.

Völlig richtig. LH hat eine einstweilige Verfügung erlassen bekommen, der sie Folge leisten muss. Jetzt müsste man sich anschauen, ob der Verkauf des Betriebseigentums vor oder nach Erlass der einstweiligen Verfügung vollzogen wurde. Falls letzteres der Fall ist, ist das dann nicht sogar eine Missachtung der Rechtsprechung?

Jetzt warte ich schon geraume Zeit, dass ein Forist seinen Satz rauslässt ("Bleiben doch bitte alle bei Themen mit denen Sie sich auskennen, bevor solche Parolen (Missachtung von Rechtsprechung etc.) herausgehauen werden."), aber wahrscheinlich hackt keine Krähe ..... naja, Sie wissen schon :)
Beitrag vom 09.12.2021 - 13:39 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.

Völlig richtig. LH hat eine einstweilige Verfügung erlassen bekommen, der sie Folge leisten muss. Jetzt müsste man sich anschauen, ob der Verkauf des Betriebseigentums vor oder nach Erlass der einstweiligen Verfügung vollzogen wurde. Falls letzteres der Fall ist, ist das dann nicht sogar eine Missachtung der Rechtsprechung?

Jetzt warte ich schon geraume Zeit, dass ein Forist seinen Satz rauslässt ("Bleiben doch bitte alle bei Themen mit denen Sie sich auskennen, bevor solche Parolen (Missachtung von Rechtsprechung etc.) herausgehauen werden."), aber wahrscheinlich hackt keine Krähe ..... naja, Sie wissen schon :)

Ich stelle hier nur Fragen ;-)
Beitrag vom 09.12.2021 - 14:23 Uhr
UserX-Ray
User (517 Beiträge)
Ich stelle hier nur Fragen ;-)

Dafür dass Sie zu diesem Thema so viele Fragen haben, hatten Sie aber schon vor dem Urteil eine sehr eindeutige und kompetente Meinung:

"LH kennt nur eine Sprache und das ist die eines Gerichtsurteils. Also mal wieder die nächste Klatsche vorm Arbeitsgericht kassieren gehen, wie so oft."
Beitrag vom 09.12.2021 - 17:11 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Ich stelle hier nur Fragen ;-)

Dafür dass Sie zu diesem Thema so viele Fragen haben, hatten Sie aber schon vor dem Urteil eine sehr eindeutige und kompetente Meinung:

"LH kennt nur eine Sprache und das ist die eines Gerichtsurteils. Also mal wieder die nächste Klatsche vorm Arbeitsgericht kassieren gehen, wie so oft."

Das war die erste Instanz. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es dabei bleibt.
Beitrag vom 09.12.2021 - 18:08 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Sie vernachlässigen die Tatsache, dass die Flugschüler ja schon recht bekommen hatten und ihnen in der Tat ein Recht auf die Ausbildung der Lufthansa zugesprochen wurde. Durch denn ANSCHLIEßEND erfolgten Verkauf von Betriebseigentum hat sie die Erfüllung dieses Anspruchs jedoch unmöglich gemacht. Der von ihnen gezogenen Zusammenhang zum Image ist meiner Ansicht nach hierbei irrelevant.

Völlig richtig. LH hat eine einstweilige Verfügung erlassen bekommen, der sie Folge leisten muss. Jetzt müsste man sich anschauen, ob der Verkauf des Betriebseigentums vor oder nach Erlass der einstweiligen Verfügung vollzogen wurde. Falls letzteres der Fall ist, ist das dann nicht sogar eine Missachtung der Rechtsprechung?
Das spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Die EV gilt für 10 FS kurz vor Ende der Ausbilung. Die müssen Zugang zur Flugschule in Az haben um das Modul abschließen zu können. Das dadurch ein Verkauf bis zum Abschluß ausgeschlossen ist geht daraus nicht hervor. Die Flugschule wird von United weiterbetrieben und die machen es da dann fertig, auf den gleichen Fliegern und mit gleichen Ausbildern. Diese Möglichkeit gibt es und man muss sie nutzen und wird nicht mitterndrin nach Rostock oder anderswo hin transferiert. Evtl. Mehrkosten muss LAT tragen.
Anders wäre es, wenn man den Standort ganz geschlossen und verlagert hätte. Dann müsste man mitgehen oder einen Ersatz hinnehmen, siehe Bremen. So das Urteil.

Dann ist das Urteil aber erst recht nicht nachvollziehbar. Wenn AZ formell ja noch existiert, dann kann man ja nicht argumentieren, dass LH nicht mehr imstande ist, die Ausbildung noch fortzuführen. Also entweder geht es, dann ist das Urteil Humbug, oder es geht nicht, dann verstoßen sie gegen die einstweilige Verfügung. Bremen ist ja nach wie vor für die theoretische Ausbildung vorgesehen. Die Citations existieren immer noch und fliegen fleißig.

Dieser Beitrag wurde am 09.12.2021 18:11 Uhr bearbeitet.
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