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Beitrag vom 23.12.2012 - 10:11 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
@Boeing757767

danke für die nachfolgende Erläuterung - das bestätigt meine Vermutungen und Ausführungen (bzgl. Landegebühren) - aber es wird hier (und auch eben in den Pressetexten) so viel miteinander vermischt bzw. stimmt nicht ( z. B. mit deinem Statement im letzten Posting "dass die 737 bei Eurocontrol immer gleich teuer sei" - und auch ein andere Äußerung von Dir zu meinen Postings ist falsch). Daher meine Ausführungen und Klarstellungen und auch nochmals diese. Und auch die einzelnen Ausdrücke und Definitionen sollten richtig sein, damit das Ganze als solches auch richtig dargestellt ist. Was stimmt ist dass sowohl bei Über- und Anflugsgebühren als auch Landegebühren das MTOM (wie es richtigerweise heißen sollte - nicht MTOW - auch wenn allgemein darunter das gleiche verstanden wird) zur Anwendung kommt. Ich möchte die Sachen richtig dargestellt haben, es soll es ja auch jeder daran Interessierte richtig verstehen.

Bei uns gibt es definitiv Listen, wo der Flugzeugtyp 757 / 767 in versch. europ. Länder gegliedert, jeweils ein anderes MTOW hat, und die Auflage dieses unter allen Umständen auch einzuhalten. Wers anzweifelt, bitte.

Dieses MTOW ist LÄNDERSPEZIFISCH ( nicht nach Städten ) und auf eine ganze Flotte ( also alle 757 oder alle 767 und nichtz das einzelne Flugzeug ! ) bezogen. Somit ergibt sich keine operationelle Eingeschränktheit.

.....

Und der Auszug, dass es bei Eurocontrol keinen Unterschied macht, denke ich auch, weil man hier ( da lasse ich mich aber auch gerne berichtigen ) ÜBERFLUGGEBÜREN abrechnet.
Und da ist eine 737 immer gleich teuer, egal wie schwer, weil sie immer den gleichen Platz auf dem Airway einnimmt, egal wie schwer.
Es geht um die STARTGEBÜHREN oder Landgebühren, die der jeweilige Flughafen bekommt, und die sind nun mal vom MTOW abhängig.
Somit ist Ihr Zitat hier nichts aussagend und ich finde nicht, dass sie meine Vermutung wiederlegt, denn soweit ich weiss ist der Flughafen ein Privatbetreiber, der nicht Eurocontrol gehört. Und somit hat Eurocontrol nichts mit Startgebühren ( genauer gesagt RUNWAY (AB )Nutzung durch Gewicht ) ausser vom Flugsicherheitsservice zu tun. Die Flugsicherheitsgebühren sind eine andere Baustelle.
Aber sollte FLUG Poster hier eine andere Info haben, würde ich sie gerne hören.
Der an mich gerichtete Post von Flug bestätigt meine Ansicht, da auch FLUG sagt: Überflug ist gewichtsunabhängig + Es kann nur an Landegebühren liegen ( und ich inkludiere halt auch die Startgebühren und sonstige Flughafenbetreibercharges, die noch gewichtsabhängig sein könnten )

Also zusammenfassend, was ich ja auch dargestellt hatte: Eurocontrol verwendet das gemeldete (individuell) zugelassene MTOM eines Flugzeugs und berechnet daraus (falls mehrere Flugzeuge vom selben Typ betrieben werden kommt das Durchschnittsgewicht aller zugelassenen MTOM´s zum Tragen) den Weightfactor.
Dieser wird für alle Überflugs- und Anfluggebühren (also das was die Flugsicherung bekommt) verrechnet. Ein leichter zugelassenes Flugzeug verursacht also auch hier geringere Kosten.
Das expliziert aber auch, dass das Statement
" Und da ist eine 737 immer gleich teuer, egal wie schwer, weil sie immer den gleichen Platz auf dem Airway einnimmt, egal wie schwer" falsch ist, denn es wird ja bei den Überflugs- und Anfluggebühren eben nicht per "Einheit" Flugzeug abgerechnet, sondern der Gewichtsfaktor wird ebenfalls eingerechnet. Weil ansonsten hätte ja die FR gar nicht schummeln können, wenn es um die Einheit A/C ginge, das abgerechnet wurde.. Aber ja eine 737 nimmt immer den gleichen Platz am Himmel ein und verursacht auch eigentlich gleich Arbeit wie jedes andere Flugzeug egal ob A380 oder z.B. eine Kingair - aber das ist ein anderes Thema.
Nochmals es gibt vom Hersteller verschiedene MTOM´s auf die ein Flugzeug zugelassen werden kann (je nach Einsatznotwendigkeit eines A/C bei einer Airline - kann ich eben eine Maschine (oder Flotte) auf ein niedrigeres MTOM zulassen, das dann aber natürlich auch Gültigkeit hat und anzuwenden ist. In der FR Zulassung dürfte aber ein höheres MTOM stehen, als sie bei Eurocontrol gemeldet haben - das ist dann die Schummelei.

Die von Dir erwähnten - an die Länder gemeldeten (selbstauferlegten) nochmals reduzierten MTOM´s (für bestimmte Typen) - kommen bei den Überflugs- und Anfluggebühren von Eurocontrol nicht zum Tragen, die haben nur eine Auswirkung bei den Flughafenkosten.

Diese Behauptung:
Zitat"
Der an mich gerichtete Post von Flug bestätigt meine Ansicht, da auch FLUG sagt: Überflug ist gewichtsunabhängig"
ist leider falsch, denn ich habe glaube ich nie behauptet, dass der Überflug gewichtsunabhängig ist - ganz im Gegenteil, der Weightfactor ist einer der drei Bestandteile der Überflugs- und Anfluggebühren
- ich hatte lediglich geschrieben:
Boeing757767

nochmals zur Erklärung: Eurocontrol kann für sämfliche Überflugs- und Anflugsgebührenberechnungen nur ein Gewicht pro Flugzeug gemeldet werden; nicht x für verschiedene Länderdestinationen. Das gibt es bei den Überflugs und Anfluggebühren nicht!

- der Überflug ist AUCH Gewichtsabhängig, nur wird der eine, an Eurocontrol gemeldete MTOM Wert herangenommen und nicht irgendwelche an Länder übermittelten "freiwilligen" Beschränkungen der Gesellschaften, weil sie da eben operationell weniger benötigen als zu einer anderen Destination (und da deshalb güntigere Landegebühren erwirken)

Randbemerkung (Definitionsrichtigstellung):
Zitat:
"Es kann nur an Landegebühren liegen ( und ich inkludiere halt auch die Startgebühren und sonstige Flughafenbetreibercharges, die noch gewichtsabhängig sein könnten )"
Wie schon früher mal gepostet gibt es eigentlich nicht (separate) "Lande" - und Startgebühren" - verrechnet wird nur eine Gebühr pro - drücken wir es mal aus als "Flughafenbesuch" (inkludiert Landung und Start) - für das (MTOM) Startgewicht, aber weil der Zählfaktor die Landung ist, heißt das verflixte Ding Landegebühr. Ja andere Flugahfengebühren etc. fallen aber separat auch noch an.


Da FR eine einheitliche Flotte fliegt, und bis mir ein FR Pilot hier schreibt, dass ich falsch liege, VERMUTE ich:

FR hat ( weil sie es peinlich genau nehmen und jeden Cent umdrehen ):

für alle Flieger das gleiche strukturelle MTOW und die gleiche Configuration.

soweit so gut - und das müssten sie an Eurocontrol melden für die Überflugs- und Anflugsgebühren

Sie werden für jedes Städtepaar errechnet haben:

MAX ZFW ( inkl. voller Beladung ) + Standardsprit von A - B : Differenz zum strukt. MTOW ist die gemeldetet Reduzierung.

Aber nicht an Eurocontrol, weil es da wie mehrmals schon ausgeführt, nur eine mögliche Gewichtsangabe per A/C (oder wenn die ganze Flotte gleich ist dieses) gibt und diese für den Gewichtsfaktor herangezogen wird. Ein Splitting nach Ländern gibt es HIER nicht.

Und so wie ich FR kenne, werden sie davon mal auf gewissen Strecken oder allen nochmals großzügig 10 % abgezogen haben, was bedeutet, dass sie eigentlich permanent gegen die MTOW Reduzierung verstossen haben und nun zur Rechnenschaft gezogen werden.

zu den von Dir angenommenen 10% sage ich nichts, weil ich das nicht weiß/belegen kann.

Danke an FLUG nochmals für die Eurocontrolaufklärung. Diese Erklärung wäre auch denkbar, dass man einfach für alle Flieger die größte MTOW Reduzierung permanent gemeldet hat ( weil es spart am Meisten ), und dann je nach Destination / Fluglänge mehr und sehr viel mehr durch den Tripfuel gegen die MTOW verstossen hat.
Das kann uns aber nur ein FR Pilot verraten.

ja sie werden ein reduziertes MTOM - welches keine Ahnung - (aber nicht das wirklich zugelassene wahrscheinlich höhere MTOM) an Eurocontrol gemeldet haben - sie haben da aber dann nur bei Eurocontrol und den Flugsicherungen gegenüber geschummelt, weil sie ja der Zulassung entsprechend ein höheres MTOM nehmen dürfen - also nichts illegales beim "Flugbetrieb" an sich, sondern nur "Schummeln" bei den Kosten. Sie haben ja nicht das zertifizierte MTOM übertreten, sondern ein (wahrscheinlich) geschummeltes niedrigeres. Das MTOM an Eurocontrol meldet jemand im Flugbetrieb/Verwaltung - dieses gemeldete Gewicht, weiß kein Kapitän, deswegen wird uns da wahrscheinlich auch kein FR Kapitän was sagen können, weil er ja mit dem in der Zulassung eingetragenen MTOM opperiert.
Gegenüber den Airports werden sie da ja wohl kaum schummeln können, denn da steht das MTOM ja am Loadsheet.

Das Thema ist abgefrühstückt.. FR wird eine aufgebrummt bekommen mit mehr oder weniger grossen Kosnequenzen und dann geht das Tagesgeschäft weiter. Die Erde ist am 21. auch nicht untergegangen. Müssen damit wohl noch ein paar Flügpläne machen statt Dauerurlaub. :-D

wenn da was angeprangert wird, dann sollte aber schon auch ganz klar dargestellt werden wie etwas ist - und nicht lauter Halbwahrheiten oder falsche Behauptungen bzw. Vermischungen.
Zusammenfassend: Mit einer reduzierten MTOM zu fliegen ist ja möglich - allerdings muß ich sie, wenn ich sie immer verwende, dann als solche auch zugelassen haben. Wenn ich da nur fallweise an bestimmte Destinationen mit einer freiwillig auferlegten niedrigeren operiere, dann mag das bei den Landegebühren berücksichtigt werden, aber bei den Überflugsgebühren muss die höchstzugelassene maximale Abflugmasse zum Tragen kommen.

Dieser Beitrag wurde am 23.12.2012 10:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.12.2012 - 10:35 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Flug , @Boeing757767,
so knackig klar ist hier gar nichts erklärt worden!
Falls ich das richtig verstehe gibt z. B. Boeing für die 787-800 (wohl auch pro Flugzeug) einige Maximalgewichte vor, die nicht überschritten werden dürfen, weil sonst die Struktur gefährtet sein könnte.
Bei der Zulassung im Heimatland kann der Eigner das MTOW (usw.) einer Maschine erheblich reduzieren, weil z.B.er mit dieser nur zwischen Dublin und Heathrow hin- und herfliegen will und gewisse Entgelte bzw. Gebühren vom MTOW abhängen. Dieses MTOW gilt dann als Obergrenze in allen Ländern. (Nur in den USA -Alaska - dürfen wohl Flugzeuge mit erhöhtem MTOW fliegen?). D. h, dass dieses Flugzeug ohne Änderungen der amtlichen Eintragungen zwischen den Kanaren und Dublin nicht entsprechend eingesetzt werden kann.
Wenn man in Griechenland mit einem geringeren Gewicht fliegt, kann das natürlich der Staat honorieren...Das wären aber Nebenabsprachen. Eine Übertretung diese max. Gewichtes wäre dann eine Angelegenheit von Griechenland, während eine Übertretung des MTOW auch eine Sache des Heimatlandes wäre!

Da Eurocontrol nicht weiss, welche Maschine just gemäss Standardflugplan fliegt, wird dann gemittelt...Mit den S-Mode Transpondern sollte das doch Geschichte sein...

P.S.: @CCP sprach von einem "Schatten-MTOW" oder "Flugabschnitt-MTOW" , das wohl unter dem Zulassungs-MTOW (des Heimatlandes) liegen muss. Ist dies auch Eurocontrol-relevant?.


Dieser Beitrag wurde am 23.12.2012 11:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.12.2012 - 11:14 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Flug,

besten Dank! Dann gibt es nur ein MTOM (das, was in den Papieren zu Flugzeug steht) - Basta!
Falls FR Eurocontrol falsche Daten liefert, wäre das aber auch AOC relevant!
Beitrag vom 23.12.2012 - 11:42 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
@Flug , @Boeing757767,
so knackig klar ist hier gar nichts erklärt worden!

habs jetzt anscheinend (zumindest für Dich) doch knackig genug erklärt, Du hast es ja anscheinend richtig aufgefasst.

Falls ich das richtig verstehe gibt z. B. Boeing für die 787-800 (wohl auch pro Flugzeug) einige Maximalgewichte vor, die nicht überschritten werden dürfen, weil sonst die Struktur gefährtet sein könnte.

ja stimmt, genau richtig erfasst; man "kann" sich auch bestimmte Sachen (mehr Reichweite=Gewicht, Crosswindkomponenten usw.) als Supplement dazukaufen, muss es aber nicht, wenn man es nicht braucht. All das spielt dann eben auch ins MTOM einer Maschine.

Bei der Zulassung im Heimatland kann der Eigner das MTOW (usw.) einer Maschine erheblich reduzieren, weil z.B.er mit dieser nur zwischen Dublin und Heathrow hin- und herfliegen will und gewisse Entgelte bzw. Gebühren vom MTOW abhängen. Dieses MTOW gilt dann als Obergrenze in allen Ländern. (Nur in den USA -Alaska - dürfen wohl Flugzeuge mit erhöhtem MTOW fliegen?). D. h, dass dieses Flugzeug ohne Änderungen der amtlichen Eintragungen zwischen den Kanaren und Dublin nicht entsprechend eingesetzt werden kann.

ja stimmt ebenfalls haargenau

Wenn man in Griechenland mit einem geringeren Gewicht fliegt, kann das natürlich der Staat honorieren...Das wären aber Nebenabsprachen. Eine Übertretung diese max. Gewichtes wäre dann eine Angelegenheit von Griechenland, während eine Übertretung des MTOW auch eine Sache des Heimatlandes wäre!

ja stimmt auch genau so - Du hast es sehr gut verstanden

Da Eurocontrol nicht weiss, welche Maschine just gemäss Standardflugplan fliegt, wird dann gemittelt...Mit den S-Mode Transpondern sollte das doch Geschichte sein...

ja nur dazu müsste man das ganze System eben erst Softwaremäßig umstellen - und ob Kosten-Nutzenrechnung das rechtfertigt und am Ende gar wirklich was wesentlich anderes dabei rauskommt- keine Ahnung.

P.S.: @CCP sprach von einem "Schatten-MTOW" oder "Flugabschnitt-MTOW" , das wohl unter dem Zulassungs-MTOW (des Heimatlandes) liegen muss. Ist dies auch Eurocontrol-relevant?.

nein sowas gibt es bei Eurocontrol nicht - nur das max aus dem Zulassungsland.


Dieser Beitrag wurde am 23.12.2012 11:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 23.12.2012 - 11:46 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
@Flug,

besten Dank! Dann gibt es nur ein MTOM (das, was in den Papieren zu Flugzeug steht) - Basta!
Falls FR Eurocontrol falsche Daten liefert, wäre das aber auch AOC relevant!

hm, ob sich das aufs AOC auswirkt - weil sie haben ja sicherlich nicht das Zulassungs MTOM übertreten sondern eben wahrscheinlich nur ein geringeres der Eurocontrol gemeldet; ob eine Übertetung dieses (aber ja nicht die Obergrenze im Zulassungslimitierenden) MTOM auch aufs AOC wirken könnte weiß ich nicht, ist nicht mein Thema.
Beitrag vom 23.12.2012 - 12:00 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Flug,

da habe ich an die ordnungsmäßige Betriebsführung gedacht.Ich bin allerdings kein AOC-Fachmann!
Es bleibt allerdings noch offen, was FR gemeldet hat und wie die DFS bzw. Eurocontrol dieses verarbeitet haben.
Falls FR sich nicht in den nächsten 14 Tagen dazu äußert, kann wohl von einem Versagen seitens FR ausgegangen werden. Oder war es der Postbote?
Beitrag vom 23.12.2012 - 12:47 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
da wird nicht nur die DFS beteiligt sein, sondern alle an- und überflogenen Staaten
was die zur Ganzen Sache sagen werden weiß ich nicht
Beitrag vom 23.12.2012 - 13:33 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@CCP,

wenn Du mit Deinem Flieger leichter als normal etc. ankommst, mußt Du weniger Landegebühren zahlen. Dafür mußt Du aber u. U. mehr Sprit für den Rückflug kaufen.
Wenn die Landegebühren an den Staat, die Spritgebühren aber an privat abgeführt werden, ist das sicherlich nicht zum Vorteil des/ der Steuerzahler(s)....
Beitrag vom 23.12.2012 - 13:51 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
@CCP,

wenn Du mit Deinem Flieger leichter als normal etc. ankommst, mußt Du weniger Landegebühren zahlen. Dafür mußt Du aber u. U. mehr Sprit für den Rückflug kaufen.
Wenn die Landegebühren an den Staat, die Spritgebühren aber an privat abgeführt werden, ist das sicherlich nicht zum Vorteil des/ der Steuerzahler(s)....

nein fbwlaie,

das ist ja der Trugschluss, obwohl es eben Landegebühr heißt, ist es eine "Startgebühr" wo das MTOM verrechnet wird - und kein tatsächliches Gewicht - weder das bei der Landung, noch das beim Start, das wäre nicht im Sinne der Flughäfen.
Landegebühren gehen an den Flugplatzbetreiber (wenn der Besitzer der Staat ist, dann über Umwege auch natürlich gewissermaßen an ihn - aber nicht von nornherein ins Staatssäckel - anders bei diversen Steuern, die nur über die Flughäfen eingehoben werden).
Beitrag vom 23.12.2012 - 14:34 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Flug,

ich hab mich dabei auf die Nebenabsprachen bezogen, nicht auf eine Landung in D.
Beitrag vom 23.12.2012 - 14:53 Uhr
UserFlug
User (69 Beiträge)
das ist aber in dem Fall egal, auch wo die Landung stattfindet, es geht nie nach dem Landegewicht sondern dem MTOM
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