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Beitrag vom 08.12.2008 - 21:35 Uhr
UserOldfly1
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User (1570 Beiträge)
Moin,

ich habe nichts vergessen, sondern Du hast etwas übersehen, nämlich das Wörtchen, "wenn" oder ? :D

Und zu "Bücher" man das sind Hefte, wie ich die jede Woche am Kiosk kaufe, nur der Inhalt wird halt von EADS großspurig als Buch hingeschrieben.

Selbst die CT hat mehr Seiten als der Finanzbericht von EADS. :D

Das was aber drin stehen müsste, steht wie immer nicht drin, nämlich, wo es gehackt hat, warum die Leute gegen Power 8 sind usw.

Ich könnte Dir mindestens genauso viel von dem verschwiegenen Dingen schreiben, wie die Aufsichtsratsmitglieder im gesamten zusammen bringen.

Und wenn ich erst den BR frage, dann krieg ich mit Sicherheit ein "wirkliches" Buch zusammen, aber so, der Lacher schlechthin.

Das was da drin steht kann man meist auch schon in der Presse finden.

Gruß

P.S. Aber nichts für ungut, ich lass Dir deine Büchlein gern. :D
Beitrag vom 08.12.2008 - 22:23 Uhr
Usercharliebravo
User (114 Beiträge)
Nochmal: [quote]Und wenn EADS bald Airbus heißt, dann hast Du deine Aktiengesellschaft und Offenlegungspflicht.[/quote] ist hanebüchener Unsinn, da es sich an der Offenlegungspflicht nichts ändert, egal ob die Firma sich "EADS", Airbus" oder "Nikolaus Müller Flugzeugbau" nennen würde.
[quote]Selbst die CT hat mehr Seiten als der Finanzbericht von EADS. [/quote] Falls Du die Computerzeitschrift meinst: Nö! Ausgabe 25/2008 hat 274 Seiten, der Geschäftsbericht 2007 der EADS 436. Zum Vergleich: Goethes Faust I hat als Reclam-Ausgabe 196 Seiten.
[quote]Und wenn ich erst den BR frage, dann krieg ich mit Sicherheit ein "wirkliches" Buch zusammen, aber so, der Lacher schlechthin.[/quote] Ich erwarte eher eine Ansammlung lauter Lacher auf Deine Fragen. Doch ob "Haha" eine buchfüllender Lesestoff ist?
Beitrag vom 08.12.2008 - 22:57 Uhr
UserOldfly1
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User (1570 Beiträge)
Moin,

[quote]egal ob die Firma sich "EADS", Airbus"..... nennen würde.[/quote]nein eben nicht, der Name muss sich eindeutig von bestehenden Firmen abgrenzen lassen, die Verwechslungsgefahr ist sonst nicht zu vermeiden.

:D Da haben wir es wieder...

Wenn die Argumente ausgehen, wird man persönlich. :lol:

[quote]Ich erwarte eher eine Ansammlung lauter Lacher auf Deine Fragen. Doch ob "Haha" eine buchfüllender Lesestoff ist? [/quote]
Den Kampf der Airbus Mitarbeiter als "Ansammlung lauter Lacher" zu bezeichnen, ist mit verlaub schon entwürdigend.

Gruß

P.S. Unglaublich, es ist beschämend was Du Dir da leistest.

Posting Ablage:

[quote]Nochmal:
Und wenn EADS bald Airbus heißt, dann hast Du deine Aktiengesellschaft und Offenlegungspflicht.
ist hanebüchener Unsinn, da es sich an der Offenlegungspflicht nichts ändert, egal ob die Firma sich "EADS", Airbus" oder "Nikolaus Müller Flugzeugbau" nennen würde.
Selbst die CT hat mehr Seiten als der Finanzbericht von EADS.
Falls Du die Computerzeitschrift meinst: Nö! Ausgabe 25/2008 hat 274 Seiten, der Geschäftsbericht 2007 der EADS 436. Zum Vergleich: Goethes Faust I hat als Reclam-Ausgabe 196 Seiten.
Und wenn ich erst den BR frage, dann krieg ich mit Sicherheit ein "wirkliches" Buch zusammen, aber so, der Lacher schlechthin.
Ich erwarte eher eine Ansammlung lauter Lacher auf Deine Fragen. Doch ob "Haha" eine buchfüllender Lesestoff ist? [/quote]
Beitrag vom 08.12.2008 - 23:27 Uhr
Usercharliebravo
User (114 Beiträge)
[quote]nein eben nicht, der Name muss sich eindeutig von bestehenden Firmen abgrenzen lassen, die Verwechslungsgefahr ist sonst nicht zu vermeiden.[/quote] Zum x-ten mal: Was ändert das an der Offenlegungspflicht? Nix! Du lenkst schon wieder ab!

[quote]Den Kampf der Airbus Mitarbeiter als "Ansammlung lauter Lacher" zu bezeichnen, ist mit verlaub schon entwürdigend.[/quote] Das habe ich nie getan. Lies den von Dir zitierten Text mal durch.

[quote]Lass mich jetzt am besten in Ruhe, sonst jage ich Dir doch noch einen Anwalt (wegen vergangener Sachen, die bei mir alle Dokumentiert sind.) hinter her, die finden immer etwas.[/quote] Der wird damit sicherlich schon viel Erfahrung haben.

Aber im Prinzip hast Du Recht: Ich sollte Dich, wie es auch in in diversen Foren von anderen User empfohlen, nicht so ernst nehmen.
Beitrag vom 08.12.2008 - 23:45 Uhr
UserOldfly1
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User (1570 Beiträge)
Moin,

[quote]Was ändert das an der Offenlegungspflicht? Nix![/quote], doch, denn wenn durch die Namenshochzeit eine gesamt Airbus-(Europa) AG entsteht, dann wird man alles offenlegen müssen. (Keiner weiß bisher, wie das sich entwickeln wird.)

[quote]Das habe ich nie getan. Lies den von Dir zitierten Text mal durch.[/quote], die beschriebenen BR Dokumente die ich ansprach tun aber nichts anderes, die fehlen in den Geschäftsberichten, und die habe ich angedeutet, die von Dir mit Lachern abgetan wurden.

[quote]Aber im Prinzip hast Du Recht: Ich sollte Dich, wie es auch in in diversen Foren von anderen User empfohlen, nicht so ernst nehmen.[/quote]
Ja gerne tue das, ich schmunzel auch über Dich, und ich hoffe Du verdienst damit genauso gut wie ich das tue.

Gruß

P.S. Lass mich in Ruhe jetzt, wir können ja weiter Diskutieren wenn es offen gelegt ist, was wird. 8)
Beitrag vom 09.12.2008 - 00:23 Uhr
Usercharliebravo
User (114 Beiträge)
[quote]wenn durch die Namenshochzeit eine gesamt Airbus-(Europa) AG entsteht, dann wird man alles offenlegen müssen. (Keiner weiß bisher, wie das sich entwickeln wird.)[/quote] Abgesehen, dass die Europa-AG schon seit längerem definiert ist: Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt? Ich gebe den Ball gerne zurück:[quote] Lass es doch einfach und warte ein wenig ab, bist auch Du etwas mit einem Link oder Dokumenten beweißen kannst.[/quote]
Beitrag vom 09.12.2008 - 00:35 Uhr
UserOldfly1
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User (1570 Beiträge)
Moin,

[b]EADS will Europa-AG werden[/b]
Montag, 8. Dezember 2008, 08:36 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Der europäische Flugzeug- und Rüstungskonzern EADS ist einem Zeitungsbericht zufolge auf dem Weg zur Europa-AG.

"Es wird die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft geprüft", zitierte das "Handelsblatt" am Montag Konzernkreise. EADS könnte zudem seine fünf Konzerntöchter auf drei reduzieren, berichtete die Zeitung. Dann würde der Konzern entlang der drei Geschäftsfelder Airbus, Verteidigung und Eurocopter neu aufgestellt. Es sei aber unklar, ob die Umwandlung bereits zur Hauptversammlung im Mai 2009 beschlossen werden könnte.

Bislang ist EADS eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht (NV). Das galt als Kompromiss bei der Fusion der deutschen Dasa mit der französischen Aerospatiale im Jahr 2000. Eine Europa-AG (Societas Europaea, SE) gab es damals noch nicht. In Amsterdam finden aber nur Aufsichtsratssitzungen und Hauptversammlungen statt, operativ wird die EADS aus Paris und München geführt.

Auch die Struktur der Flugzeugbau-Tochter Airbus ist aus historischen Gründen kompliziert. Sie war vor 30 Jahren als Konsortium der europäische Flugzeugindustrie gegründet worden, um Boeing Paroli zu bieten. Erst 2001 wurde daraus ein eigenständiges Unternehmen, aus dem die EADS den britischen 20-Prozent-Aktionär BAE Systems fünf Jahre später herauskaufte. Weil die Ausgaben für laufende Programme bei den Landesgesellschaften anfallen, die Gewinne aber bei der Gruppe in Toulouse, muss EADS die Töchter in Frankreich, Deutschland, Spanien und Großbritannien nun mit bis zu zwei Milliarden Euro frischem Kapital ausstatten.

 >Quelle<

Sorry, deine Definition ist leider nicht die die das EADS Board veröffentlicht.

[quote]Abgesehen, dass die Europa-AG schon seit längerem definiert ist: Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt?[/quote]
Beim Namen und der Geschäftsform geht entweder das eine oder das andere, aber niemals beides gleichzeitig in einem Namen AG u. GmbH, mir ist nicht bekannt welche Firma diesen Spagat geschafft hat.

Vielleicht könntest Du mich mal aufklären darüber Bitte.

Gruß
Beitrag vom 09.12.2008 - 05:19 Uhr
Usercharliebravo
User (114 Beiträge)
Durch permanente Wiederholung werden Deinen Ablenkungsmanöver nicht besser![quote]deine Definition ist leider nicht die die das EADS Board veröffentlicht.[/quote] Seit wann gehören Reuters oder Handelsblatt zum EADS Board? Du schreibst zwar schon zum wiederholten Mal über die Pläne zur Änderung der Rechtsform. Doch wo steht, dass sich, wie von Dir behauptet allein schon durch Änderung des Namens die Offenlegungspflicht ändert? Selbst eine Änderung der Offenlegungspflicht durch eine andere Rechtsform wurde von Reuters nichts beschrieben.

[quote][quote]Abgesehen, dass die Europa-AG schon seit längerem definiert ist: Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt?[/quote]Beim Namen und der Geschäftsform geht entweder das eine oder das andere, aber niemals beides gleichzeitig in einem Namen AG u. GmbH, mir ist nicht bekannt welche Firma diesen Spagat geschafft hat.
Vielleicht könntest Du mich mal aufklären darüber Bitte.[/quote] Deiner ablenkende Bitte hatte ich bereits beim ersten Mal mit Quellenangabe entsprochen, worauf Du jedoch nur mit Spott über die Bezeichnung "Buch" reagiert hast. Im Übrigen haften die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft eben nur beschränkt, nämlich nur mit dem in Aktien zerlegten Grundkapital.

Doch wann beantwortest Du endlich meine Fragen, anstatt sie nur zu zitieren?
Beitrag vom 09.12.2008 - 12:00 Uhr
UserOldfly1
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User (1570 Beiträge)
Moin,

stell deine Fragen konkret, und nicht mit Umschreibungen, dann bekommst Du auch eine Konkrete Antwort von mir, bei manchen Fragen gibt es aber noch keine Antwort, weil die Dinge wie zum Beispiel die Geschäftsform der zukünftigen Europa-AG noch nicht ausreichend kommuniziert sind.

Gruß
Beitrag vom 09.12.2008 - 18:33 Uhr
Usercharliebravo
User (114 Beiträge)
[quote]stell deine Fragen konkret,[/quote]
[quote]Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt?[/quote]

Aber gerne nochmals:
[quote]Und wenn EADS bald Airbus heißt, dann hast Du deine Aktiengesellschaft und Offenlegungspflicht.[/quote]
Durch welche Rechtsgrundlage ändert sich die Offenlegungspflicht, wenn die EADS NV zukünftig als Airbus NV oder gar Airbus SE firmiert?

[quote]Ob dies dann das Kartellamt so AG/GmbH in einem Hause und unter einem Namen so billigt muss sicherst noch herausstellen.[/quote] Durch welche Rechtsgrundlage kann das Kartellamt einschreiten, wenn die EADS in Airbus wie oben dargestellt umfirmiert wird?
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