EADS weist Bericht in Teilen zurÜck
Älter als 7 Tage

Unerwarteter Kapitalbedarf bei Airbus belastet EADS

PARIS (dpa-AFX Broker) - EADS-Aktien haben vergangenen Freitag nach einem Pressebericht deutliche Verluste erlitten. Gegen 10.00 Uhr rutschten die Titel des Luft- und Raumfahrtunternehmens in Paris um 5,82 Prozent auf 11,66 Euro ab. Händler verwiesen auf Presseberichte über frischen Kapitalbedarf bei dem zum Luft- und Raumfahrtkonzern gehörenden Flugzeughersteller Airbus.



Wie die Zeitung "Les Echos" ohne Quellenangabe berichtete, benötigt Airbus Frankreich 1,2 Milliarden Euro an frischem Kapital, Airbus Deutschland 800 Millionen Euro und Airbus Großbritannien 600 Millionen Euro. Einem Analyst zufolge käme ein solcher Kapitalbedarf unerwartet. "Das wäre ein völlig neues Thema", sagte der Experte.

Die nationalen Airbus-Gesellschaften tragen die Kosten der laufenden Programme, während die Gewinne bei der Holding Airbus SAS verbucht werden. "Die gestiegenen Programmkosten der vergangenen Jahre haben in erster Linie die Bilanzen der national aufgestellten Airbus-Unternehmen belastet", erklärte Airbus in einer Stellungnahme.

Negative Eigenkapitalpositionen der Airbus-Gesellschaften sollen jetzt durch EADS ausgeglichen werden. Die Kapitalerhöhung wird mit einem Umbau der Konzernstrukturen einhergehen. Airbus Frankreich soll in der Airbus SAS aufgehen. Die Aufstellung der Airbus-Gesellschaften in Deutschland, Spanien und Großbritannien bliebe jedoch erhalten.

In einer neuen Studie senkt die Citigroup ihren Ausblick für EADS. Es gebe signifikante interne Probleme. Hinzu komme der Abschwung in der zivilen Luftfahrt.

Update 08.11.2008

EADS hat am Wochenende den Bericht der Zeitung in Teilen zurückgewiesen. "Es ist richtig, dass wir Airbus Frankreich in die Airbus SAS übertragen werden", teilte ein Konzernsprecher mit. Eine formelle Ankündigung hierzu werde im April folgen. Eine Kapitalisierungsrunde sei jedoch nicht angesetzt. "In den Prozess des Umbaus werden keine EADS-Mittel fließen."
© dpa-AFX | Abb.: EADS | 05.12.2008 10:33

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Beitrag vom 09.12.2008 - 18:33 Uhr
[quote]stell deine Fragen konkret,[/quote]
[quote]Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt?[/quote]

Aber gerne nochmals:
[quote]Und wenn EADS bald Airbus heißt, dann hast Du deine Aktiengesellschaft und Offenlegungspflicht.[/quote]
Durch welche Rechtsgrundlage ändert sich die Offenlegungspflicht, wenn die EADS NV zukünftig als Airbus NV oder gar Airbus SE firmiert?

[quote]Ob dies dann das Kartellamt so AG/GmbH in einem Hause und unter einem Namen so billigt muss sicherst noch herausstellen.[/quote] Durch welche Rechtsgrundlage kann das Kartellamt einschreiten, wenn die EADS in Airbus wie oben dargestellt umfirmiert wird?
Beitrag vom 09.12.2008 - 12:00 Uhr
Moin,

stell deine Fragen konkret, und nicht mit Umschreibungen, dann bekommst Du auch eine Konkrete Antwort von mir, bei manchen Fragen gibt es aber noch keine Antwort, weil die Dinge wie zum Beispiel die Geschäftsform der zukünftigen Europa-AG noch nicht ausreichend kommuniziert sind.

Gruß
Beitrag vom 09.12.2008 - 05:19 Uhr
Durch permanente Wiederholung werden Deinen Ablenkungsmanöver nicht besser![quote]deine Definition ist leider nicht die die das EADS Board veröffentlicht.[/quote] Seit wann gehören Reuters oder Handelsblatt zum EADS Board? Du schreibst zwar schon zum wiederholten Mal über die Pläne zur Änderung der Rechtsform. Doch wo steht, dass sich, wie von Dir behauptet allein schon durch Änderung des Namens die Offenlegungspflicht ändert? Selbst eine Änderung der Offenlegungspflicht durch eine andere Rechtsform wurde von Reuters nichts beschrieben.

[quote][quote]Abgesehen, dass die Europa-AG schon seit längerem definiert ist: Was ändert sich dadurch an der schon jetzt EU-weit vorgeschriebenen Offenlegungspflicht? Und wieso soll sich irgendein Kartellamt dafür interessieren, ob die Firma EADS oder Airbus heißt?[/quote]Beim Namen und der Geschäftsform geht entweder das eine oder das andere, aber niemals beides gleichzeitig in einem Namen AG u. GmbH, mir ist nicht bekannt welche Firma diesen Spagat geschafft hat.
Vielleicht könntest Du mich mal aufklären darüber Bitte.[/quote] Deiner ablenkende Bitte hatte ich bereits beim ersten Mal mit Quellenangabe entsprochen, worauf Du jedoch nur mit Spott über die Bezeichnung "Buch" reagiert hast. Im Übrigen haften die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft eben nur beschränkt, nämlich nur mit dem in Aktien zerlegten Grundkapital.

Doch wann beantwortest Du endlich meine Fragen, anstatt sie nur zu zitieren?


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