Community / / Keine Masken im Regierungs-Airbus

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Beitrag vom 25.08.2022 - 13:13 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Niemand in dem Regierungsflugzeug hat gegen ein Gesetz verstoßen.

 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__54a.html

Dass die negative öffentliche Wirkung (mal wieder) nicht berücksichtigt wurde, spielt dabei keine rechtliche Rolle.

Genau.Weil die Regierung Vorgaben erlässt, die genau auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, so kann sich jeder den Anschein der Rechtsstaatlichkeit verschaffen.

Sind Sie sich eigentlich im klaren darüber, welche lächerlichen 'Argumente' Sie hier bringen, nur um Ihren offensichtlichen Groll gegen die jetzige BR zum Ausdruck zu bringen. Der von Ihnen als 'Beweis' gebrachte Hinweis, die BR macht Gesetze, die ihren Mitgliedern nützen, ist sowas von albern. Der bewusste Passus existiert bereits seit Jahren uns wurde keineswegs von dort 'rot-grün-gelbe' BR (zu ihren Gunsten) geändert.

So ein Schmarrn!

Der Passus hätte geändert werden müssen, um konform mit den allgemeinen Infektionsschutzregeln zu sein.
So drängt sich die Ausgestaltung des eigenen Vorteils auf, der nur von Kritiklosen als albern wahrgenommen wird.

Erst behaupten Sie, die Flugzeuginsassen hätten gegen das Gesetzt verstoßen.

Als klar wurde dass das nicht stimmte, behaupten Sie, die Regierung hätte Gesetze nach ihrem Gusto so hingebogen, damit Regierungsmitglieder ohne Maske im Bundeswehr Airbus fliegen zu können.

Als klar wurde dass das auch nicht stimmte, behaupten Sie, das Gesetz hätte eigentlich so hingebogen werden müssen, dass sich Ihnen persönlich jetzt kein Verdacht "aufdrängt" jemand könnte was hingebogen haben...

Bisserl arg egozentrische Weltsicht, oder?

Ich verstehe ja, dass es auch Vertreter einer bedingungslosen Regierungstreue gibt, die auch nicht erkennen wollen, dass Gesetze nicht "hingebogen" werden in einem Rechtsstaatssystem, sondern dass eine nachvollziehbare, durchgängige Konformität vorzuliegen hat.
Bewusst wurde es von der Regierung unterlassen die Regularien so anzupassen, dass sie ausnahmslos allgemeingültig sind.

Nur zur Erinnerung, das Zeitalter des Absolutismus ist vorbei.
Beitrag vom 25.08.2022 - 13:22 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Du brauchst dich garnicht so zu verbiegen.

Ob hier Gesetze gebrochen wurden oder nicht ist nicht so klar wie er wieder tut da in dem Paragraph 54a auf den er sich bezieht lediglich was von "Vollzug" und rein garnichts von "Gültigkeit" steht was auch damit etwas zu tun haben dürfte dass bei Armeeangehörigen i m D i e n s t die Bundeswehr für den Vollzug der meisten Gesetze zuständig ist.

Deswegen gibt es ja auch eine Militärpolizei (und Militärgerichtsbarkeit) welche diesen Vollzug sicherstellt.


Der Typ wirft anderen vor die Gesetze nicht zu kennen und kennt sie selber nicht.
Beitrag vom 25.08.2022 - 13:24 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
*auch außerhalb des Dienstes kann natürlich Militärgerichtsbarkeit gelten, wann und wie weiß ich nicht

Ich bin da auch kein Experte.
Beitrag vom 25.08.2022 - 13:49 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2423 Beiträge)
> Niemand in dem Regierungsflugzeug hat gegen ein Gesetz verstoßen.
>
>  https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__54a.html
>
> Dass die negative öffentliche Wirkung (mal wieder) nicht berücksichtigt wurde, spielt dabei keine rechtliche Rolle.

Genau.Weil die Regierung Vorgaben erlässt, die genau auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, so kann sich jeder den Anschein der Rechtsstaatlichkeit verschaffen.

Sind Sie sich eigentlich im klaren darüber, welche lächerlichen 'Argumente' Sie hier bringen, nur um Ihren offensichtlichen Groll gegen die jetzige BR zum Ausdruck zu bringen. Der von Ihnen als 'Beweis' gebrachte Hinweis, die BR macht Gesetze, die ihren Mitgliedern nützen, ist sowas von albern. Der bewusste Passus existiert bereits seit Jahren uns wurde keineswegs von dort 'rot-grün-gelbe' BR (zu ihren Gunsten) geändert.

So ein Schmarrn!

Der Passus hätte geändert werden müssen, um konform mit den allgemeinen Infektionsschutzregeln zu sein.
So drängt sich die Ausgestaltung des eigenen Vorteils auf, der nur von Kritiklosen als albern wahrgenommen wird.

Erst behaupten Sie, die Flugzeuginsassen hätten gegen das Gesetzt verstoßen.

Als klar wurde dass das nicht stimmte, behaupten Sie, die Regierung hätte Gesetze nach ihrem Gusto so hingebogen, damit Regierungsmitglieder ohne Maske im Bundeswehr Airbus fliegen zu können.

Als klar wurde dass das auch nicht stimmte, behaupten Sie, das Gesetz hätte eigentlich so hingebogen werden müssen, dass sich Ihnen persönlich jetzt kein Verdacht "aufdrängt" jemand könnte was hingebogen haben...

Bisserl arg egozentrische Weltsicht, oder?

Ich verstehe ja, dass es auch Vertreter einer bedingungslosen Regierungstreue gibt, die auch nicht erkennen wollen, dass Gesetze nicht "hingebogen" werden in einem Rechtsstaatssystem, sondern dass eine nachvollziehbare, durchgängige Konformität vorzuliegen hat.

Dann beweisen Sie uns doch mal glasklar und unwiderlegbar wie in diesem Fall das bestehende, gültige Gesetz 'hingebogen' wurde.
Aber verrennen Sie sich nicht wieder in völlig kruden, haltlosen Argumentationslinien, die durch bestehende, gültige und eindeutig eingehalte Gesetze widerlegt werden können (wie durch @EricM rindfucksvoll und peinlich für Sie erfolgt).

Bewusst wurde es von der Regierung unterlassen die Regularien so anzupassen, dass sie ausnahmslos allgemeingültig sind.
>
Das ist eine Behauptung die Sie beweisen sollten. Sonstige das nämlich Verleumdung und üble Nachrede (Straftatbestände).

Nur zur Erinnerung, das Zeitalter des Absolutismus ist vorbei.

Deshalb haben wir ja auch eine demokratisch gewählte Regierung (die Ihnen offensichtlich nicht passt), ein Parlament (Bundestag) mit einer Opposition und zusätzlich noch einen Bundesrat.
Und ganz zum Schluss muss der Bundespräsident Gesetze noch unterschreiben.

Was das auch nur im entferntesten mit Absolutismus zu tun hat, bleibt Ihr Geheimnis.
Beitrag vom 25.08.2022 - 14:00 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2423 Beiträge)
Du brauchst dich garnicht so zu verbiegen.

Ob hier Gesetze gebrochen wurden oder nicht ist nicht so klar wie er wieder tut da in dem Paragraph 54a auf den er sich bezieht lediglich was von "Vollzug" und rein garnichts von "Gültigkeit" steht was auch damit etwas zu tun haben dürfte dass bei Armeeangehörigen i m D i e n s t die Bundeswehr für den Vollzug der meisten Gesetze zuständig ist.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie uns anhand des Gesetzes und den von Ihnen genannten Par.54a mal genauestens erläutern würden, was genau Sie meinen!?

Ich bin diesen jetzt 3 mal ganz akribisch durchgegangen, konnte aber nichts finden, was auch nur im entfernsten Ihren Behauptungen entspräche... !?

Deswegen gibt es ja auch eine Militärpolizei (und Militärgerichtsbarkeit) welche diesen Vollzug sicherstellt.

Meinen Sie die hätte Scholz, Habeck und alle anderen verhaften und vor Gericht stellen müssen?

Der Typ wirft anderen vor die Gesetze nicht zu kennen und kennt sie selber nicht.

So,so.
Beitrag vom 25.08.2022 - 14:03 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Kann man diesen Account nicht löschen?

Das gibts ja garnicht.
Beitrag vom 25.08.2022 - 14:46 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (658 Beiträge)
Eine egozentrische Weltsicht hat hier nur die Bundeswehr...
Die Bundeswehr hat das Gesetz nicht gemacht.
...wenn sie ihre Soldaten mal eben von der Maskenpflicht im öffentlichen Raum grundsätzlich d.h. auch außerhalb des Dienstes befreien kann.
Seit wann sind Bw-Liegenschaften und Einrichtungen öffentlicher Raum?

Siehe Absatz 3.

Nur soviel zu Sonderrechten.
Die Bw ist sehr daran interessiert die (wo noch vorhandene) Wehrfähigkeit nicht zu schwächen und wendet daher wesentlich schärfere Maßnahmen an. Z.B. Impfpflicht und teilweise immernoch Maskenpflicht in einigen Einrichtungen.

Beitrag vom 25.08.2022 - 15:02 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Kann man diesen Account nicht löschen?

Das gibts ja garnicht.

Ich werde auf die Einlassungen dieses Schreibers nicht mehr reagieren, da sie, wenn sie nicht beleidigend, substanzlos sind.
Beitrag vom 25.08.2022 - 15:09 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Absatz 3 sagt dass für Bundeswehrsoldaten auch außerhalb ihrer Dienstausübung die Bundeswehr für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig ist. (also vermutlich in allen möglichen Räumen da das dort nicht weiter eingeschränkt wird)

Ist das bei Armeeangehörigen so üblich?

Ich meine nicht.
Beitrag vom 25.08.2022 - 15:10 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Kann man diesen Account nicht löschen?

Das gibts ja garnicht.

Ich werde auf die Einlassungen dieses Schreibers nicht mehr reagieren, da sie, wenn sie nicht beleidigend, substanzlos sind.
Es bringt nur was wenn du grundsätzlich nicht mehr reagierst.
Beitrag vom 25.08.2022 - 15:19 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Kann man diesen Account nicht löschen?

Das gibts ja garnicht.

Ich werde auf die Einlassungen dieses Schreibers nicht mehr reagieren, da sie, wenn sie nicht beleidigend, substanzlos sind.
Es bringt nur was wenn du grundsätzlich nicht mehr reagierst.

Ich lasse mir meine Meinung und das Recht darauf, sie zu artikulieren, nicht nehmen.

Substanzloses Geschwurbel sind einer Erwiederung jedoch nicht wert.
Beitrag vom 25.08.2022 - 15:37 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (658 Beiträge)
Absatz 3 sagt dass für Bundeswehrsoldaten auch außerhalb ihrer Dienstausübung die Bundeswehr für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig ist. (also vermutlich in allen möglichen Räumen da das dort nicht weiter eingeschränkt wird)

Ist das bei Armeeangehörigen so üblich?

Ich meine nicht.

"...sind die Maßnahmen der zuständigen Stellen der Bundeswehr nach dem 5. Abschnitt im Benehmen mit den zivilen Stellen zu treffen. ..."

Tatsache ist, dass außerhalb des Dienstes und außerhalb von Bw-Einrichtungen, im benehmen mit den zivilen Stellen, die jeweiligen Maßnahmen der jeweiligen Bundesländer Anwendung finden. Es gibt keine Ausnahmen für Soldaten außerhalb des Dienstes und im öffentlichem Raum auch nicht im Dienst.
Die Bw hat in vielen Gesetzten das Recht auf die sogenannte Eigenkompetenz. Das wird aber so gut wie nie angewendet. Die Regelungen innerhalb der Bw sind meist noch schärfer.
Beitrag vom 25.08.2022 - 16:42 Uhr
Useren-zym
User (413 Beiträge)
Absatz 3 sagt dass für Bundeswehrsoldaten auch außerhalb ihrer Dienstausübung die Bundeswehr für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig ist. (also vermutlich in allen möglichen Räumen da das dort nicht weiter eingeschränkt wird)

Ist das bei Armeeangehörigen so üblich?

Ich meine nicht.

"...sind die Maßnahmen der zuständigen Stellen der Bundeswehr nach dem 5. Abschnitt im Benehmen mit den zivilen Stellen zu treffen. ..."

Tatsache ist, dass außerhalb des Dienstes und außerhalb von Bw-Einrichtungen, im benehmen mit den zivilen Stellen, die jeweiligen Maßnahmen der jeweiligen Bundesländer Anwendung finden. Es gibt keine Ausnahmen für Soldaten außerhalb des Dienstes und im öffentlichem Raum auch nicht im Dienst.
Die Bw hat in vielen Gesetzten das Recht auf die sogenannte Eigenkompetenz. Das wird aber so gut wie nie angewendet. Die Regelungen innerhalb der Bw sind meist noch schärfer.

Erik bist dus?

" ... im Benehmen mit den zivilen Stellen zu treffen. Bei Differenzen ist die Entscheidung der zuständigen Stellen der Bundeswehr maßgebend."
Beitrag vom 25.08.2022 - 16:59 Uhr
UserEricM
User (5544 Beiträge)
Ich verstehe ja, dass es auch Vertreter einer bedingungslosen Regierungstreue gibt, die auch nicht erkennen wollen, dass Gesetze nicht "hingebogen" werden in einem Rechtsstaatssystem, sondern dass eine nachvollziehbare, durchgängige Konformität vorzuliegen hat.
Bewusst wurde es von der Regierung unterlassen die Regularien so anzupassen, dass sie ausnahmslos allgemeingültig sind.

Nein, Recht funktioniert nicht so. EIne "durchgängige Konformität", so wie Sie das hier vorschlagen, würde bedeuten, dass alle nur das dürfen was auch Sie selbst dürfen.

Dann müssten wir zB allen Bundeswehr-Angehörigen die keinen privaten Waffenschein haben, die Waffen wegnehmen.
Polizei und Feuerwehr dürften kein Blaulicht nutzen, Ärzte dürften nicht mehr operieren, etc.
Nur weil Sie selbst das nicht dürfen.

Aber Sie könen froh sein, denn Sie haben auch nicht alle Pflichten eines zB Führers eines Gefahrgut-Transporters zu erfüllen und können sich so eine Menge Schulungen sparen.

Nur zur Erinnerung, das Zeitalter des Absolutismus ist vorbei.

Ach Gottchen ...
Beitrag vom 25.08.2022 - 17:08 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Ich verstehe ja, dass es auch Vertreter einer bedingungslosen Regierungstreue gibt, die auch nicht erkennen wollen, dass Gesetze nicht "hingebogen" werden in einem Rechtsstaatssystem, sondern dass eine nachvollziehbare, durchgängige Konformität vorzuliegen hat.
Bewusst wurde es von der Regierung unterlassen die Regularien so anzupassen, dass sie ausnahmslos allgemeingültig sind.

Nein, Recht funktioniert nicht so. EIne "durchgängige Konformität", so wie Sie das hier vorschlagen, würde bedeuten, dass alle nur das dürfen was auch Sie selbst dürfen.

Dann müssten wir zB allen Bundeswehr-Angehörigen die keinen privaten Waffenschein haben, die Waffen wegnehmen.
Polizei und Feuerwehr dürften kein Blaulicht nutzen, Ärzte dürften nicht mehr operieren, etc.
Nur weil Sie selbst das nicht dürfen.

Aber Sie könen froh sein, denn Sie haben auch nicht alle Pflichten eines zB Führers eines Gefahrgut-Transporters zu erfüllen und können sich so eine Menge Schulungen sparen.

Nur zur Erinnerung, das Zeitalter des Absolutismus ist vorbei.

Ach Gottchen ...

Keine Angst, ich kann der Regierung und die sie unterstützenden Journalisten nicht ihrer Selbstherrlichkeit berauben :-))
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