EU-Justizkommissarin Reding habe sich offen für die Idee einer Schlichtungsstelle auf europäischer Ebene gezeigt. Ihre Sprecherin bezeichnete dies als "prinzipiell interessant".
Zuständig dafür wäre in Brüssel Transportkommissar Siim Kallas. Pläne zu einer solchen Schlichtungsstelle gebe es aber nicht, sagte sein Sprecher. Man erwarte mit Interesse, was Ministerin Aigner genau vorschwebe. Einen EU-weiten Rahmen für Passagierrechte gebe es bereits, ihn umzusetzen liege aber bei den Mitgliedstaaten.
So können Passagiere, deren Flug zum Beispiel kurzfristig gestrichen wird, nach einer EU-Verordnung seit 2005 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Zudem müssen die Fluggesellschaften eine Ausgleichsleistung in Höhe von 250 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen, sofern die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht hätten vermeiden lassen. Um die Definition dieses Begriffs gibt es jedoch regelmäßig Streit zwischen Verbrauchern und Airlines.
In Deutschland existiert die so genannte Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp). Ihr gehören bislang neun Bahnunternehmen an, darunter die Deutsche Bahn AG. Jüngst erst hatten die Verbraucherminister der Bundesländer einstimmig beschlossen, dass die Fluggesellschaften der Söp beitreten sollten und dies notfalls gesetzlich erzwungen werde. "Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir in Deutschland eine unabhängige Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträgerfür Bus, Bahn, Flug und Schiffgesetzlich verankern", sagte Aigner.
© dpa-AFX | Abb.: Flughafen München | 24.09.2010 08:31
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