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Auf eine solche Regelung hatten die Küstenländer seit längerem gedrungen.
Die am Dienstagabend beschlossenen Gesetzespläne sehen vor, dass Flüge auf Inseln, die maximal 100 Kilometer Luftlinie von der Küste entfernt sind und nicht durch Schienen- oder Straßenverkehr mit dem Festland verbunden sind, von der Luftverkehrsabgabe befreit werden.
Das geht aus dem Änderungsantrag von Union und FDP hervor, über den auch das "Hamburger Abendblatt" (Mittwoch) berichtete. Ursprünglich hatte die Koalition nur Ausnahmen für Insulaner, Patienten und Passagiere mit hoheitlichen Aufgaben vorgesehen. Alle anderen sollten acht Euro Steuer pro Strecke zahlen. Jetzt wird auch der Urlaubsflugverkehr nicht durch die Abgabe belastet.
Die Ausnahme betrifft auch Flüge von Passagieren von und zu einer inländischen, niederländischen sowie dänischen Nordseeinsel ohne Schienen- oder Straßenanschluss zum Festland.
Durch die Steuerbefreiung ergeben sich Mindereinnahmen von etwa 1,25 Millionen Euro. "Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil des Betrages auf Flüge von Touristen entfällt...", heißt es.
Die Ticket-Steuer ist Teil des schwarz-gelben Sparpakets, das den Bundeshaushalt bis 2014 um 80 Milliarden Euro entlasten soll. Das entsprechende Haushaltsbegleitgesetz soll an diesem Donnerstag endgültig vom Bundestag verabschiedet werden.
© dpa | 27.10.2010 11:26
Kommentare (4) Zur Startseite
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Gruß aus EDHI
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