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Nach Angaben der Kommission vom Mittwoch in Brüssel geht es nicht nur um die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Behörden und den Flughäfen. Auch Preisnachlässe und Marketingverträge mit Fluggesellschaften würden auf ihre Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften untersucht.
Die Kommission vermutet, dass der nordrhein-westfälische Flughafen Weeze in den vergangenen zehn Jahren "Darlehen und Zuschüsse zu nicht marktüblichen Bedingungen erhalten hat", heißt es in einer Mitteilung. Der unter anderem vom Billigflieger Ryanair angeflogene Flughafen befinde sich in finanziellen Schwierigkeiten, der Flugbetrieb scheine "auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein". Die Kommission bezweifle, dass die Behörden den Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt hätten.
Der Flughafen im thüringischen Nobitz bei Altenburg, der auch Leipzig-Altenburg genannt wird, habe seit 2000 mehrere Einlagen von Anteilseignern erhalten, um Verluste auszugleichen. Die Kommission habe auch Bedenken, dass Preisnachlässe für Ryanair - die im März 2011 Altenburg verließ und zum Flughafen Leipzig-Halle wechselte - dieser Fluggesellschaft illegale wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft habe.
Staatliche Beihilfen für Infrastrukturmaßnahmen gelten im EU-Wettbewerbsrecht als weitgehend unproblematisch. Anders sieht es mit Beihilfen zum laufenden Betrieb aus. Hier sei es "weitaus wahrscheinlicher", dass diese mit dem EU-Binnenmarkt unvereinbar seien.
© dpa | 25.01.2012 15:18
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