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Um grünes Licht zu bekommen, musste sich die Gategroup verpflichten, Geschäftsteile zu verkaufen, wo sich Tätigkeiten überschneiden. Damit soll eine Konkurrenz der Bordverpfleger an einigen Flughäfen gesichert werden.
Mit dieser Entscheidung "stellen wir sicher, dass die Fluggesellschaften auch weiterhin hochwertige und innovative Bordverpflegungsdienste zu fairen Preisen in Anspruch nehmen können, was letztlich den Fluggästen zugute kommt", betonte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager.
Die Kommission kam bei der Prüfung der Fusion zu dem Schluss, dass diese bei Bordverpflegungsdiensten an den Flughäfen Brüssel, Berlin-Tegel, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Paris Charles de Gaulle und Rom Fiumicino zu einem Quasi-Monopol geführt hätten oder bestenfalls ein Konkurrent übrig gewesen wäre.
Zu den Verpflichtungen des Käufers zähle, Verpflegungsverträge, Einrichtungen, Vermögenswerte, Personal und bestimmte immaterielle Vermögenswerte zu veräußern. Werde dies eingehalten, seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission ausgeräumt.
© dpa | 03.04.2020 19:33
Kommentare (2) Zur Startseite
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Kuhhandel? Fragen sie mal die Mitarbeiter wie sie das sehen und sich fühlen vor Weihanchten Bekanntsabe des Verkaufs sowie bis zum Entscheid der EU in totaler Schwebe sowie den jetztigen Stillstand in ganzen Betrieben durch das Corona und Kurzarbeit!
Diese EU Auflage ist ein Witz sowie moderner Menschenhandel
Das ist Kuhhandel.
Warum sollte dann Gategroup noch kaufen ?
Bisher dachte ich das Deutschland Geschäft der LSG bleibt bei der Lufthansa. Nur das im Ausland solle verkauft werden.