Flugausfälle
Älter als 7 Tage

Lemke stellt Vorkassepraxis in Frage

Abflugtafel am Frankfurter Flughafen
Abflugtafel am Frankfurter Flughafen, © aero.de

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BERLIN - Mit Blick auf etliche Flugausfälle und -verspätungen und die angebrochene Hauptreisezeit zieht das Verbraucherschutzministerium die Überprüfung der Vorkassepraxis bei Flügen in Betracht.

Das Haus von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) appellierte einer Sprecherin zufolge an die Flugunternehmen, ihrer "gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv" nachzukommen, wie die "Welt am Sonntag" berichtete.

"Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen", sagte die Sprecherin der Zeitung. "Bei der Vorkassepraxis haben Fluggäste ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen oder Insolvenzen von Fluggesellschaften kommt."

 Bei Flugbuchungen müssen Verbraucher die Kosten für Tickets in der Regel im Voraus bezahlen. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass Rückzahlungen bei ersatzlos abgesagten Flügen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen. Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. Dass Flüge in der Regel vorab bezahlt werden müssen, könne für Kunden ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.
© dpa-AFX | 02.07.2022 14:37

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Beitrag vom 06.07.2022 - 12:49 Uhr
@VJ 101,
"Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen."

Das kann ich mir kaum vorstellen. Ich kenne natürlich nicht den zu Grunde liegenden Vertrag.
Auch eine Stornierung durch die Fluggesellschaft ist nicht ohne Weiteres möglich.
Falls z. B. aber Gleitklauseln (z. B. Zuschlag bei Kerosinkostenerhöhungen..) im Vertrag enthalten waren, könnte aus buchungstechnischen Gründe zunächst eine Stornierung plus Rückzahlung und neuem Vertrag statt einer "einfachen Nachforderung" nötig sein.

So wie ich es mitbekommen habe, ist es ein Lufthansa-Flug nach Hurghada, wie und wo der Flug gekauft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
Beitrag vom 06.07.2022 - 11:15 Uhr
@VJ 101,
"Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen."

Das kann ich mir kaum vorstellen. Ich kenne natürlich nicht den zu Grunde liegenden Vertrag.
Auch eine Stornierung durch die Fluggesellschaft ist nicht ohne Weiteres möglich.
Falls z. B. aber Gleitklauseln (z. B. Zuschlag bei Kerosinkostenerhöhungen..) im Vertrag enthalten waren, könnte aus buchungstechnischen Gründe zunächst eine Stornierung plus Rückzahlung und neuem Vertrag statt einer "einfachen Nachforderung" nötig sein.
Beitrag vom 06.07.2022 - 11:13 Uhr

Das sehe ich eben so, aber, ein Arbeitskollege meiner Frau hatte eine einen Flug vor ein paar Wochen gebucht, dieser wurde jetzt, 3 Tage vor Abflug gestrichen, aber unter neuer Nummer zu den gleichen Abflugzeiten, gleiches Flugzeug, gleicher Sitzplatz ihm angeboten, joch zu fast dem doppelten Preis.
Nachdem er Unterkunft usw. am Zielort bereits gebucht hat, steckt er in einer schönen Zwickmühle.

Sorry, aber das glaube ich nicht. In so einem Fall (Absage 3 Tage vorher) ist die Airline nach EU Verordnung 261/2004 verpflichtet eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung zum Zielort anzubieten. Und zwar ohne zusätzliche Kosten für den PAX, siehe 3 iii.:

Tut mir leid, ich hatte es verwechselt (oder nicht richtig zugehört ;-), die Stornierung des Fluges erfolgte 3 Wochen vor Abflug, mit sofortiger Geldrückzahlung und dem Angebot den gleichen Flug zum (fast) doppelten Preis zu kaufen.

Das ist natürlich was anderes. Aber auch das, wenn es nachweislich dergleiche Flug ist, muss er sich nicht gefallen lassen. VG


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